Die Beiträge zur Wohlfahrtskasse sind Jahresbeiträge, die monatlich vorgeschrieben werden. Alle Mitglieder erhalten bei Änderungen eine Mitteilung. (Auf der 2. Seite befindet sich eine Vorschau für das gesamte Kalenderjahr.)
Änderungen können im Bereich der Wohlfahrtskasse (Sozialversicherung) sowie im Bereich der Kammerumlagen (Mitgliedsbeiträge zur OÖ- und ÖÄK) eintreten. Da die Kammerumlagen in erster Linie von der/den in der OÖ-Ärzteliste eingetragenen Tätigkeit/en abhängen, erfolgen Korrekturen zB bei Beendigung der Ausbildung, Gründung einer Niederlassung, etc.
Kontakt für Mitglieder der Zahnärztekammer (gesonderte Vorschreibung der eigenen Standesvertretung) - office[at]ooe.zahnaerztekammer.at
Im Frühjahr erfolgt für alle Mitglieder eine Endabrechnung für das Vorjahr (eingeschrieben als Bescheid). In diesem werden die vorgeschriebenen Beiträge mit den verbuchten Zahlungen gegenübergestellt und (evtl.) Differenzen ermittelt. Die Schriftstücke werden im elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt - ist dies nicht möglich, als Brief zur Abholung am Postamt.
Nach Ablauf der 4-wöchigen Einspruchsfrist werden Salden – je nach Zahlungsart – über den Gehaltsweg, das Beitragskonto oder per Pensionsabzug ausgeglichen. (Bei Mitgliedern, denen der Dienstgeber die Beiträge und Umlagen über den Gehaltsweg abzieht, erhält die Verrechnungsstelle eine Benachrichtigung/einen Datenträger zur Berücksichtigung bei der nächst-möglichen Abrechnung.) Salden von korrigierten Endabrechnungen werden über ein Bankkonto bereinigt.