beschlossen vom Präsidium in seiner Sitzung vom 27.06.2011
Präambel
Die Ärztekammer für Oberösterreich sieht sich als professionell organisierter Dienstleistungsbetrieb für ihre Mitglieder, der bemüht ist, die übertragenen Aufgaben möglichst effizient und effektiv zu erfüllen.
Dazu gehört ein reibungsloses Zusammenwirken zwischen den Organen der Selbstverwaltung ebenso wie klare Vorgaben für die vom Geschäftsbetrieb zu übernehmenden Funktionen. Durch diesen corporate governance-Kodex sollen daher die Aufgaben und Verantwortungen der Organisationsträger
klar definiert werden, dies entsprechend den ärztegesetzlichen Vorgaben, aber auch unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Kompetenzen.
Mit diesem corporate governance-Kodex soll eine Systematik klarer Verantwortungen erreicht werden, um im Interesse der Effizienz parallele Ressourceneinsätze zu vermeiden und Kompetenzkonflikte von vornherein zu verhindern.
Dabei wird von folgenden, mit dem Leitbild übereinstimmenden Wertvorstellungen ausgegangen:
1. Vollversammlung – Aufgaben und Verantwortung
Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Ärztekammer für Oberösterreich. Sie tritt zweimal jährlich zu ordentlichen Sitzungen zusammen.
Ihre Aufgaben sind
Entscheidungen
Genehmigung der Bilanz
Politik
2. Erweiterte Vollversammlung
Die erweiterte Vollversammlung ist das höchste Gremium in Fragen des Wohlfahrtsfonds. Sie tritt zweimal jährlich zu ordentlichen Sitzungen zusammen.
Ihre wesentlichen Aufgaben sind
Entscheidungen
Mitgliederbetreuung
Die Mitglieder der erweiterten Vollversammlung bringen die Wünsche und Bedürfnisse der Wohlfahrtsfonds-Mitglieder ein und kommunizieren die Entscheidungen der erweiterten Vollversammlung zu den Mitgliedern.
3. Vorstand
Der Vorstand trifft alle wesentlichen Entscheidungen in Angelegenheiten, die die oberösterreichischen ÄrztInnen insgesamt betreffen und gibt einen Rahmen für die Behandlung von laufenden Geschäften durch die SpitzenfunktionärInnen und den Geschäftsbetrieb vor. Er tritt mindestens fünfmal jährlich zusammen.
Die Aufgaben des Vorstands sind insbesondere
Entscheidungen
Politik
Festlegung der Position der Ärztekammer zu grundsätzlichen gesundheitspolitischen Fragen, bei besonders wichtigen Themen Ausarbeitung eines Standpunkts zur Vorlage an die Vollversammlung.
Mitgliederbetreuung
Die Vorstandsmitglieder bringen die Wünsche und Bedürfnisse der Mitglieder ein und kommunizieren die Vorstandsentscheidungen, sofern diese nicht vertraulich sind, gegenüber den Mitgliedern.
4. Kurienversammlung der angestellten ÄrztInnen
Die Kurienversammlung der angestellten ÄrztInnen ist zur Entscheidung aller wichtigen Fragen, die ausschließlich und unmittelbar die angestellten ÄrztInnen betreffen, zuständig und gibt einen Rahmen für die Erfüllung laufender Aufgaben durch SpitzenfunktionärInnen und Geschäftsbetrieb vor. Sie tritt mindestens fünfmal jährlich zusammen.
Ihre wesentlichen Aufgaben sind
Entscheidungen
Politik
Festlegung grundsätzlicher Standpunkte zu gesundheitspolitischen Fragen, die ausschließlich die angestellten ÄrztInnen betreffen.
Mitgliederbetreuung
Die Mitglieder der Kurienversammlung bringen die Wünsche und Bedürfnisse der Mitglieder der Kurie ein und kommunizieren die Beschlüsse der Kurienversammlung, sofern diese nicht vertraulich sind, den Mitgliedern.
