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Corporate Governance-Kodex der Ärztekammer für Oberösterreich

beschlossen vom Präsidium in seiner Sitzung vom 27.06.2011

Präambel
Die Ärztekammer für Oberösterreich sieht sich als professionell organisierter Dienstleistungsbetrieb für ihre Mitglieder, der bemüht ist, die übertragenen Aufgaben möglichst effizient und effektiv zu erfüllen.
Dazu gehört ein reibungsloses Zusammenwirken zwischen den Organen der Selbstverwaltung ebenso wie klare Vorgaben für die vom Geschäftsbetrieb zu übernehmenden Funktionen. Durch diesen corporate governance-Kodex sollen daher die Aufgaben und Verantwortungen der Organisationsträger
klar definiert werden, dies entsprechend den ärztegesetzlichen Vorgaben, aber auch unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Kompetenzen.

Mit diesem corporate governance-Kodex soll eine Systematik klarer Verantwortungen erreicht werden, um im Interesse der Effizienz parallele Ressourceneinsätze zu vermeiden und Kompetenzkonflikte von vornherein zu verhindern.

Dabei wird von folgenden, mit dem Leitbild übereinstimmenden Wertvorstellungen ausgegangen:

  • Die Selbstverwaltung ist die Eigentümervertretung des Dienstleistungsbetriebs Ärztekammer und trifft daher alle unternehmerischen Entscheidungen. Sie besteht aus Mitgliedern, die ihren ärztlichen Beruf aktiv ausüben und ist daher in der Lage, die Probleme der oberösterreichischen ÄrztInnen authentisch zu definieren und den Berufsstand der ÄrztInnen in Oberösterreich gegenüber der Öffentlichkeit glaubwürdig zu vertreten. Die  Selbstverwaltung unterhält daher den notwendigen Kontakt mit den für die oberösterreichischen ÄrztInnen wichtigen Gesundheitspolitikern. Die Selbstverwaltung der Ärztekammer für Oberösterreich versteht sich als Entscheidungsträger mit ausgeprägtem Mitgliederbezug. Sie bemüht sich daher auch kontinuierlich um den Dialog mit den Mitgliedern.
  • Die Mitglieder teilen sich in zwei Kurien, die Kurie der angestellten und die Kurie der niedergelassenen ÄrztInnen. Die Kurienstruktur soll helfen, Entscheidungen in der Selbstverwaltung betroffenheitsnäher und sachkundiger zu treffen. Die Selbstverwaltung bekennt sich aber gleichzeitig zu einer einheitlichen und geschlossenen Ärzteschaft. Interessenkonflikte zwischen den Kurien werden daher innerhalb der Ärztekammer im Rahmen eines fairen Interessenausgleichs gelöst.
  • Die hauptamtlichen MitarbeiterInnen des Geschäftsbetriebs unterstützen die Selbstverwaltung und bringen nicht-ärztliche Kompetenzen ein. Sie verstehen sich als DienstleisterInnen, die kompetent und rasch die von der Selbstverwaltung und den Mitgliedern geforderte Unterstützung gewährleisten. Sie identifizieren sich mit den Berufsanliegen der oberösterreichischen ÄrztInnen und verstehen sich als deren AnwältInnen bei der Vertretung gegenüber kollektiven Partnern, Behörden und sonstigen Institutionen. Sie verstehen sich als ExpertInnenapparat und bemühen sich um hohes Fachwissen. Sie sind initiativ und unterbreiten den EntscheidungsträgerInnen der Selbstverwaltung Vorschläge zur ständigen Weiterentwicklung der Ärztekammer.

1. Vollversammlung – Aufgaben und Verantwortung

Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Ärztekammer für Oberösterreich. Sie tritt zweimal jährlich zu ordentlichen Sitzungen zusammen.

Ihre Aufgaben sind

Entscheidungen

  • Beschlussfassung über die Satzung
  • Beschlussfassung über das Jahresbudget
  • Beschlussfassung über die Umlagenordnung

Genehmigung der Bilanz

Politik

  • Festlegung der Standpunkte der oberösterreichischen Ärzteschaft zu wesentlichen gesundheitspolitischen Fragen
  • Festlegung der Standpunkte der oberösterreichischen Ärzteschaft zu wesentlichen strategischen Fragen der Ärztekammer

2. Erweiterte Vollversammlung

Die erweiterte Vollversammlung ist das höchste Gremium in Fragen des Wohlfahrtsfonds. Sie tritt zweimal jährlich zu ordentlichen Sitzungen zusammen.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind

Entscheidungen

  • Festlegung der Satzung des Wohlfahrtsfonds
  • Beschlussfassung über das Budgets des Wohlfahrtsfonds
  • Festlegung der Wohlfahrtsfonds-Beiträge
  • Genehmigung der Bilanz des Wohlfahrtsfonds

Mitgliederbetreuung
Die Mitglieder der erweiterten Vollversammlung bringen die Wünsche und Bedürfnisse der Wohlfahrtsfonds-Mitglieder ein und kommunizieren die Entscheidungen der erweiterten Vollversammlung zu den Mitgliedern.

