Die ÖGK schreibt gemäß § 4 Abs. 1 des Gesamtvertrages im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Oberösterreich sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (BVAEB, SVS) folgende Vertragsarztstellen aus.
Eine Einzelpraxis kann vom Vertragsarzt nach Zuerkennung der Stelle unter den Voraussetzungen des Gruppenpraxis-Gesamtvertrags in eine Vertragsgruppenpraxis nach Modell 3 (Jobsharing) umgewandelt und mit einem zweiten Arzt geführt werden. Über Antrag des Arztes erfolgt dann die Ausschreibung der Gruppenpraxis.
Hinsichtlich der Gruppenpraxisverträge wird auf die allgemeinen und modellspezifischen Vertragspunkte im OÖ.
Gruppenpraxisgesamtvertrag in der gültigen Fassung verwiesen. Die Bewerber haben die Möglichkeit in die Bewertungsunterlagen der Praxis Einblick zu nehmen, die Höhe der vom Seniorpartner angegebenen Summe für den Einkauf in die bestehende Praxis und allenfalls auch durch Besichtigung vor Ort in der Ordination die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
Die BewerberInnen haben einen schriftlichen Antrag (der im Bewerbungsbogen integriert ist) auf Vertragsabschluss an die ÖGK zu richten, der bis zur oben angeführten Bewerbungsfrist der ausgeschriebenen Stelle bei der Ärztekammer für Oberösterreich einlangen muss.
die in der Checkliste zum Bewerbungsbogen festgelegten Unterlagen:
Auszug aus der von Ärztekammer für OÖ und ÖGK vereinbarten Richtlinie für die Auswahl von Vertragsärzte/Vertragsärztinnen und Vertragsgruppenpraxen bzw. von Mitgliedern von Vertragsgruppenpraxen:
Für die Punkteberechnung werden nur die Angaben auf dem Bewerbungsbogen herangezogen, sofern diese richtig sind bzw. entsprechend nachgewiesen wurden.
Alle für die Bewerbung relevanten Unterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist in der Ärztekammer für OÖ eingelangt sein. Später einlangende Unterlagen werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Von Ärztekammer und Kasse werden keine Ergänzungen fehlender Angaben vorgenommen.
Soweit die Unterlagen zu Pkt. 1) bis 4) bereits mit einer vorangegangenen Bewerbung eingelangt sind, genügt ein Hinweis darauf. ÖGK und Ärztekammer für OÖ. treffen eine Entscheidung über die Besetzung der ausgeschriebenen Vertragsarztstellen voraussichtlich 2 Wochen nach Bewerbungsfristende.
Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von Vertragsärzten/Vertragsärztinnen und Vertragsgruppenpraxen bzw. von Mitgliedern von Vertragsgruppenpraxen in der jeweils gültigen Fassung.
Reinhard Hechenberger
Abteilungsleiter-Stellvertreter E-Health & Vertragsarztstellen
0732 78 36 60-236
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