Angebote Vertragsabschluss Oö Krankenfüsorgen und KFA Wien
Sie haben sich für die Gründung einer Wahlarztordination ohne Verträge mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern entschieden. Dennoch haben Sie die Möglichkeit zur Invertragnahme bei den Oö Krankenfürsorgen (dazu zählen die OÖ Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge, die Kranken- und Unfallfürsorge für oö Landesbedienstete, die Krankenfürsorge für oö Gemeinden, die Krankenfürsorge für Beamte der Stadt Linz, die Krankenfürsorgeanstalt für Beamte der Stadt Steyr und die Krankenfürsorge für Beamte der Stadt Wels) sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien.
Hinsichtlich der Abrechnung gilt folgendes:
• PatientInnen der OÖ Krankenfürsorgen erhalten vom Vertragsarzt eine Honorarnote, die bei den Oö Krankenfürsorgen eingereicht werden kann.
• PatientInnen der KFA Wien müssen im Fall eines Vertragsabschlusses direkt elektronisch mit der KFA Wien abgerechnet werden. Die Abrechnung mit dem Patienten durch einen Vertragsarzt ist nicht zulässig.
Sollten Sie Interesse an einem Vertrag mit den OÖ Krankenfürsorgen haben, übermitteln Sie uns die ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung (siehe Formular unten) postalisch im Original.
Verpflichtungserklärung KFA OÖ
Sollten Sie Interesse an einem Vertrag mit der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien haben, übermitteln Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Zulassung/Anmeldung zur vertragsärztlichen Tätigkeit bei der KFA Wien“ (siehe unten) postalisch im Original.
Zulassung/Anmeldung zur vertragsärztlichen Tätigkeit bei der KFA Wien
Hinweis: Mit der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung bzw. des Zulassungsformulars verpflichten Sie sich, die jeweiligen vertraglichen Bestimmungen sowie die Tarifordnungen genau einzuhalten.
Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Wahlarztrundschreiben unter folgendem Link.