Tarife

Tarife für Totenbeschauen ab 15.2.2024

werktags in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr€ 210,00
werktags in der Nacht von 19:00 bis 07:00 Uhr und
an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen 07:00 bis 19:00 Uhr
€ 315,00
an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr€ 420,00
Kilometergeld, pro gefahrenem Kilometer€ 0,42


Der neue Tarif für die Totenbeschau gilt für

  • Gemeindeärzt:innen nach dem alten System (Dienstvertrag, Pensionsvorteil) und deren bestellte Stellvertreter:innen
  • Gemeindeärzt:innen nach dem neuen System (Werkvertrag) und deren bestellte Stellvertreter:innen
  • angelobte Totenbeschauer:innen
  • die vom Bürgermeister im Ausnahmefall zur Totenbeschau ermächtigten Ärzt:innen (keine Angelobung notwendig, kein schriftlicher Vertrag) gemäß § 1 Abs 5 Oö Leichenbestattungsgesetz
  • Ärzt:innen, die zu einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau nach den strafprozessualen Bestimmungen beigezogen wurden und auf Ersuchen der Gemeinde auch die Totenbeschau nach dem Oö Leichenbestattungsgesetz vornehmen (§ 1 Abs 6 Oö Leichenbestattungsgesetz)

Ausnahme
Der neue Tarif für die Totenbeschau ist nicht verbindlich für die in den Statutarstädten Linz, Wels und Steyr durchgeführten Totenbeschauen, weil in den Statutarstädten seit jeher völlig andere Bestellungs- und Honorierungssysteme gelten. Wir haben jedoch darauf hingewiesen, dass zur Sicherstellung der Totenbeschau in den Statutarstädten eine entsprechende Honorierung erforderlich sein wird und wir jedenfalls die angeführten Tarifstufen empfehlen.

Gemeindearzttarife ab 1. April 2023

Totenbeschau ohne Herzschrittmacherentfernung€ 67,51
Nachtzuschlag (22 Uhr bis 6 Uhr)+ 50 %
Totenbeschau mit Herzschrittmacherentfernung€ 108,40
Einstellungsuntersuchung€ 52,70
Sachverständigentätigkeiten (Tarif pro Stunde)€ 94,55
amtliches Kilometergeld€   0,42


Die Tarife für die „neuen Gemeindeärzte" werden jährlich nach dem Verbraucherpreisindex valorisiert. Die erhöhten Totenbeschautarife gelten auch für Gemeindeärzte nach dem „alten" System.

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