Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn das Bewerbungsformular um eine ausgeschriebene Kassenstelle verwendet wird und dieses innerhalb der Bewerbungsfrist einlangt.
Die Veröffentlichung von Ausschreibungen rund um den 10. des Monats.
Die Vergaberichtlinie (oder auch Punkteliste genannt) regelt alle Kritieren für die Vergabe von Kassenstellen.
Folgend eine Übersicht über die einzelnen Kriterien. Die Vergaberichtlinie (und sämtliche Anhänge inkl. Formulare, Diplomlisten je Fachgruppe) finden Sie am Ende der Seite.
Die Ärztekammer für Oberösterreich konnte mit der ÖGK bezüglich der Vergaberichtlinie folgende Verbesserungen erreichen:
1. die Wiedereinführung der Vertretungspunkte bei Kassenärzten und
2. die Stärkung der Juniorpartner in Gruppenpraxen.
DIE ÄNDERUNGEN IM DETAIL:
VERTRETERTÄTIGKEIT – EINZELVERTRETUNGEN BEI ABWESENHEIT DES KASSENARZTES
Mit der Wiedereinführung von Punkten für Vertretungen mit 1. Jänner 2025 ändern sich die Rahmenbedingungen zur Erlangung von Punkten für die Vergabe von Kassenstellen, wenn der Vertragsarzt zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung seine Vertragsordination offenhält. An den bis 2021 definierten und bis dahin auch gültigen Regelungen, wann eine Vertretung in OÖ bepunktet werden kann, ändert sich jedenfalls nichts.
Wann werden Vertretungen angerechnet?
Grundvoraussetzung ist, dass
• der ÖGK Vertragsarzt persönlich verhindert ist, die vertragliche Tätigkeit auszuüben (Abwesenheit, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit, Fortbildung usw.) und
• die Vertretung in der Vertragsarztordination des abwesenden Vertragsarztes bzw. der Vertragsärztin erfolgt und
• die Vertretung am Ordinationstag des abwesenden Vertragsarztes der Vertragsärztin die gesamte vertraglich vereinbarte Ordinationszeit oder mindestens 4 Stunden umfasst.
Zusätzliche Voraussetzungen, damit eine Anrechnung von geleisteten Vertretungen möglich ist:
• Meldeverpflichtung der Vertretung durch den ÖGK Vertragsarzt im Vorfeld: Der Vertragsarzt hat den Vertretungsarzt (bei der Meldung seiner Abwesenheit) zu deklarieren und im Meldesystem des Arztsuche Portals der Ärztekammer unter https://arztsuche.aekooe.at einzutragen. (Die Funktionalität auf der Webseite wird im Herbst 2024 freigeschalten und gilt jedenfalls erst für Abwesenheiten ab 1/2025)
• Vertretungsmeldungen können bis spätestens am Tag der Vertretung bis 12 Uhr eingebracht werden.
• Rückwirkende Anrechnung von Vertretung ist nicht möglich.
Benefits für die Kollegenschaft
• Transparenz in der Abwicklung
• Vertretungen werden ab dem 1. Tag angerechnet
• Bürokratieabbau
– Bewerber müssen keine Papierbestätigungen im Zuge einer Bewerbung vorlegen
– Keine zusätzliche Bestätigung durch den Vertragsarzt in Zukunft notwendig
– Minimierung des administrativen Aufwands für Vertrags- und Vertretungsärzte
• Im Arztsuche Portal laufen für jeden Arzt, der Vertretungen geleistet hat, die Meldungen zusammen und diese werden übersichtlich dargestellt
• Wurde vom Kassenarzt eine Vertretung zur Aufrechterhaltung des Ordinationsbetriebs vorgemerkt, erhält der Vertretungsarzt eine entsprechende Bestätigung per E-Mail bezüglich der Anrechnung.
Zusätzlich zu den Punkten aus Einzelvertretungen bleiben die Regelungen und die Anrechnung von Punkten in den Kooperationsformen einer Erweiterten Stellvertretung „Dauervertretung“) sowie im Falle der Anstellung bei einem Kassenarzt bestehen.
ZUSATZPUNKTE FÜR MITARBEIT IN DER AUSGESCHRIEBENEN VERTRAGSARZTSTELLE BEI GRUPPENPRAXEN
Bereits bisher wurde die Tätigkeit als Juniorpartner in der ausgeschriebenen Kassenstelle bei der Berechnung der Punkte für die Bewerbung an einer Kassenstelle berücksichtigt. Abhängig von der Laufzeit und dem Anteil an der Gruppenpraxis erhält der Juniorpartner Punkte gutgeschrieben.