5. Kurienversammlung der niedergelassenen ÄrztInnen
Die Kurienversammlung der niedergelassenen ÄrztInnen ist für alle wesentlichen Entscheidungen zuständig, die ausschließlich und unmittelbar die niedergelassenen ÄrztInnen betreffen. Sie gibt ferner einen Rahmen für die Erfüllung laufender Aufgaben durch die SpitzenfunktionärInnen der niedergelassenen ÄrztInnen und Geschäftsbetrieb vor. Sie tritt mindestens fünfmal jährlich zusammen.
Ihre wesentlichen Aufgaben sind
Entscheidungen
Mitgliederbetreuung
Die Mitglieder der Kurienversammlung bringen die Wünsche und Bedürfnisse der Mitglieder der Kurie ein und kommunizieren die Beschlüsse der Kurienversammlung, sofern diese nicht vertraulich sind, den Mitgliedern.
6. Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss ist für alle wesentlichen Entscheidungen zuständig, die den Wohlfahrtsfonds betreffen, sowohl was die Leistungserbringung durch den Wohlfahrtsfonds, die Beitragsverpflichtung gegenüber dem Wohlfahrtsfonds und die Veranlagung des Wohlfahrtsfondsvermögens anlangt. Der Verwaltungsausschuss gibt ferner einen Rahmen für die Entscheidung der laufenden Angelegenheiten durch den Obmann/die Obfrau des Verwaltungsausschusses und den Geschäftsbetrieb.
Dem Verwaltungsausschuss kommen insbesondere folgende Aufgaben zu
Entscheidungen
Mitgliederbetreuung
Die Mitglieder des Verwaltungsausschuss bringen die Wünsche und Bedürfnisse der Wohlfahrtsfondsmitglieder ein und kommunizieren die Beschlüsse, sofern diese nicht vertraulich sind, den Mitgliedern.
7. Präsidium
Die Spitzen der Selbstverwaltung bilden das Präsidium. Das Präsidium tritt regelmäßig zweimal jährlich zusammen, darüber hinaus aus aktuellem Anlass.
Die Aufgaben des Präsidiums sind
Entscheidungen
Politik
8. PräsidentIn
Der/die PräsidentIn steht an der Spitze der Selbstverwaltung. Er/sie ist grundsätzlich für die Vertretung der Kammer nach außen zuständig, kümmert sich um die allgemeinen Belange der Ärzteschaft und hat die Einheit des Ärztestands zu bewahren.
Die Aufgaben des/der PräsidentIn sind insbesondere
Entscheidungen
Fertigungen
Gremien
Politik
Repräsentanz der Ärztekammer gegenüber den VertreterInnen der Politik
Medien
Vertretung der Ärztekammer und der oberösterreichischen ÄrztInnen gegenüber den MedienvertreterInnen
Mitgliederbetreuung
Laufender politischer Dialog mit allen oberösterreichischen ÄrztInnen
Österreichische Ärztekammer
9. VizepräsidentInnen
Die VizepräsidentInnen vertreten den/die PräsidentIn im Falle dessen/deren Abwesenheit. Sie übernehmen ferner Repräsentationsaufgaben, für die sie vom Präsidenten/von der Präsidentin delegiert wurden.
10. Kurienobmann/-obfrau der angestellten ÄrztInnen
Der Kurienobmann/die Kurienobfrau der angestellten ÄrztInnen ist der/die oberste RepräsentantIn der angestellten ÄrztInnen Oberösterreichs.
Ihm/ihr kommen insbesondere folgende Aufgaben zu
Fertigungen
Der Kurienobmann/die Kurienobfrau der angestellten ÄrztInnen zeichnet alle Schriftstücke, die die Kurie der angestellten ÄrztInnen verpflichten, sowie solche, die von wesentlicher Bedeutung für die angestellten ÄrztInnen in Oberösterreich sind.
