Vertretungen in einer Vertragsarztordination sind nach den bestehenden gesamtvertraglichen Regelungen nur für solche Fälle vorgesehen, in denen der Vertragsarzt/die Vertragsärztin aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen persönlich verhindert ist, die vertragsärztliche Tätigkeit selbst auszuüben. Ein paralleles Arbeiten von VertragsärztInnen und VertreterInnen ist derzeit nicht möglich. Insbesondere zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung sowie zur Ermöglichung flexiblerer Möglichkeiten der ärztlichen Zusammenarbeit im niedergelassenen Bereich hat der Gesetzgeber die „Anstellung von Ärzten bei Ärzten“ ermöglicht. Hierfür bedarf es allerdings eines Gesamtvertrages zwischen Sozialversicherung und Österreichischer Ärztekammer, der gerade in Verhandlung steht. Mit den nachstehenden Infos zur „erweiterten Vertretung“ soll den VertragsärztInnen in Oberösterreich ab sofort die Zusammenarbeit mit anderen ÄrztInnen auf Basis eines freien Dienstvertrages ermöglicht werden, ohne dass dafür eine Gruppenpraxis gegründet oder ein Anstellungsvertrag abgeschlossen werden muss. Wir freuen uns, wenn Sie diese Möglichkeit, insbesondere zur Abdeckung eines Zusatzbedarfes (zum Beispiel Abbau von Wartezeiten, Abdeckung vakanter Stellen oder bedarfsbedingte Erweiterung Ihres Angebotes) nutzen. Beim Abbau von langen Wartezeiten wird dieses Modell für Vertragsfachärzte besonders gefördert.