3. Vorstand

Der Vorstand trifft alle wesentlichen Entscheidungen in Angelegenheiten, die die oberösterreichischen ÄrztInnen insgesamt betreffen und gibt einen Rahmen für die Behandlung von laufenden Geschäften durch die SpitzenfunktionärInnen und den Geschäftsbetrieb vor. Er tritt mindestens fünfmal jährlich zusammen.

Die Aufgaben des Vorstands sind insbesondere

Entscheidungen

  • alle Finanzangelegenheiten
  • Fragen der ÄrztInnenausbildung
  • Fragen der Auswahl von BewerberInnen um Kassenstellen
  • Fragen der Ablöse von Kassenpraxen
  • Sondergebührentarife, wenn gleichermaßen Beleg- und SpitalsärztInnen betroffen sind
  • Fragen der ärztlichen Fortbildung
  • Fragen der Standesethik
  • Beschlussfassung über allgemeine Gesetzesbegutachtungen

Politik
Festlegung der Position der Ärztekammer zu grundsätzlichen gesundheitspolitischen Fragen, bei besonders wichtigen Themen Ausarbeitung eines Standpunkts zur Vorlage an die Vollversammlung.

Mitgliederbetreuung
Die Vorstandsmitglieder bringen die Wünsche und Bedürfnisse der Mitglieder ein und kommunizieren die Vorstandsentscheidungen, sofern diese nicht vertraulich sind, gegenüber den Mitgliedern.

4. Kurienversammlung der angestellten ÄrztInnen

Die Kurienversammlung der angestellten ÄrztInnen ist zur Entscheidung aller wichtigen Fragen, die ausschließlich und unmittelbar die angestellten ÄrztInnen betreffen, zuständig und gibt einen Rahmen für die Erfüllung laufender Aufgaben durch SpitzenfunktionärInnen und Geschäftsbetrieb vor. Sie tritt mindestens fünfmal jährlich zusammen.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind

Entscheidungen

  • Vereinbarungen über Gehälter und sonstige Entgelte der angestellten ÄrztInnen
  • Vereinbarungen über Arzthonorare auf der Sonderklasse
  • Bewilligungen für ausländische ÄrztInnen nach den §§ 33, 35 ÄrzteG
  • Fragen der Spitalsplanung und -finanzierung

Politik

Festlegung grundsätzlicher Standpunkte zu gesundheitspolitischen Fragen, die ausschließlich die angestellten ÄrztInnen betreffen.

Mitgliederbetreuung
Die Mitglieder der Kurienversammlung bringen die Wünsche und Bedürfnisse der Mitglieder der Kurie ein und kommunizieren die Beschlüsse der Kurienversammlung, sofern diese nicht vertraulich sind, den Mitgliedern.

5. Kurienversammlung der niedergelassenen ÄrztInnen

Die Kurienversammlung der niedergelassenen ÄrztInnen ist für alle wesentlichen Entscheidungen zuständig, die ausschließlich und unmittelbar die niedergelassenen ÄrztInnen betreffen. Sie gibt ferner einen Rahmen für die Erfüllung laufender Aufgaben durch die SpitzenfunktionärInnen der niedergelassenen ÄrztInnen und Geschäftsbetrieb vor. Sie tritt mindestens fünfmal jährlich zusammen.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind

Entscheidungen

  • Vereinbarungen über Kassenhonorare und Arbeitsbedingungen der KassenärztInnen
  • Fragen des ärztlichen Stellenplans
  • Privatärztliche Tarifempfehlungen
  • Fragen der Hausapotheken
  • Sondergebühren für BelegärztInnen
  • Fragen der GemeindeärztInnen
  • Fragen der WahlärztInnen
  • Organisation des extramuralen Bereitschaftsdiensts
  • Kollektivvertragsverhandlungen für Ordinationspersonal

Mitgliederbetreuung
Die Mitglieder der Kurienversammlung bringen die Wünsche und Bedürfnisse der Mitglieder der Kurie ein und kommunizieren die Beschlüsse der Kurienversammlung, sofern diese nicht vertraulich sind, den Mitgliedern.

6. Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss ist für alle wesentlichen Entscheidungen zuständig, die den Wohlfahrtsfonds betreffen, sowohl was die Leistungserbringung durch den Wohlfahrtsfonds, die Beitragsverpflichtung gegenüber dem Wohlfahrtsfonds und die Veranlagung des Wohlfahrtsfondsvermögens anlangt. Der Verwaltungsausschuss gibt ferner einen Rahmen für die Entscheidung der laufenden Angelegenheiten durch den Obmann/die Obfrau des Verwaltungsausschusses und den Geschäftsbetrieb.

Dem Verwaltungsausschuss kommen insbesondere folgende Aufgaben zu

Entscheidungen

  • Entscheidungen in unklaren Leistungsfällen
  • Entscheidungen über Pensionierungen und frühzeitige Pensionierungen
  • Entscheidungen über Beitragsermäßigungen
  • Entscheidungen über die Festlegung der Beitrags-Bemessungsgrundlage, sofern diese unklar ist
  • Vorgaben für die Vermögensveranlagung in Wertpapieren
  • Entscheidungen über den Ankauf von Immobilien

Mitgliederbetreuung
Die Mitglieder des Verwaltungsausschuss bringen die Wünsche und Bedürfnisse der Wohlfahrtsfondsmitglieder ein und kommunizieren die Beschlüsse, sofern diese nicht vertraulich sind, den Mitgliedern.

7. Präsidium

Die Spitzen der Selbstverwaltung bilden das Präsidium. Das Präsidium tritt regelmäßig zweimal jährlich zusammen, darüber hinaus aus aktuellem Anlass.

Die Aufgaben des Präsidiums sind

Entscheidungen

  • Dringliche Vorstandsentscheidungen
  • Personalentscheidungen (Entscheidungen über die Schaffung von Dienstposten im Geschäftsbetrieb, Entscheidungen über die Aufnahme neuer MitarbeiterInnen und Entscheidungen über Gehaltsveränderungen für MitarbeiterInnen des Geschäftsbetriebs einschließlich Entscheidungen über Prämien); dazu erlässt das Präsidium eine Richtlinie als durch Beschluss abänderbaren Selbstbindungsakt.

Politik

  • Beschlussfassung über wichtige standespolitische und Geschäftsfeldkonzepte, bei besonderer Wichtigkeit Weiterleitung an Vorstand oder Vollversammlung
  • Diskussion über nach der Reporting-Richtlinie vorgelegte Kennzahlen

8. PräsidentIn

Der/die PräsidentIn steht an der Spitze der Selbstverwaltung. Er/sie ist grundsätzlich für die Vertretung der Kammer nach außen zuständig, kümmert sich um die allgemeinen Belange der Ärzteschaft und hat die Einheit des Ärztestands zu bewahren.

Die Aufgaben des/der PräsidentIn sind insbesondere 

Entscheidungen

  • Kompetenzkompetenz (Zuweisung von Entscheidungen an die kompetenten Gremien)
  • Entscheidung über Umlagenbescheide

Fertigungen

  • Fertigung aller Geschäftsstücke, die die Ärztekammer rechtlich verpflichten
  • Fertigung aller Geschäftsstücke von grundlegender Bedeutung

Gremien

  • Einberufung, Festlegung der Tagesordnung und Vorsitz in der Vollversammlung
  • Einberufung, Festlegung der Tagesordnung und Vorsitz in der erweiterten Vollversammlung
  • Einberufung, Festlegung der Tagesordnung und Vorsitz im Vorstand
  • Einberufung, Festlegung der Tagesordnung und Vorsitz im Präsidium


Politik
Repräsentanz der Ärztekammer gegenüber den VertreterInnen der Politik

Medien
Vertretung der Ärztekammer und der oberösterreichischen ÄrztInnen gegenüber den MedienvertreterInnen

Mitgliederbetreuung
Laufender politischer Dialog mit allen oberösterreichischen ÄrztInnen

Österreichische Ärztekammer

  • Mitglied in der Vollversammlung der ÖÄK
  • Mitglied im Vorstand der ÖÄK

9. VizepräsidentInnen

Die VizepräsidentInnen vertreten den/die PräsidentIn im Falle dessen/deren Abwesenheit. Sie übernehmen ferner Repräsentationsaufgaben, für die sie vom Präsidenten/von der Präsidentin delegiert wurden.

10. Kurienobmann/-obfrau der angestellten ÄrztInnen

Der Kurienobmann/die Kurienobfrau der angestellten ÄrztInnen ist der/die oberste RepräsentantIn der angestellten ÄrztInnen Oberösterreichs.

