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Voraussetzungen und Fragen zur Sozialversicherung

  • Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung (Allgemeinmediziner oder Facharzt eines Sonderfaches)
  • Eintragung in die Ärzteliste
    Waren Sie in Österreich bis dato noch nie ärztlich tätig, so ist VOR Aufnahme der (kassen-)ärztlichen Tätigkeit abzuklären, ob Sie die Erfordernisse zur Tätigkeit in Österreich gemäß der ärztegesetzlichen Vorgaben erfüllen, und in der Folge ist die Ersteintragung vorzunehmen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie in der Abteilung Standesführung.
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
    Freiberuflich tätige Ärzte sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Dies gilt für alle niedergelassenen Ärzte, Wohnsitzärzte und freie Dienstleister. Die Meldung (Deckungsbestätigung) erfolgt durch das Versicherungsunternehmen direkt an die Landesärztekammer mittels eines elektronischen Formulars. Die Versicherung ist während der gesamten Dauer der Berufsausübung aufrecht zu erhalten.

Sobald Sie eine Zusage für eine kassenärztliche Tätigkeit in OÖ erhalten haben, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Standesführung-Ärzteliste Kontakt auf standesfuehrung[at]aekooe.at.

Sobald Sie eine Zusage für eine kassenärztliche Tätigkeit in OÖ erhalten haben, ist es ausreichend sich in Ihrer bisherigen Landesärztekammer abzumelden und mit der Abteilung Standesführung-Ärzteliste Kontakt (standesfuehrung[at]aekooe.at) aufzunehmen.

  • Die Wohlfahrtskasse wird im Bereich der Krankenversicherung zu Ihrem alleinigen Krankenversicherungsträger, sofern Sie nicht durch einen anderen Umstand, zB gültiger Gewerbeschein oder Einkünfte aus einer Landwirtschaft etc., anderweitig gesetzlich krankenversichert sind.
  • Durch Wegfall des Dienstverhältnisses oder Reduktion der Arbeitszeit kann der Dienstgeber die Beiträge und Umlagen nicht mehr über den Gehaltsweg berücksichtigen. Somit benötigt die Wohlfahrtskasse eine Bankverbindung von der die Beiträge einbehalten werden können (Die am Beiblatt zur Jahresendabrechnung als „Akontierung“ ausgewiesenen Zahlungen können von Ihnen/Ihrer steuerlichen Vertretung bei der ESt-Erklärung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.).

Die Tarife für zahnärztliche Leistungen und nichtärztliche Behandlungen (Therapien) finden Sie auf unserer Homepage. Im niedergelassenen ärztlichen Bereich orientiert sich unser Leistungskatalog grundsätzlich am BVAEB-Tarif.

Medikamente sind in der Apotheke vorab zu bezahlen und können im Anschluss mittels Rezept inkl. Diagnose und dem Rechnungsbeleg zum Rückersatz eingereicht werden. Es kann gem. Tarifrichtlinie  der Privatpreis abzüglich 10% Rabatt vergütet werden. Bitte beachten Sie jedoch den monatlichen Selbstbehalt in der Höhe von Euro 36,00/Monat.

Ebenso können allfällige Heilbehelfe mit Verordnungsschein und Diagnose samt Rechnungsbeleg und Zahlungsbestätigung zum Rückersatz eingereicht werden.

In den Vertragskrankenanstalten (alle OÖ Krankenanstalten, das Landeskrankenhaus Salzburg sowie die Landesnervenklinik Salzburg) erfolgt eine Direktabrechnung mit uns. Hier ist die Sonderklasse Mehrbettzimmer inkludiert.

Als ausschließlich niedergelassen tätiges Mitglied, sind Sie nur über die Wohlfahrtskasse krankenversichert und können Rechnungen (inkl. allfälliger Verordnungen etc.) für notwendige Leistungen per Post oder Mail (leistung[at]aekooe.at) zum Rückersatz einreichen.

In der Phase der Ordinationsgründung gibt es die Möglichkeit für eine Reduzierung des vorgeschriebenen Beitrages (lt. Ärztegesetz max. 18 % der Einnahmen), siehe Ermäßigungsrichtlinien des Verwaltungsausschusses der Wohlfahrtskasse. Der Pflichtbeitragscharakter und somit die volle steuerliche Abschreibbarkeit der Beiträge gehen dabei nicht verloren.
Der Belastungsprozentsatz beträgt (in Abhängigkeit vom Einkommen, progressiv steigend) maximal 11,76 %.

Ihre Ansprechpartner

Michaela Stieringer

Teamleiterin
Standesführung - Ärzteliste

0732 77 83 71-252

michaela.stieringer[at]aekooe.at

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Alexander Gratzl, MBA CFP® EFA®

0732 77 83 71-234

Alexander.Gratzl[at]aekooe.at

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