Anbei finden Sie alle Informationen rund um die Fortbildungsverpflichtung von Ärzten.
Das Ärztegesetz verpflichtet Ärztinnen und Ärzte alle 5 Jahre Fortbildungsmaßnahmen nachzuweisen.
Das Ärztegesetz sieht einen Fortbildungsumfang von 250 Fortbildungspunkten (ein Punkt entspricht einer Fortbildungsdauer von 45 Minuten) innerhalb von jeweils 5 Jahren vor, wovon mindestens 200 Punkte medizinische Fortbildungen umfassen müssen. Ärzte, die zur selbständigen Berufsausübung berechtigt sind, haben alle fünf Jahre ihre absolvierte Fortbildung gegenüber der Österreichischen Ärztekammer glaubhaft zu machen.
Auf der Homepage der Ärztekammer für OÖ finden Sie unter https://www.aekooe.at/aerzteliste-aus-fortbildung/dfp alle relevanten Informationen.
Ja, im Maximalausmaß von 50 Punkten im gesamten fünfjährigen Fortbildungszeitraum.
Auf der Homepage www.meindfp.at ist für jeden Arzt ein elektronisches Fortbildungskonto eingerichtet, welches tagesaktuell den aktuellen Punktestand im jeweiligen Sammelzeitraum anzeigt.
Verletzt der Arzt seine Fortbildungspflicht, kann dies von den Disziplinarbehörden geahndet werden, in extremen Fällen sogar zur Streichung aus der Ärzteliste führen. Außerdem wird der Arzt schadenersatzpflichtig, wenn er aufgrund mangelhafter Fortbildung Patienten nicht nach dem aktuellen Stand der Medizin betreut.