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Vorschreibung und Endabrechnung

Die Beiträge zur Wohlfahrtskasse sind Jahresbeiträge, die monatlich vorgeschrieben werden. Alle Mitglieder werden bei Änderungen am Postweg informiert. (Auf der Rückseite befindet sich eine Vorschau für das gesamte Kalenderjahr.)

Änderungen können im Bereich der Wohlfahrtskasse (Sozialversicherung) sowie im Bereich der Kammerumlagen (Mitgliedsbeiträge zur OÖ- und ÖÄK) eintreten. Da die Kammerumlagen in erster Linie von der/den in der OÖ-Ärzteliste eingetragenen Tätigkeit/en abhängen, erfolgen Korrekturen zB bei Beendigung der Ausbildung, Gründung einer Niederlassung, etc.
Kontakt bei Fragen zu den Kammerumlagen für Mitglieder der Ärztekammer: Frau Doppler (per E-Mail doppler[at]aekooe.at oder telefonisch DW 335).

Kontakt für Mitglieder der Zahnärztekammer (gesonderte Vorschreibung der eigenen Standesvertretung) - office[at]ooe.zahnaerztekammer.at

Im Frühjahr erfolgt für alle Mitglieder eine Endabrechnung für das Vorjahr (eingeschrieben als Bescheid). In diesem werden die vorgeschriebenen Beiträge mit den verbuchten Zahlungen gegenübergestellt und (evtl.) Differenzen ermittelt. Die Schriftstücke werden im elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt - ist dies nicht möglich, als Brief zur Abholung am Postamt.

Nach Ablauf der 4-wöchigen Einspruchsfrist werden Salden – je nach Zahlungsart – über den Gehaltsweg, das Beitragskonto oder per Pensionsabzug ausgeglichen. (Bei Mitgliedern, denen der Dienstgeber die Beiträge und Umlagen über den Gehaltsweg abzieht, erhält die Verrechnungsstelle eine Benachrichtigung/einen Datenträger zur Berücksichtigung bei der nächst-möglichen Abrechnung.) Salden von korrigierten Endabrechnungen werden über ein Bankkonto bereinigt.

Für das Kalenderjahr 2022 erfolgte die Zusendung der Bescheide Ende März 2023.

Korrigierte Endabrechnungen werden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 25. April 2023 behandelt.

Für das Kalenderjahr 2021 erfolgte die Zusendung der Bescheide Ende März 2022.

Da die Wohlfahrtskasse laufend an Verbesserungen der Datenqualität arbeitet und die Standesführung zur Vorbereitung der Ärztekammer-Wahlen im April 2022 großflächige Revisionsarbeiten in der Ärzteliste durchführte, wurden für einige Mitglieder korrigierte Endabrechnungen für Vorjahre (2014-2020) im Laufe des Frühjahrs 2022 versendet.

Für das Kalenderjahr 2020 erfolgte - nach einigen technischen Anpassungen und Weiterentwicklungen (z.B. Möglichkeit der elektronischen Zustellung, Amtssignatur) - die Zusendung der Bescheide Ende April 2021.

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