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Aktuelle Beitragswerte und steuerliche Behandlung

Werte gültig ab 01.01.2026, in Euro und monatlich
(Anpassung vom Jahr 2025 auf 2026 um rund 2,4 % in Krankenpflegehilfe sowie in Grund- und Zusatzversorgung - 
zum Vergleich wurde die Höchstbeitragsgrundlage in der "staatlichen" Sozialversicherung um rund 7,3 % angehoben)

Krankengeldhilfe     
KlasseIIIIIIIVV
Beitrag14,4028,8043,2072,1096,30
KrankenpflegehilfeMitgliedAngehörige 
ausschließlich über die WFK versichert193,00193,00voller Versicherungsschutz laut WFK-Tarif
WFK + anderweitig gesetzlich versichert96,5096,50Vergütung von Selbstkosten bis WFK-Tarif
Grundversorgung951,50Normbeitrag
Staffelbeitrag nach LebensalterAnwartschaftspunkte
bis zum 30. Lebensjahr190,300,6 p. a. (20 %)
bis zum 35. Lebensjahr380,601,2 p. a. (40 %)
bis zum 40. Lebensjahr570,901,8 p. a. (60 %)
bis zum 45. Lebensjahr761,202,4 p. a. (80 %)
bis zum Pensionsantritt951,503 p. a. (100 %)
bei Wiederverehelichung (oder neuerlicher eingetragener Partnerschaft) und Unterhaltspflicht
zusätzlich 25 % Beitrag für geschiedene Partner (oder frühere eingetragene Partner)
Zusatzversorgung 
ab Vollendung des 35. Lebensjahres
bis Vollendung des 40. Lebensjahres
406,25
ab Vollendung des 40. Lebensjahres
bis Erreichen der Höchstbeitragsgrundlage von EUR 114.000,00 (ZV-I)
oder Zuerkennung der Pension (ZV-II)
812,50
aktive Mitglieder vom Beitragsstand der ZV-I zu Jahresbeginn1,5 %
aktive Mitglieder vom Beitragsstand der ZV-II zu Jahresbeginn1,0 %
Pensionsbezieher aus der ZV-I 10 %, 15 % oder 20 % der Leistung 
Notstandshilfeab Vollendung des 45. Lebensjahres oder Eintragung einer Niederlassung13,60
Todesfallbeihilfevoller Versicherungsschutz(auf Antrag) Halbierung möglich
bis Vollendung des 35. Lebensjahres23,0011,50
ab Vollendung des 35. Lebensjahres46,0023,00
Bezieher der WFK-Pensionsleistung23,0023,00
Pension Plus  
KlasseMonatseinnahmenBeitrag
Ibis zur FSVG HBGL* (EUR 8.085,00)50,00
IIbis zur 1,5-fachen FSVG HBGL100,00
IIIbis zur 2-fachen FSVG HBGL200,00
IVbis zur 2,5-fachen FSVG HBGL400,00
Vbis zur 3-fachen FSVG HBGL800,00
VIüber der 3-fachen FSVG HBGL1.600,00

Die Beiträge zur Wohlfahrtskasse und die Kammerumlagen vermindern als Pflichtbeiträge Ihre Steuerbemessungsgrundlage!
Je nach individueller Steuerprogression werden bis zur Hälfte des vorgeschriebenen Beitrags über geringere Steuern eingespart!

zu versteuerndes Jahreseinkommen*Grenzsteuersatz*
über 13.539 bis 21.99220 %
über 21.992 bis 36.45830 %
über 36.458 bis 70.36540 %
über 70.365 bis 104.85948 %
über 104.859 bis 1 Mio.50 %

Ab einem steuerpflichtigen Einkommen von mtl. EUR 3.039 beträgt die Ersparnis somit 40 % - ab EUR 5.864 sind es 48 % und ab EUR 8.739 sind es 50 %!

* Werte gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2026

Beiträge der Wohlfahrtskasse 2026 als PDF anzeigen lassen

Ihre Ansprechpartner

Jan Sedlacek

Bereichsleiter-Stellvertreter

0732 77 83 71-250

jan.sedlacek[at]aekooe.at

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Thomas Zehetleitner

Teamleiter Beiträge

0732 77 83 71-294

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