Lehrpraxis

So komme ich zu meiner Bewilligung als Lehrpraxis

  • Antrag auf Bewilligung als Lehrpraxis/Lehrgruppenpraxis Allgemeinmedizin/Sonderfach
  • Teilnahmebestätigung Lehrpraxisleiterseminar
  • Teilnahmebestätigungen e-learning (5 Module)
  • gültiges DFP-Diplom
  • Ausbildungskonzept (lt. Handout Lehrpraxisleiterseminar)
  • Kopie Reisepass oder Führerschein
  • FACHÄRZTE: Nachweis Leistungszahlen aus dem jeweiligen Sonderfach und ggf. Kooperationsvereinbarung

Die Zuständigkeit für die Bewilligung von Ausbildungsstellen ist mit 1. Jänner 2023 auf den Landeshauptmann übergegangen. Bitte richten Sie daher die vollständigen genannten Unterlagen an ges.post[at]ooe.gv.at. Herzlichen Dank.

Nachstehend finden Sie die entsprechenden Links:
Termine Lehrpraxisleiterseminar MedAK - Link
Lehrpraxisleiterseminar - e-learning

Nach der ÄAO 2015 sind in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin nach den neun Monaten Basisausbildung und den weiteren 27 Monaten Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, also nach insgesamt 36 Monaten, ganz am Ende sechs Monate in der Lehrpraxis eines Allgemeinmediziners verpflichtend vorgeschrieben. Die Dauer der Lehrpraxis wird stufenweise erhöht, d.h. mit Beginn der postpromotionellen Ausbildung (Basisausbildung) seit 1.6.2022 beträgt die Dauer der Lehrpraxis neun Monate, mit Ausbildungsbeginn 1.6.2027 zwölf Monate.

Weiters können in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin in nachfolgenden Fächern Ausbildungen in Lehrpraxen der entsprechenden Fachärzte absolviert werden:

Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie und Traumatologie, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Augenheilkunde und Optometrie, HNO, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Urologie (jeweils drei Monate, insgesamt sind höchstens 12 Monate anrechenbar).

In der Ausbildung zum Facharzt können nach neun Monaten Basisausbildung insgesamt maximal 24 Monate (Sonderfach-Grundausbildung und/oder Sonderfach-Schwerpunktausbildung) bei den entsprechenden Fachärzten absolviert werden.

Finanzierung Lehrpraxis Allgemeinmedizin Ärzteausbildungsordnung 2015

Die Lehrpraxis für Allgemeinmedizin wird von Bund, Ländern und Sozialversicherung zu 75 % gefördert, durch den Lehrpraxisinhaber  ist ein Kostenanteil von 25 % zu tragen (Stand 1.1.2025).

Zwischen der ÖGK und der Ärztekammer für OÖ ist vereinbart, dass die Leistungen von Lehrpraktikanten vertraglich verrechenbar sind und zur Abdeckung der Aufwendungen für den Lehrpraktikanten Umsatzsteigerungen zulässig sind. Wir gehen davon aus, dass der Beitrag zum Gehalt des Lehrpraktikanten (wie oben angeführt hat der Lehrpraxisinhaber 25 % - von den Gesamtkosten zu tragen) auf jeden Fall durch die Umsatzsteigerung erwirtschaftet werden kann bzw. der Lehrpraktikant zu einer entsprechenden Arbeitsentlastung des Praxisinhabers beiträgt.

Finanzierung Lehrpraxis Facharzt & Ärzteausbildungsordnung 2006

Für die fachärztliche Lehrpraxis sowie die allgemeinmedizinische Lehrpraxis nach der "alten" ÄAO 2006 ist keine Förderung vorgesehen (ausgenommen Lehrpraxis im Rahmen der Ausbildung Kinder- und Jugendheilkunde - nähere Informationen dazu entnehmen Sie der Rubrik "Pilotprojekt Lehrpraxis für Kinder- und Jugendheilkunde).

Rundschreiben Finanzierung Lehrpraxis Kinderheilkunde
Förderansuchen
Musterdienstvertrag
Infoblatt für Ärzte in Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
Vereinbarung über die Finanzierung der Lehrpraxis für Kinder- und Jugendheilkunde als Pilotprojekt in OÖ
1. Zusatzvereinbarung
2. Zusatzvereinbarung

Seit Mai 2021 (bis 31.3.2029) gibt es in OÖ das Pilotprojekt geförderte Lehrpraxis für das Sonderfach Kinder- und Jugendheilkunde.
Die Förderung umfasst Lehrpraxisturnusse sowohl nach der ÄAO 2006 als auch nach der ÄAO 2015. Voraussetzung für eine geförderte Lehrpraxis nach der ÄAO 2006 ist, dass sich der Lehrpraktikant im letzten Jahr seiner Hauptfachausbildungszeit befindet. Max. 12 Monate sind ausbildungsrechtlich anrechenbar und somit förderbar. Voraussetzung für eine geförderte Lehrpraxis nach der ÄAO 2015 ist, dass sich der Lehrpraktiant bereits in der Sonderfach-Schwerpunktausbildung befindet. Max. förderbar sind 2 SFS-Module, also 18 Monate. 

Die Gehaltskostenanteile des Lehrpraktikanten teilen sich wie folgt auf: 35 % Lehrpraxisinhaber, 27,33 % Sozialversicherung, 37,67 % gemeinsamer Fördertopf der Ärztekammer für Oberösterreich und der Österreichischen Gesundheitskasse. 

Ihre Ansprechpartner