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Heimaufenthaltsgesetz

Heimaufenthaltsgesetz

Das Heimaufenthaltsgesetz regelt die gesetzlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit von krankheitsbedingten Freiheitsbeschränkungen in  bestimmten Einrichtungen (Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Krankenanstalten und Sonderschulen) sowie auch die gesetzlichen Überprüfungsmöglichkeiten derartiger Beschränkungen. Bei der Anordnung bzw. der Feststellung der psychischen Erkrankung / geistigen Behinderung spielen Ärztinnen und Ärztinnen eine zentrale Rolle.  

Empfehlungstarif ab 1.1.2026
Ärztliches Dokument - Mustervorlage
Ärztliches Dokument und Anordnungen von Freiheitsbeschränkungen
Anordnungsbefugnis, ärztliches Gutachten, Dokumentation und Honorierung
Manual 2011 - Erläuterungen zu den medikamentösen Freiheitsbeschränkungen
Medikamentöse Freiheitsbeschränkungen - Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Manuals 2011
Grafische Darstellung - Anordnung einer Freiheitsbeschränkung
Honorierungsvereinbarung mit dem Dachverband der Alten- und Pflegeheime
Praxisbroschüre Geltungsbereich Heimaufenthaltsgesetz
OLG - Urteil SHV

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Kerstin Garbeis , LL.M.

0732 77 83 71-287

kerstin.garbeis[at]aekooe.at