Sobald Sie eine Zusage für eine kassenärztliche Tätigkeit in OÖ erhalten haben, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Standesführung-Ärzteliste Kontakt auf standesfuehrung[at]aekooe.at.
Sobald Sie eine Zusage für eine kassenärztliche Tätigkeit in OÖ erhalten haben, ist es ausreichend sich in Ihrer bisherigen Landesärztekammer abzumelden und mit der Abteilung Standesführung-Ärzteliste Kontakt (standesfuehrung[at]aekooe.at) aufzunehmen.
Die Tarife für zahnärztliche Leistungen und nichtärztliche Behandlungen (Therapien) finden Sie auf unserer Homepage. Im niedergelassenen ärztlichen Bereich orientiert sich unser Leistungskatalog grundsätzlich am BVAEB-Tarif.
Medikamente sind in der Apotheke vorab zu bezahlen und können im Anschluss mittels Rezept inkl. Diagnose und dem Rechnungsbeleg zum Rückersatz eingereicht werden. Es kann gem. Tarifrichtlinie der Privatpreis abzüglich 10% Rabatt vergütet werden. Bitte beachten Sie jedoch den monatlichen Selbstbehalt in der Höhe von Euro 36,00/Monat.
Ebenso können allfällige Heilbehelfe mit Verordnungsschein und Diagnose samt Rechnungsbeleg und Zahlungsbestätigung zum Rückersatz eingereicht werden.
In den Vertragskrankenanstalten (alle OÖ Krankenanstalten, das Landeskrankenhaus Salzburg sowie die Landesnervenklinik Salzburg) erfolgt eine Direktabrechnung mit uns. Hier ist die Sonderklasse Mehrbettzimmer inkludiert.
Als ausschließlich niedergelassen tätiges Mitglied, sind Sie nur über die Wohlfahrtskasse krankenversichert und können Rechnungen (inkl. allfälliger Verordnungen etc.) für notwendige Leistungen per Post oder Mail (leistung[at]aekooe.at) zum Rückersatz einreichen.
In der Phase der Ordinationsgründung gibt es die Möglichkeit für eine Reduzierung des vorgeschriebenen Beitrages (lt. Ärztegesetz max. 18 % der Einnahmen), siehe Ermäßigungsrichtlinien des Verwaltungsausschusses der Wohlfahrtskasse. Der Pflichtbeitragscharakter und somit die volle steuerliche Abschreibbarkeit der Beiträge gehen dabei nicht verloren.
Der Belastungsprozentsatz beträgt (in Abhängigkeit vom Einkommen, progressiv steigend) maximal 11,76 %.