Ärzteliste

Aktuelle Information zur Ersteintragung in die Ärzteliste

Aufgrund der Bestimmungen des § 27 Ärztegesetz ist jeder Arzt verpflichtet, sich unmittelbar vor Antritt der ersten postpromotionellen Ausbildungsstelle bzw. vor Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in die Ärzteliste eintragen zu lassen. Bitte beachten Sie die zur Ersteintragung notwendigen Unterlagen:
Infoblatt zur Ersteintragung

Als Nachweis für die Eintragung in der Ärzteliste und der damit verbundenen Berufsberechtigung als Ärztin/Arzt in Österreich erhalten Sie einen durch die Österreichische Ärztekammer ausgestellten Ärzteausweis. Das Formular dafür finden Sie hier:
Datenblatt neuer Ärzteausweis

Mit der Eintragung in die Ärzteliste der Ärztekammer für Oberösterreich sind Sie gleichzeitig Mitglied der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für Oberösterreich.
 
 


Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 52d Ärztegesetz

Mit der 14. Ärztegesetz-Novelle im August 2010 wurde die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für in Österreich freiberuflich tätige Ärzte (niedergelassene Ärzte, Wohnsitzärzte und angestellte Ärzte, die einer freiberuflichen Nebentätigkeit nachgehen) sowie Gruppenpraxen eingeführt. Als Nachweis muss das Formblatt "Meldung der Berufshaftplichtversicherung gemäß § 52d ÄrzteG" durch die Versicherung an uns übermittelt werden.

Auszug Ärztegesetz

Weitere Infos zur Berufshaftpflichtversicherung und weitere Versicherungen finden Sie im Rahmenvertrag:
Rahmenvertrag 2024: Notwendige berufliche Versicherungen auf freiwilliger Basis

Ihre Ansprechpartnerinnen

Michaela Stieringer

Teamleiterin
Standesführung - Ärzteliste

0732 77 83 71-252

michaela.stieringer[at]aekooe.at

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