Wie funktioniert der e-Befund?
Der e-Befund ist eine Funktion der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Gesundheitsdiensteanbieter, die in einem Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis mit einem Patienten stehen, können diese Funktion nutzen und in Befunde Einsicht nehmen, sofern sie nicht von den Patienten gesperrt wurden.
Welche Befunde können abgerufen werden?
Ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde. Diese Befunde werden derzeit vor allem von öffentlichen Krankenhäusern und einigen privaten Krankenhäusern in ELGA gespeichert. Mit 1. Juli 2025 sollen hier die Befunde der niedergelassenen Labors und der Radiologie dazukommen, wobei es hier zu Verzögerungen kommen kann.
Was ist unter e-Überweisung zu verstehen?
Der Überbegriff e-Überweisung umfasst die elektronische Überweisung zur weiteren Behandlung an einen anderen Arzt, die Zuweisung zu einer konkreten Untersuchung sowie die Einweisung in den stationären Bereich.
Wie funktioniert die e-Überweisung?
Wie bei allen e-Card-Services werden auch hier keine Informationen auf der e-Card gespeichert, sondern fungiert diese nur als Schlüssel und die elektronische Überweisung wird für den weiterbehandelnden Arzt im e-Card-System hinterlegt. Statt des Überweisungsscheines erhält der Patient ein Patienteninformationsblatt mit allen wichtigen Mitteilungen zur Überweisung. Der Weiterbehandelnde hat nach Zustimmung des Patienten durch Stecken der e-Card bzw. durch Eingabe des Codes vom Patienteninformationsblatt und der SV-Nummer des Patienten Zugriff auf die abgespeicherten Informationen.