Sofern die Übergabe des Kassenvertrags nicht mit einem Modell der Gruppenpraxis (Modell 4-Nachfolgepraxis) erfolgt oder erfolgen kann ist Ihre Kündigung unumgänglich.
Die Kündigung des kurativen Einzelvertrages kann laut Gesetz nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals erfolgen. (zB Kündigung/Pensionierung per 30.9.2020; Frist 30.6.2020)
Bedenken Sie bitte, dass auch die Ausschreibung der Kassenstelle, die Auswahl sowie die Gründung der Ordination eine längere Zeitspanne in Anspruch nimmt und daher sollten Sie bereits früher (6-9 Monate vor Ihrem Rücklegungsdatum) die Kündigung übermitteln. Das ermöglicht auch eine lückenlose Versorgung.