Ihm/ihr kommen insbesondere folgende Aufgaben zu

Fertigungen
Der Kurienobmann/die Kurienobfrau der angestellten ÄrztInnen zeichnet alle Schriftstücke, die die Kurie der angestellten ÄrztInnen verpflichten, sowie solche, die von wesentlicher Bedeutung für die angestellten ÄrztInnen in Oberösterreich sind.

Gremien

  • Einladung, Festlegung der Tagesordnung und Vorsitz in der Kurienversammlung der angestellten ÄrztInnen
  • Einladung, Festlegung der Tagesordnung und Vorsitz im Kurienausschuss der angestellten ÄrztInnen

Politik
Vertretung der angestellten ÄrztInnen Oberösterreichs gegenüber den VertreterInnen der Politik in Abstimmung mit dem/der PräsidentIn

Medien
Erklärungen für die Kurienversammlung der angestellten ÄrztInnen und die angestellten ÄrztInnen Oberösterreich gegenüber den Medien in Abstimmung mit dem/der PräsidentIn.

Kollektive Verhandlungen
Leitung aller Verhandlungsgremien auf Ebene der Selbstverwaltung in kollektiven Verhandlungen

Mitgliederbetreuung
Laufender politischer Dialog mit den angestellten ÄrztInnen in Oberösterreich

Österreichische Ärztekammer

  • Mitglied der Vollversammlung der ÖÄK
  • Mitglied der Bundeskurienversammlung der angestellten ÄrztInnen

11. Kurienobmann/-obfrau der niedergelassenen ÄrztInnen

Der Kurienobmann/die Kurienobfrau der niedergelassenen ÄrztInnen ist der/die oberste RepräsentantIn der niedergelassenen ÄrztInnen Oberösterreichs.

Er/sie nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr

Fertigungen
Schriftstücke, die die Kurie der angestellten ÄrztInnen verpflichten, sowie solche, die von wesentlicher Bedeutung für die niedergelassenen ÄrztInnen in Oberösterreich sind.

Gremien

  • Einladung, Festlegung der Tagesordnung und Vorsitz in der Kurienversammlung der niedergelassenen ÄrztInnen
  • Einladung, Festlegung der Tagesordnung und Vorsitz im Kurienausschuss der niedergelassenen ÄrztInnen

Politik
Repräsentanz der niedergelassenen ÄrztInnen Oberösterreichs gegenüber den VertreterInnen der Politik in Abstimmung mit dem/der PräsidentIn

Medien
Erklärungen für die Kurienversammlung der niedergelassenen ÄrztInnen und die niedergelassenen ÄrztInnen Oberösterreich gegenüber den Medien in Abstimmung mit dem/der PräsidentIn.

Kollektive Verhandlungen
Leitung von Verhandlungsteams auf Selbstverwaltungsebene

Mitgliederbetreuung
Laufender Dialog mit den niedergelassenen ÄrztInnen Oberösterreichs

Österreichische Ärztekammer

  • Mitglied der Vollversammlung der ÖÄK
  • Mitglied der Bundeskurienversammlung der niedergelassenen ÄrztInnen

12. StellvertreterInnen der Kurienobleute

Die StellvertreterInnen der Kurienobleute vertreten bei Verhinderung den/die Kurienobmann/-obfrau. In Abstimmung mit dem/der Kurienobmann/-obfrau nehmen sie außerdem die Interessen der Teilgruppe wahr, aus der sie stammen (niedergelassene AllgemeinärztInnen/niedergelassene FachärztInnen/ PrimarärztInnen/ MittelbauärztInnen/TurnusärztInnen).

13. Obmann/Obfrau des Verwaltungsausschusses

Dem Obmann/der Obfrau des Verwaltungsausschusses obliegt die politische Leitung des Wohlfahrtsfonds.

Ihm/ihr kommen insbesondere folgende Aufgaben zu

Fertigungen

  • Fertigung aller Schriftstücke, die den Wohlfahrtsfonds verpflichten
  • Fertigung aller Bescheide des Wohlfahrtsfonds
  • Fertigung aller Schriftstücke des Wohlfahrtsfonds von besonderer Bedeutung

Gremien
Einladung, Festlegung der Tagesordnung und Vorsitz im Verwaltungsausschuss

14. FinanzreferentIn

Der/die FinanzreferentIn ist zuständig für die Gebarung der Kammer und des Wohlfahrtsfonds.

