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Vorschreibung und Endabrechnung

Die Beiträge zur Wohlfahrtskasse und die Kammerumlagen werden monatlich vorgeschrieben. Alle Mitglieder erhalten bei Änderungen eine Mitteilung. Änderungen treten sowohl im Bereich der Wohlfahrtskasse (berufsständische Pflichtversicherung) als auch im Bereich der Kammerumlagen (Mitgliedsbeiträge zur OÖ- und ÖÄK) – unter Umständen auch rückwirkend – ein. Auf der 2. Seite des Dokument befindet sich eine Vorschau für das gesamte laufende Kalenderjahr und der Hinweis auf den aktuellen Beitrags- und Leistungskatalog.

Im Frühjahr erfolgt für alle Mitglieder eine Endabrechnung für das Vorjahr (eingeschrieben als Bescheid). In diesem werden die vorgeschriebenen Beiträge/Umlagen mit den verbuchten Zahlungen gegenübergestellt und (evtl.) Differenzen ermittelt. Die Schriftstücke werden im elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt - ist dies nicht möglich, als Brief zur Abholung am Postamt. Nach Ablauf der 4-wöchigen Einspruchsfrist werden Salden – je nach Zahlungsart – über den Gehaltsweg, das Beitragskonto oder per Pensionsabzug ausgeglichen. (Bei Mitgliedern, denen der Dienstgeber die Beiträge und Umlagen über den Gehaltsweg abzieht, erhält die Verrechnungsstelle eine Benachrichtigung/einen Datenträger zur Berücksichtigung bei der nächst-möglichen Abrechnung.) Salden von korrigierten Endabrechnungen werden jedenfalls über ein Bankkonto bereinigt.

Bei Fragen zu den Beiträgen der Wohlfahrtskasse stehen Ihnen die Kolleginnen vom Team Beiträge gerne unter beitrag[at]aekooe.at zur Verfügung. Bei Fragen zu den Umlagen der Ärztekammer können Sie diese an Frau Barbara Rothbauer (kammerumlage@aekooe.at) richten – bei Mitgliedern, die den zahnärztlichen Beruf ausüben, an die Zahnärztekammerunter +43(0)50511-4010 oder office[at]ooe.zahnaerztekammer.at

Heuer erfolgt die Aussendung der Endabrechnungen nach der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 24. März 2025 – die Dokumente sollten somit bis Anfang April einlangen.

Änderungen die die Ärzteliste betreffen (zB Öffnung/Schließung einer Niederlassung) können Sie an standesfuehrung[at]aekooe.at senden.