Um die jungen Kolleginnen und Kollegen für eine Nachfolge zu stärken bzw. auch eine Planungssicherheit für Investitionen zu erlangen, wurde eine Erhöhung der Punkte bei Mitarbeit in der Gruppenpraxis beschlossen. Bisher mussten Juniorpartner bei einem 30 Prozent Anteil an der Gruppenpraxis maximal 84 Monate an der Gruppenpraxis beteiligt sein, bis sie das Punktemaximum erreicht hatten. Dieser Zeitraum wurde zukünftig auf 56 Monate reduziert, bei einem 50 Prozent Anteil verkürzt sich die Dauer von bisher 57 auf 39 Monate. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Juniorpartner in der Gruppenpraxis in Zukunft schneller das Punktemaximum erreichen können als bisher.
Sämtliche Anpassungen kommen, aufgrund der Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien der ÖGK und der Ärztekammer für Oberösterreich, für Ausschreibungen ab Jänner 2025 zur Anwendung
In der 10. Version der Vergaberichtlinie wurde bei der Bewerbung um Kassenstellen die Neuregelungen rund um den HÄND sowie die Berechnung von PVE Bewerberteam bei gemischten Fachgruppen berücksichtigt.
DIE ÄNDERUNGEN IM DETAIL:
Bei gemischten Teams sind:
• die arztbezogenen Kriterien auf jedes einzelne Mitglied eines Bewerberteams anzuwenden und für jedes Teammitglied erfolgt die Bepunktung.
• Dann werden Arztgruppen nach Fachzugehörigkeit gebildet und es wird gesondert für jede Arztgruppe ein Punktedurchschnitt berechnet.
Dieser ergibt sich, in dem die Summe der Punkte je Arzt durch die Anzahl der Ärzte je Arztgruppe berechnet wird.
• Es wird dann eine Summe aus den Punktedurchschnitten gebildet.
• Die so errechnete Punkteanzahl wird in einem nächsten Schritt um die zu vergebenden Punkte aus den projektbezogenen Kriterien erhöht und bildet die Endsumme der Punkte eines Bewerberteams.
Kriterien für die Reihung der BewerberInnen | Max bei AA | Max. bei FÄ | Punkteauf- teilung für Richtlinie | Prozentanteil an Maximalpunkten | Punkteauf- teilung lt. Verordnung | Punkteauf- teilung für Frauenquote | |
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A | Fachliche Eignung bestehend aus: | Max. 35 | 56% | 15-35 | |||
Zeiten ärztlicher Tätigkeit nach Absolvierung der ärztlichen Grundausbildung (Promotion, Approbation, Nostrifikation) | 14,28 | 16,2 | 16,2 | ||||
Ärztliche Tätigkeit in der ausgeschriebenen Fachrichtung | 2,52 | 2,52 | 2,52 | ||||
-Vertretungstätigkeiten bei einem ÖGK-Vertragsarzt/Vertragsgruppenpraxis/PVE bzw. Tätigkeiten im Rahmen von organisierten ärztlichen Notdiensten und Wochenend- bzw. Wochentagsbereitschaftsdiensten im niedergelassenen Bereich -Wahlarzttätigkeiten/Vertragsarzttätigkeiten/Tätigkeiten in einer Vertragsgruppenpraxis/PVE/bewilligte Tätigkeit im Rahmen einer Anstellung oder „Erweiterten Vertretung“ bei einem Vertragsarzt oder einer Vertragsgruppenpraxis/PVE mit einem ÖGK-Kassenvertrag | 12 | 10,2 | 10,2 | ||||
Tätigkeiten in einer anerkannten Lehrpraxis im niedergelassenen Bereich (nach ÄAO 2015 bzw. 1994 oder 2006) | 1,2 | 1,08 | 1,08 | ||||
Zusatzpunkte für Mitarbeit in der ausgeschriebenen Vertragsarztstelle | 5 | 5 | 5 | ||||
B | Diplome sowie Medizinisch/soziale Tätigkeit nach der Promotion während der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz | Max. 12 | 19% | 5-15 | 10 | ||
Diplome | 10 | 10 | |||||
Medizinisch/soziale Tätigkeit nach der Promotion während der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz | |||||||
Substitutionsbehandlung (nicht alle Fachgruppen) | 2 | 2* | 2 | ||||
C | Zeitpunkt der ersten Eintragung in die Bewerberliste der ÄK für OÖ | Max. 10 | |||||
D | Präsenz- und Zivildienstzeiten und Mutterschutz- und Karenzzeiten | Max. 5 *) | bis 5 | ||||
E | im Sonderfach „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ ausgeschriebenen Einzelverträgen die durch das weibliche Geschlecht zusätzlich vermittelbare besondere Vertrauenswürdigkeit | 5,5 | Max 5,5 | 9% | 10 % der festgelegten erreichbaren Punkte der Vergaberichtlinie ** | ||
Gesamt | 62,7 | 100% | Max 85 | 55 |
* nur Ersatzzeiten
**Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der Anteil an Vertragsfachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in der regionalen Versorgungsregion (Bezirk) des ausgeschriebenen Einzelvertrages 50 % oder mehr beträgt.
Eine ordnungsgemäße Bewerbung erfolgt mit den unter Bewerbungsunterlagen beschriebenen Formularen.