Die Bewilligungskriterien regelt § 12 Ärztegesetz.
So komme ich zu meiner Bewilligung als Lehrpraxis
Die Zuständigkeit für die Bewilligung von Ausbildungsstellen ist mit 1. Jänner 2023 auf den Landeshauptmann übergegangen. Bitte richten Sie daher die vollständigen genannten Unterlagen an ges.post[at]ooe.gv.at. Herzlichen Dank.
Nachstehend finden Sie die entsprechenden Links:
Termine Lehrpraxisleiterseminar MedAK - Link
Lehrpraxisleiterseminar - e-learning
Nach der ÄAO 2015 sind in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin nach den neun Monaten Basisausbildung und den weiteren 27 Monaten Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, also nach insgesamt 36 Monaten, ganz am Ende sechs Monate in der Lehrpraxis eines Allgemeinmediziners verpflichtend vorgeschrieben. Die Dauer der Lehrpraxis wird stufenweise erhöht, d.h. mit Beginn der postpromotionellen Ausbildung (Basisausbildung) seit 1.6.2022 beträgt die Dauer der Lehrpraxis neun Monate, mit Ausbildungsbeginn 1.6.2027 zwölf Monate.
Weiters können in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin in nachfolgenden Fächern Ausbildungen in Lehrpraxen der entsprechenden Fachärzte absolviert werden:
Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie und Traumatologie, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Augenheilkunde und Optometrie, HNO, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Urologie (jeweils drei Monate, insgesamt sind höchstens 12 Monate anrechenbar).
In der Ausbildung zum Facharzt können nach neun Monaten Basisausbildung insgesamt maximal 24 Monate (Sonderfach-Grundausbildung und/oder Sonderfach-Schwerpunktausbildung) bei den entsprechenden Fachärzten absolviert werden.
Finanzierung Lehrpraxis Allgemeinmedizin Ärzteausbildungsordnung 2015
Bekanntlich wird die Lehrpraxis für Allgemeinmedizin von Bund, Ländern und Sozialversicherung gefördert und ein kleiner Kostenanteil ist durch den Lehrpraxisinhaber zu tragen. Seit 1.1.2024 beträgt der Kostenanteil für den Lehrpraxisinhaber 18 % (Kostenverteilung: Bund, Länder und Sozialversicherung je 27,33 %,
Lehrpraxisinhaber 18 %).
Zwischen der ÖGK und der Ärztekammer für OÖ ist vereinbart, dass die Leistungen von Lehrpraktikanten vertraglich verrechenbar sind und zur Abdeckung der Aufwendungen für den Lehrpraktikanten Umsatzsteigerungen zulässig sind. Wir gehen davon aus, dass der Beitrag zum Gehalt des Lehrpraktikanten (wie oben angeführt hat der Lehrpraxisinhaber 18 % - von den Gesamtkosten zu tragen) auf jeden Fall durch die Umsatzsteigerung erwirtschaftet werden kann bzw. der Lehrpraktikant zu einer entsprechenden Arbeitsentlastung des Praxisinhabers beiträgt.
Finanzierung Lehrpraxis Facharzt & Ärzteausbildungsordnung 2006
Für die fachärztliche Lehrpraxis sowie die allgemeinmedizinische Lehrpraxis nach der "alten" ÄAO 2006 ist keine Förderung vorgesehen.
"Geförderte Lehrpraxis für Kinder- und Jugendheilkunde – Oberösterreich als Vorreiter!" - Artikel in der OÖ Ärzte April 2021
Rundschreiben Finanzierung Lehrpraxis Kinderheilkunde
Förderansuchen
Musterdienstvertrag
Infoblatt für Ärzte in Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
Vereinbarung über die Finanzierung der Lehrpraxis für Kinder- und Jugendheilkunde als Pilotprojekt in OÖ
1. Zusatzvereinbarung über die Finanzierung der Lehrpraxis für Kinder- und Jugendheilkunde als Pilotprojekt in OÖ
Seit Mai 2021 gibt es in OÖ das Pilotprojekt geförderte Lehrpraxis für Kinder- und Jugendheilkunde.
NEU - ÄAO 2006:
Ursprünglich war die Förderung nur für Ausbildungsärzte lt. ÄAO 2015 bzw. Umsteiger in ÄAO 2015 vorgesehen. Da sich gezeigt hat, dass der Umstieg für manche Turnusärzte in Ausbildung lt. ÄAO 2006 mit Nachteilen verbunden ist, ist es uns gelungen, dass die ÖGK (vorbehaltlich noch der Zustimmung der beschlussfassenden Organe) hinkünftig auch einer Förderung von Ausbildungsärzten im letzten Ausbildungsjahr des Hauptfaches nach der alten ÄAO 2006 zustimmt.