Mit 1.7.2018 trat das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) in Kraft, welches einen Paradigmenwechsel im österreichischen Stellvertretungsrecht brachte und den Erwachsenenvertreter an die Stelle des Sachwalters treten ließ. Diese Reform brachte wesentliche Neuerungen auch im Bereich der medizinischen Behandlungen - und damit auch für Ärzte - von Menschen, die an einer psychischen Krankheit oder vergleichbaren Beeinträchtigung leiden.
Neues Erwachsenenschutzrecht Teil 1
Neues Erwachsenenschutzrecht Teil 2
Neues Erwachsenenschutzrecht Teil 3
Neues Erwachsenenschutzrecht Teil 4
OEZPR 6 / 2019: Neues Erwachsenenschutzrecht: Ärztliche Mitwirkung und Kompetenzen bei Vertreterbestellungen
OEZPR 2 / 2020: Erwachsenenschutzrecht: Spezielle Problembereiche der medizinischen Behandlung im Rahmen des Erwachsenenschutzrechts