Die ÖGK schreibt gemäß § 4 Abs. 1 des Gesamtvertrages im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Oberösterreich sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (BVAEB, SVS) folgende Vertragsarztstellen aus.
Eine Einzelpraxis kann vom Vertragsarzt nach Zuerkennung der Stelle unter den Voraussetzungen des Gruppenpraxis-Gesamtvertrags in eine Vertragsgruppenpraxis nach Modell 3 (Jobsharing) umgewandelt und mit einem zweiten Arzt geführt werden. Über Antrag des Arztes erfolgt dann die Ausschreibung der Gruppenpraxis.
die in der Checkliste zum Bewerbungsbogen festgelegten Unterlagen:
Auszug aus der von Ärztekammer für OÖ und ÖGK vereinbarten Richtlinie für die Auswahl von Vertragsärzte/Vertragsärztinnen und Vertragsgruppenpraxen bzw. von Mitgliedern von Vertragsgruppenpraxen:
Für die Punkteberechnung werden nur die Angaben auf dem Bewerbungsbogen herangezogen, sofern diese richtig sind bzw. entsprechend nachgewiesen wurden.
Alle für die Bewerbung relevanten Unterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist in der Ärztekammer für OÖ eingelangt sein. Später einlangende Unterlagen werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Von Ärztekammer und Kasse werden keine Ergänzungen fehlender Angaben vorgenommen.
Soweit die Unterlagen zu Pkt. 1) bis 4) bereits mit einer vorangegangenen Bewerbung eingelangt sind, genügt ein Hinweis darauf. ÖGK und Ärztekammer für OÖ. treffen eine Entscheidung über die Besetzung der ausgeschriebenen Vertragsarztstellen voraussichtlich 2 Wochen nach Bewerbungsfristende.
Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von Vertragsärzten/Vertragsärztinnen und Vertragsgruppenpraxen bzw. von Mitgliedern von Vertragsgruppenpraxen in der jeweils gültigen Fassung.
Mag. Tanja Müller-Poulakos, LL.M.
Teamleiterin Sondergebühren
Tanja.Mueller-Poulakos[at]aekooe.at
mehrReinhard Hechenberger
Stellvertreter der Leitung und Teamleiter für Vertragsarztstellen
Reinhard.Hechenberger[at]aekooe.at
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