Ihm/ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben

Fertigungen

  • Fertigung aller Geschäftsstücke der Kammer von finanzieller Bedeutung ab der vom Vorstand festgelegten Wertgröße
  • Fertigung aller Schriftstücke von finanzielle Bedeutung des Wohlfahrtsfonds ab der im Verwaltungsausschuss festgelegten Wertgrenze

Gremien
Vorlage des Jahresbudgets und der Jahresbilanz an Vorstand, Verwaltungsausschuss und Vollversammlung

Strategie
Erstellung eines mittelfristigen Finanzkonzepts als Vorgabe für den Budgetvorschlag

15. Geschäftsbetrieb

Der Geschäftsbetrieb besteht aus hauptamtlichen MitarbeiterInnen, die die Expertise der Selbstverwaltung fachlich ergänzen können.

Dem Geschäftsbetrieb kommen insbesondere folgende Aufgaben zu

Unterstützung der Selbstverwaltung

  • Organisation und Vorbereitung der Sitzungen der Gremien, insbesondere Erarbeitung von Arbeitspapieren für die Gremien
  • Umsetzung der Beschlüsse der Gremien der Selbstverwaltung
  • Vorbereitung von Rechtsakten, die von der Selbstverwaltung zu genehmigen sind
  • Unterbreitung von Vorschlägen gegenüber den SpitzenfunktionärInnen und den Gremien zur Weiterentwicklung der Ärztekammer
  • Erstellung von Analysen und Arbeitspapieren, sowohl über Auftrag der SpitzenfunktionärInnen und Gremien, wie auch über eigene Initiative
  • Erarbeitung und Bereitstellung der für die Entscheidungen der Selbstverwaltung benötigten Informationen

Mitgliederbetreuung

  • Mitgliederinformation
  • Mitgliederberatung
  • Unterstützung der Mitglieder in Konfliktfällen gegenüber Kassen, Rechtsträgern und Behörden

ÖÄK

  • Mitarbeit in den Bürogremien der ÖÄK
  • Unterstützung der SpitzenfunktionärInnen in den Gremien der ÖÄK
  • Einbringung des Standpunkts der oberösterreichischen ÄrztInnen in Aktivitäten der ÖÄK

Außenbeziehungen

  • Unterstützung der politischen Arbeit der Selbstverwaltung durch Erarbeitung von Konzepten und Kontakte auf Büroebene
  • Aktive Beeinflussung und Weiterentwicklung von ärzterelevanten wissenschaftlichen Disziplinen wie Recht, Ökonomie, Informationstechnologie
  • Detailverhandlung im kollektiven Aufgabenbereich nach den Vorgaben der Selbstverwaltung
  • Operative Öffentlichkeitsarbeit (Vorschläge für Medienarbeit, Medienkontakte, Publikation und Redaktion der eigenen Medien, Durchführung von PR-Aktionen)

Administration und Infrastruktur

  • Management des Geschäftsbetriebs
  • Administration des Registers, Wohlfahrtsfonds und Rechnungswesens
  • Veranlagung nach den Vorgaben der Gremien in Wertpapieren und Immobilien
  • Betreuung der Veranlagungsimmobilien
  • Betreuung der Infrastruktur der Ärztekammer

16. KammeramtsdirektorIn

Der/die KammeramtsdirektorIn leitet den Geschäftsbetrieb.

Er/sie hat dabei insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen

Unterstützung der Selbstverwaltung

  • Vorschläge an die SpitzenfunktionärInnen und Gremien zur Weiterentwicklung der Ärztekammer und der Bewältigung zukünftiger Aufgabenstellungen
  • Beratung der Spitzengremien und SpitzenfunktionärInnen
  • Verantwortung für eine unparteiische Betreuung durch den Geschäftsbetrieb (insbesondere für die ausgewogene Betreuung der Kurien)

ÖÄK

  • Teilnahme an der KAD-Sitzung
  • Unterstützung der Selbstverwaltung in den Spitzengremien der Selbstverwaltung
  • Teilnahme an den Agenden der ÖÄK zur Einbringung der Interessen der oberösterreichischen ÄrztInnen

Außenbeziehungen

  • Leitung von kollektiven Detailverhandlungen auf Büroebene
  • Kontakte mit der Administration der Gesundheitspolitik

Innenaufgaben

  • Management des Geschäftsbetriebs unter Einsetzung moderner Managementinstrumente
  • Organisation des Geschäftsbetriebs
  • Fach- und Dienstaufsicht des Geschäftsbetriebs
  • Verantwortung für den ökonomischen Ressourceneinsatz im Geschäftsbetrieb
  • Qualitätssicherung im Geschäftsbetrieb
  • Verantwortung für die Aus- und Fortbildung der MitarbeiterInnen des Geschäftsbetriebs
  • Vorschläge an das Präsidium zur Schaffung neuer Dienststellen, Aufnahme von MitarbeiterInnen und Gehaltsveränderungen