Die ÖÄK-Diplome basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den Diplomrichtlinien. Ziel von ÖÄK-Diplomen ist der Nachweis des vertieften geregelten Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms weist ein Arzt nach, dass er sich in einem definierten Gebiet der Medizin strukturiert, qualitätsgesichert besonders fortgebildet hat.
Die ÖÄK-Zertifikate basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den Zertifikatsrichtlinien. Das Ziel von ÖÄK-Zertifikaten ist der Nachweis des vertieften geregelten Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für einzelne spezifische ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Die ÖÄK-CPD basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den CPD-Richtlinien. Das Ziel von CPD-Weiterbildungen ist der Nachweis des Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in für die Ausübung des ärztlichen Berufs notwendigen, nicht medizinischen Wissensgebieten. Durch den Erwerb eines CPD weist der Arzt nach, dass er sich in einem definierten Gebiet strukturiert, qualitätsgesichert besonders fortgebildet hat.
Zeitpunkt der Verleihung
ÖÄK-Diplome, ÖÄK-Zertifikate und ÖÄK-CPD können erst nach Beendigung der Berufsausbildung, d. h. mit Erlangung der selbständigen Berufsberechtigung unter der Voraussetzung der Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer verliehen werden.
Inländische ÖÄK-Diplomkurse müssen ÖÄK-approbiert sein
Der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer hat für inländische Diplomweiterbildung beschlossen, dass ab 1.1.2007 ÖÄK-Diplome nur mehr aufgrund der Teilnahme an approbierten Fortbildungen verliehen werden können.
Analog zum Ausbildungsrecht werden für ÖÄK-Diplome nur mehr solche inländischen Weiterbildungen anerkannt, die von der Österreichischen Ärztekammer für das Diplom approbiert sind.
Achtung: Ist die Weiterbildung für das DFP approbiert, gilt sie nicht automatisch auch für das ÖÄK-Diplom approbiert. In einem speziellen Beurteilungsvorgang wird überprüft, ob die Anforderungen der Verordnung über ärztliche Weiterbildung sowie des ÖÄK-Diploms erfüllt werden. Die DFP und die Diplomapprobation ist im DFP Kalender angeführt.
Diese Regelung gilt nicht für die Weiterbildungskurse, die im Ausland absolviert wurden. Diese können auch zukünftig anerkannt werden, wenn der Antragsteller erfolgreich die Gleichwertigkeit der absolvierten Weiterbildung mit den Vorgaben in der ÖÄK-Diplomrichtlinie und der ÖÄK-Diplomordnung nachweist. Die aktuelle Fassung der ÖÄK-Diplomordnung wie auch der ÖÄK-Diplomrichtlinien finden Sie auf der Homepage www.arztakademie.at beim jeweiligen Diplom wie auch im Download-Bereich.
Analoges gilt für Weiterbildungen zu ÖÄK-Zertifikaten und ÖÄK-CPD.
Veranstaltungen für ÖÄK-Diplom-, ÖÄK-Zertifikat- und ÖÄK-CPD-Weiterbildung
Informationen über anerkannte (=approbierte) Weiterbildungsveranstaltungen finden Sie im DFP-Kalender www.dfpkalender.at . Die Anmeldungen zu den einzelnen Veranstaltungen erfolgt direkt beim Veranstalter.
Bitte beachten Sie, dass österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dises Logo führen.
Antragstellung
Der Antrag für ein ÖÄK-Diplom, ÖÄK-Zertifikat und ÖÄK-CPD ist
Die Antragsformulare finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung einer Weiterbildungsurkunde
Für Ärztinnen und Ärzte, welche Mitglied bei der Österreichischen Ärztekammer sind und über eine Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung verfügen, beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines ÖÄK-Diploms, ÖÄK-Zertifikats und ÖÄK-CPD EUR 110,--.
Die Ausstellungsgebühr wird bei Übermittlung der Weiterbildungsurkunde in Rechnung gestellt.
Wichtige Information zur Anpassung der Ausstellungsgebühr für eine Weiterbildungsurkunde ab 1.11.2018
Weiterbildungsurkunden (ÖÄK-Diplome/ÖÄK-Zertifikate/ÖÄK-CPD) bescheinigen Ärztinnen und Ärzte die eingehenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche den Inhalt der strukturierten Weiterbildung im jeweiligen Weiterbildungsgebiet darstellen. Die Gebühren für die Ausstellung dieser Dokumente wurden bis jetzt solidarisch finanziert und beinhalteten – neben der Ausstellungsleistung – folgende begleitende Leistungen:
• Bereitstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelwerke (Verordnung und Richtlinien)
• Qualitätsprüfung der Weiterbildungsangebote mit den Weiterbildungsverantwortlichen
• Antragswesen inklusive Prüfung der Anträge und Nachweise hinsichtlich Richtlinienkonformität
Durch diese solidarische Finanzierung konnten Mitglieder der Österreichischen Ärztekammer die Weiterbildungsurkunde vergleichsweise kostengünstig beziehen.
Mit Wirksamkeit 1.11.2018 ist die Akademie von der ÖÄK beauftragt, die Ausstellungsgebühr aufwandsgerecht (siehe oben angeführte Leistungen) zu kalkulieren, wodurch sich die Gebühr auf EUR 110,-- erhöht.
Das Diplom-Fortbildungs-Programm der Österreichischen Ärztekammer wird selbstverständlich weiterhin solidarisch durch die Ärzteschaft finanziert. Es beruht auf einem verpflichtenden Bekenntnis zur kontinuierlichen fachlichen Fortbildung von jeder einzelnen Ärztin/jedem einzelnen Arzt. Dies unterscheidet die Weiterbildungsurkunde, welche Ärztinnen und Ärzte aufgrund von individuellen beruflichen Bedürfnissen erwerben.