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Gemäß § 256 ÄrzteG kann die Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin frühestens ab 1. Juni 2026 – beginnend mit der Basisausbildung – gestartet werden. 

Nach der neunmonatigen Basisausbildung folgt eine Sonderfach-Grundausbildung im Ausmaß von 33 Monaten und daran anschließend eine Sonderfach-Schwerpunktausbildung von letztlich (ab 1. Juni 2030) 18 Monaten. Letztere ist allerdings gemäß § 257 ÄrzteG abhängig vom Zeitpunkt des Beginns der Basisausbildung in verkürzter Dauer wie folgt zu absolvieren:

  • 6 Monate bei einem Beginn der Basisausbildung zwischen 1. Juni 2026 und 31. Mai 2027 
  • 9 Monate bei einem Beginn der Basisausbildung zwischen 1. Juni 2027 und 31. Mai 2028 
  • 12 Monate bei einem Beginn der Basisausbildung zwischen 1. Juni 2028 und 31. Mai 2029 
  • 15 Monate bei einem Beginn der Basisausbildung zwischen 1. Juni 2029 und 31. Mai 2030 

a. Liegt der Ausbildungsbeginn zwischen 01.06.2026 und 31.05.2030, setzt sich die Sonderfach-Grundausbildung aus folgenden Pflicht- und Wahlfächern zusammen:

Sonderfach

Dauer

Allgemeinmedizin und Fami­lien­­medizin

6 Monate

Innere Medizin

6 Monate

Kinder- und Jugendheilkunde

3 Monate

Neurologie

3 Monate

Orthopädie und Traumatologie

3 Monate

Psychiatrie und Psychothera­peutische Medizin

3 Monate

3 Wahlfächer, wählbar aus folgenden Sonderfächern:

 

 

 

 

 

 

 

 

                           à 3 Monate

 
  • Allgemein- und Viszeral­chirurgie
 
 
  • Anästhesiologie und Intensivmedizin
 
 
  • Augenheilkunde und Optometrie
 
 
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
 
 
  • Hals-, Nasen- und Ohren­heil­kunde*
 
 
  • Haut- und Geschlechts­krank­heiten*
 
 
  • Kinder- und Jugend­psychiatrie und Psy­cho­­thera­peutische Medizin
 
 
  • Physikalische Medizin und Allgemeine Reha­bi­litation
 
 
  • Radiologie
 
 
  • Urologie
 

 

Gesamtdauer SFG 33 Monate

*Werden die Sonderfächer Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde sowie Haut- und Geschlechtskrankheiten nicht als Wahlfächer absolviert, so sind in diesen beiden Sonderfächern Kurse oder eLearning-Einheiten im Rahmen der Akademie der Ärzte zu absolvieren, sofern nicht gleichwertige Kurse im Rahmen der jeweiligen Ausbildungseinrichtung absolviert werden.

b. Liegt der Ausbildungsbeginn nach dem 31.05.2030, setzt sich die Sonderfach-Grundausbildung aus folgenden Pflicht- und Wahlfächern zusammen:

 

Sonderfach

Dauer

Allgemeinmedizin und Fami­lien­­medizin

6 Monate

Hals-, Nasen- und Ohrenheil­kunde

3 Monate

Haut- und Geschlechtskrank­heiten

3 Monate

Innere Medizin

6 Monate

Kinder- und Jugendheilkunde

3 Monate

Neurologie

3 Monate

Orthopädie und Traumatologie

3 Monate

Psychiatrie und Psychothera­peutische Medizin

3 Monate

1 Wahlfach, wählbar aus folgenden Sonderfächern:

 

 

 

 

 

 

 

                          3 Monate

 
  • Allgemein- und Vis­zeralchirurgie
 
 
  • Anästhesiologie und Intensivmedizin
 
 
  • Augenheilkunde und Optometrie
 
 
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
 
 
  • Kinder- und Jugend­psychiatrie und Psy­cho­therapeutische Medizin
 
 
  • Physikalische Medizin und Allgemeine Reha­bi­litation
 
 
  • Radiologie
 
 
  • Urologie
 

 

Gesamtdauer SFG 33 Monate

 

​​​​​​Die Fächer Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Augenheilkunde und Optometrie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Radiologie sowie Urologie sind in einer Lehr(gruppen)praxis bzw. einem Lehrambulatorium absolvierbar. Zu beachten ist allerdings, dass insgesamt max. 6 Monate im Rahmen der Sonderfach-Grundausbildung in einer Lehr(gruppen)praxis oder einem Lehrambulatorium absolviert werden können.

​​​​​​Ja, jene Ärzte, deren Basisausbildung ab 01.06.2030 beginnt, haben die Möglichkeit, im Rahmen der Sonderfach-Schwerpunktausbildung ein wissenschaftliches Modul in der Dauer von max. 6 Monaten zu absolvieren, wodurch sich die restliche Dauer der Sonderfach-Schwerpunktausbildung auf mind. 12 Monate reduziert.

Ja, gemäß § 260 ÄrzteG haben alle in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin stehenden Ärzte, deren Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin bis längstens 31. Mai 2026 begonnen hat, die Möglichkeit, entweder die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin abzuschließen oder in die fachärztliche Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin überzutreten.

Ja, gemäß § 259 ÄrzteG sind Ärzte für Allgemeinmedizin bis längstens 31. Mai 2030 berechtigt, die Ausbildungstätigkeit wahrzunehmen. 

Ja, gemäß § 261 ÄrzteG bleiben diese bis längstens 31. Mai 2029 für die Ausbildung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin anerkannt, sofern bis längstens 31. Mai 2027 eine (Neu)anerkennung beantragt wurde.

* Krankenhausabteilungen, Lehr(gruppen)praxen und Lehrambulatorien