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Heimaufenthaltsgesetz

Heimaufenthaltsgesetz

Mit 1.7.2010 sind eine Reihe von Änderungen im HeimAufG eingetreten. So haben sich Veränderungen bei der Anordnungsbefugnis ergeben, die nicht mehr nur durch Ärzte durchzuführen ist, sondern in vielen Fällen nunmehr in der Kompetenz aber auch Verantwortung des diplomierten Personals liegt. Vor allem aber ist es gelungen mit dem Dachverband der Heimträger österreichweit zu einer Einigung über die Tarife für ärztliche Leistungen bei Erfüllung des HeimAufG zu kommen.

Empfehlungstarif ab 1.1.2025
Ärztliches Dokument - Mustervorlage
Ärztliches Dokument und Anordnungen von Freiheitsbeschränkungen
Anordnungsbefugnis, ärztliches Gutachten, Dokumentation und Honorierung
Manual 2011 - Erläuterungen zu den medikamentösen Freiheitsbeschränkungen
Medikamentöse Freiheitsbeschränkungen - Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Manuals 2011
Grafische Darstellung - Anordnung einer Freiheitsbeschränkung
Honorierungsvereinbarung mit dem Dachverband der Alten- und Pflegeheime
Praxisbroschüre Geltungsbereich Heimaufenthaltsgesetz
OLG - Urteil SHV

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Kerstin Garbeis , LL.M.

0732 77 83 71-287

kerstin.garbeis[at]aekooe.at

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