Gremien
Politik
Vertretung der angestellten ÄrztInnen Oberösterreichs gegenüber den VertreterInnen der Politik in Abstimmung mit dem/der PräsidentIn
Medien
Erklärungen für die Kurienversammlung der angestellten ÄrztInnen und die angestellten ÄrztInnen Oberösterreich gegenüber den Medien in Abstimmung mit dem/der PräsidentIn.
Kollektive Verhandlungen
Leitung aller Verhandlungsgremien auf Ebene der Selbstverwaltung in kollektiven Verhandlungen
Mitgliederbetreuung
Laufender politischer Dialog mit den angestellten ÄrztInnen in Oberösterreich
Österreichische Ärztekammer
11. Kurienobmann/-obfrau der niedergelassenen ÄrztInnen
Der Kurienobmann/die Kurienobfrau der niedergelassenen ÄrztInnen ist der/die oberste RepräsentantIn der niedergelassenen ÄrztInnen Oberösterreichs.
Er/sie nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr
Fertigungen
Schriftstücke, die die Kurie der angestellten ÄrztInnen verpflichten, sowie solche, die von wesentlicher Bedeutung für die niedergelassenen ÄrztInnen in Oberösterreich sind.
Gremien
Politik
Repräsentanz der niedergelassenen ÄrztInnen Oberösterreichs gegenüber den VertreterInnen der Politik in Abstimmung mit dem/der PräsidentIn
Medien
Erklärungen für die Kurienversammlung der niedergelassenen ÄrztInnen und die niedergelassenen ÄrztInnen Oberösterreich gegenüber den Medien in Abstimmung mit dem/der PräsidentIn.
Kollektive Verhandlungen
Leitung von Verhandlungsteams auf Selbstverwaltungsebene
Mitgliederbetreuung
Laufender Dialog mit den niedergelassenen ÄrztInnen Oberösterreichs
Österreichische Ärztekammer
12. StellvertreterInnen der Kurienobleute
Die StellvertreterInnen der Kurienobleute vertreten bei Verhinderung den/die Kurienobmann/-obfrau. In Abstimmung mit dem/der Kurienobmann/-obfrau nehmen sie außerdem die Interessen der Teilgruppe wahr, aus der sie stammen (niedergelassene AllgemeinärztInnen/niedergelassene FachärztInnen/ PrimarärztInnen/ MittelbauärztInnen/TurnusärztInnen).
13. Obmann/Obfrau des Verwaltungsausschusses
Dem Obmann/der Obfrau des Verwaltungsausschusses obliegt die politische Leitung des Wohlfahrtsfonds.
Ihm/ihr kommen insbesondere folgende Aufgaben zu
Fertigungen
Gremien
Einladung, Festlegung der Tagesordnung und Vorsitz im Verwaltungsausschuss
14. FinanzreferentIn
Der/die FinanzreferentIn ist zuständig für die Gebarung der Kammer und des Wohlfahrtsfonds.
Ihm/ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben
Fertigungen
Gremien
Vorlage des Jahresbudgets und der Jahresbilanz an Vorstand, Verwaltungsausschuss und Vollversammlung
Strategie
Erstellung eines mittelfristigen Finanzkonzepts als Vorgabe für den Budgetvorschlag
15. Geschäftsbetrieb
Der Geschäftsbetrieb besteht aus hauptamtlichen MitarbeiterInnen, die die Expertise der Selbstverwaltung fachlich ergänzen können.
Dem Geschäftsbetrieb kommen insbesondere folgende Aufgaben zu
Unterstützung der Selbstverwaltung
Mitgliederbetreuung
ÖÄK
Außenbeziehungen
Administration und Infrastruktur
16. KammeramtsdirektorIn
Der/die KammeramtsdirektorIn leitet den Geschäftsbetrieb.
Er/sie hat dabei insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen
Unterstützung der Selbstverwaltung
ÖÄK
Außenbeziehungen
Innenaufgaben