Folgende Vertragstypen werden nur hinsichtlich der ärzterechtlichen bzw. kassenrechtlichen Bestimmungen überprüft:
Hinsichtlich aller anderen Verträge werden nur Auskünfte zu konkreten ärzterechtlichen Fragestellungen erteilt (nicht jedoch zu privatrechtlichen oder wirtschaftlichen Themenstellungen).
Auskünfte erhalten nur ordentliche Mitglieder der Ärztekammer für Oberösterreich und jene, welche in absehbarer Zeit in Oberösterreich die ärztliche Tätigkeit aufnehmen werden.
Steuerberater und Rechtsanwälte erhalten ausnahmsweise nur dann Auskünfte, wenn das ärztliche Mitglied diesbezüglich konkret den Kontakt herstellt.
Darüber hinaus findet auf kollektiver Ebene die Verhandlung und Überprüfung entsprechender Vereinbarungen (Gesamtverträge mit Sozialversicherungs-Trägern, Honorarordnungen, Kollektivverträge, Sondergebühren sowie weitere Richtlinien, usw.) seitens des Kammerbüros in enger Abstimmung mit den gewählten ärztlichen Vertreterinnen und Vertretern der Ärztekammer für Oberösterreich statt.
Ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.