Impfungen

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Öffentliches Impfprogramm (ÖIP)

Impfung Gürtelrose und Pneumokokken - FAQs

Für die Verrechnung der neu im ÖIP integrierten Impfungen sind folgende Leistungspositionen vorgesehen:  

  • HZ60 – „Herpes Zoster Impfung ab 60 Jahren“; für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
  • HZInd – „Herpes Zoster Impfung für Risikopersonen“; für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr mit spezieller Indikation (Indikationsliste gem. nationalem Impfplan idgF)
  • PCV60 – „Pneumokokken Impfung ab 60 Jahren“; für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
  • PCVInd – „Pneumokokken Impfung für Risikopersonen“; für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr mit spezieller Indikation (Indikationsliste gem. nationalem Impfplan idgF)

Für alle oben genannten Abrechnungspositionen gilt analog der ÖIP-Influenza Impfung ab 01.10.2025 ein pauschales Impfhonorar iHv € 16 je durchgeführter Impfung. Ab 01.10.2026 beträgt das Impfhonorar € 17 je durchgeführter Impfung. Für 2027 und 2028 folgen Indexanpassungen des Impfhonorars. 

Verrechnungsberechtigt sind alle Vertrags- und Wahlärzte sowie in Gruppenpraxen und Primärversorgungseinrichtungen tätige Ärzte, die als Allgemeinmediziner oder Fachärzte tätig sind. Ausgenommen sind Fachärzte, die der Österreichischen Zahnärztekammer zugehörig sind. 

Die Abrechnungspositionen kommen für alle Krankenversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS und teilnehmende Krankenfürsorgeanstalten) gleichermaßen zur Anwendung.

Abrechnung OÖ Krankenfürsorgen
Bei den OÖ Krankenfürsorgen ist mittels Sammelrechnung abzurechnen, die an die jeweilige Krankenfürsorge zu richten ist.
Muster-Sammalabrechnung für ÖIP-Impfungen ab 1.10.2025

Kinderimpfungen

Sonstige Impfungen