e-Health

Alle Ärzte benötigen einen e-Card-Anschluss (Wahlärzte verpflichtend ab 01.01.2026).

Dieses System kann bei den jeweiligen Providern (zum Beispiel bei A1, Telekom, Hutchison Drei, Magenta, ...) bestellt werden. Details zu den Providern finden Sie unter https://www.aekooe.at/niedergelassen/e-health/e-card.
Die Vergabe der Berechtigung für die Verwendung des e-Card-Systems erfolgt bei Kassenärztinnen und -ärzten automatisch im Zuge der Invertragnahme durch die ÖGK. Wahlärztinnen und Wahlärzte müssen die Zugangsberechtigung bei der ÖGK beantragen vm1-tf1-sek[at]oegk.at.

Wann kann ich mich als Vertragsarzt um die e-Card Ausstattung kümmern?
Eine Bestellung kann erst erfolgen, wenn eine Vertragspartnernummer der Kasse vorliegt und die Kasse für diese Vertragspartnernummer die Zugriffsrechte im e-Card-System frei gegeben hat. Mit der Freigabe erhält der  Arzt die Administrations-card und PIN/PUK-Codes zugesendet. Danach kann das System bei den jeweiligen Providern (zum Beispiel bei A1, Telekom, Hutchison Drei, Magenta, ...) bestellt werden, wobei die  Herstellung bis zu 8 Wochen dauern kann.

Wie werde ich in den Gesundheitsdiensteanbieter-Index (GDA Index) eingetragen?
Der Gesundheitsdiensteanbieter-Index (GDA-I) ist ein Verzeichnis aller Personen und Einrichtungen des Gesundheitswesens (GDA), die grundsätzlich gesetzlich dazu berechtigt sind, in ELGA-Gesundheitsdaten ihrer Patientinnen und Patienten Einsicht zu nehmen.
Mit Aufnahme Ihrer Tätigkeit werden von der Standesführung der Ärztekammer für OÖ. an die zuständigen Stellen diese jeweiligen Informationen übertragen.https://www.gesundheit.gv.at/OID_Frontend/oid-frontend/

Was benötige ich für ein e-Card System? 
e-Card-Ausstattung (sichere e-Card-Leitung, Router, e-Card-Reader, Admincard, integrierte Arztsoftware - https://www.aekooe.at/niedergelassen/e-health/arztsoftware); Über die sichere e-Card-Leitung werden zusätzliche kostenpflichtige Mehrwertdienste (Internet, Bankomatkasse, etc.) angeboten.

Die gesamte e-Card-Ausstattung wird vom Provider gemietet (Achtung: bei Vertragskündigung muss es wieder an diesen retourniert werden!). Die derzeitigen monatlichen Kosten belaufen sich auf ca. 80,- Euro bei einer Standardversion. Mit höherer Bandbreite vermehren sich auch diese Kosten.
 

Das e‑Rezept ersetzt das bisherige Papier‑Kassenrezept und bildet die Grundlage für die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragsarztgruppenpraxen sowie Wahlärztinnen und Wahlärzte mit Rezepturrecht (eigene Beantragung unter: vmmd-tf5-sek[at]oegk.at bzw. rezepturbefugnis[at]oegk.at) und vorhandener e‑Card‑Ausstattung sind verpflichtet, das e‑Rezept zu verwenden. Weitere Informationen zum e-Rezept finden sie unter: https://www.aekooe.at/niedergelassen/it-software-telekommunikation/e-rezept

Einen Überblick zum Thema finden Sie unter diesem Link.

  • Welche Zugangsmöglichkeiten habe ich zum e-Impfpass?
    Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit e-Card-Anschluss können Impfungen über die e-Card Weboberfläche erfassen. Die Integration in die bestehenden Arztsoftwaresysteme ist technisch ebenfalls möglich. Ärzte, welche über keine ELGA-Schnittstelle bzw. ein in die Software integriertes Modul verfügen, haben über https://gda.gesundheit.gv.at/ beispielsweise die Möglichkeit, über einen webbasierten Zugang mit ID Austria Impfungen in den e-Impfpass einzutragen. Eine weitere Möglichkeit besteht über die App „e-Impfdoc“. Auch hier wird eine aktive ID Austria benötigt. Unter folgendem Link finden Sie zusammengefasst die derzeitigen Möglichkeiten und auch die Kontaktdaten zur Hotline bezüglich der Nutzung von e-Impfpass Dokumentationssystemen: https://www.e-impfpass.gv.at/fileadmin/user_upload/e-impfpass/newsletter/20231113_e-Impfpass-Newsletter_Dokumentationssysteme_V1.3.pdf.
     
  • Ist der e-Impfpass ein Teil von ELGA?
    Nein, der Impfpass ist nicht von ELGA umfasst, obwohl er für Patienten über das ELGA-Portal zugänglich ist. Bezüglich e-Impfpass wird nur die technische Infrastruktur von ELGA genutzt. Patienten können sich daher auch nicht bezüglich des e-Impfpasses abmelden. Der Zugriff auf den e-Impfpass für den Arzt ist 28 Tage ab der letzten e-Card-Steckung möglich.
     
  • Welche Impfungen sind derzeit verpflichtend im e-Impfpass einzutragen?
    Grippe-, Affenpocken, HPV- und Covidimpfungen sind derzeit verpflichtend im e-Impfpass einzutragen. In Zukunft sollen alle Impfungen eingetragen werden müssen und so der e-Impfpass den bzw. die Papierimpfpässe ablösen.

Wozu benötige ich die ID-Austria für meine ärztliche Tätigkeit?
Über die GDA-Plattform - https://gda.gesundheit.gv.at/ - können Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) auf dort hinterlegte eHealth Applikationen zugreifen (z.B. Sterbeverfügungsregister (SVR), e-Impfdoc Web). Ärzte, welche über keine ELGA-Schnittstelle bzw. ein in die Software integriertes Modul verfügen, haben die Möglichkeit, über einen webbasierten Zugang mit ID Austria Impfungen in den e-Impfpass einzutragen.  

Weitere Informationen zur ID-Austria: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html
 

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