Dieses Infoblatt dient dazu, Ihnen einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in Österreich und die notwendigen administrativen Schritte zu verschaffen.
Ärzte, die nicht über die allgemeinen und besonderen Erfordernisse zur ärztlichen Berufsausübung verfügen, kann die Bewilligung zur Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit zu Studienzwecken erteilt werden (§ 4 ÄrzteG 1998)
Die genannten Ärzte dürfen in unselbständiger Stellung und zu Studienzwecken tätig werden an:
Die Bewilligung wird ausschließlich für die Tätigkeit zu Studienzwecken in unselbständiger Stellung (unter Anleitung und Aufsicht) erteilt. Unter Studienzwecke ist der Erwerb von bestimmten facheinschlägigen Behandlungsfertigkeiten und OP-Techniken, Durchführung von wissenschaftlichen Studien und dergleichen mit dem Ziel der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu verstehen.
Eine Bewilligung wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass dadurch die postpromotionelle Ausbildung österreichischer Ärzte oder von Ärzten aus den EU-Staaten, nicht gefährdet wird.
Gebühren
§ 2 Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 – übertragener Wirkungsbereich regelt, dass die Gebührenschuld für Verfahren gem. § 35 ÄrzteG im Zeitpunkt der Antragstellung entsteht.
Für die Erteilung der Bewilligung sind laut Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 für Verfahren (Tarife für 2023)
gemäß § 35 Abs. 2 ÄrzteG (Erstbewilligung) .......... € 245,74
gemäß § 35 Abs. 3 ÄrzteG (Verlängerung) ............. € 86,51
zu entrichten.
Die Beurteilung der eingebrachten Unterlagen erfolgt erst nach Entrichtung des vorgeschriebenen Betrages.
Auskunft
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt oder wenden Sie sich an die Österreichische Ärztekammer, 1010 Wien, Weihburggasse 10–12, Brigitte Schaar telefonisch unter +43 1 51406–3033 oder per E-Mail unter ael-recht[at]aerztekammer.at
Antrag auf Bewilligung einer ärztlichen Tätigkeit zu Studienzwecken
Infoblatt gem. § 35 ÄrzteG (deutsch)
Infoblatt gem. § 35 ÄrzteG (english)