Die aktuellen COVID-19-Abrechnungspositionen finden Sie hier.
Impfstoffbestellung
Um als Impfordination Impfstoff im Impf-e-Shop der BBG bestellen zu können, brauchen Sie eine Registrierung bei = Freigabe durch die Ärztekammer. Ihr Ansprechpartner im Kammerbüro: Mag. Alois Alkin, Email: alkin[at]aekooe.at ; Tel.: 0732-778371-243
Eintragung im Zentralen Impfregister
Jeder niedergelassene Arzt ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, die Impfung im Zentralen Impfregister (e-Impfpass) einzutragen. Die Durchführung von Impfungen erfordert daher den Zugang zum Zentralen Impfregister. Dieser kann erfolgen über
Information der ELGA GmbH zur Handysignatur
Nachtragen von Impfungen in den e-Impfpass
Nachtragen und Nacherfassen von Impfungen im e-Impfpass - Stand 30.9.2021
Info des BMSGPK zur Nachtragung von COVID-19 Impfungen in den Elektronischen Impfpass
Nachverrechnung bei SVS und BVAB
Rundschreiben der ÖÄK bezüglich Nachverrechnung der Covid-19 Impfungen
Abrechnung der Impfungen
Die Abrechnung für die Impfungen erfolgt sowohl bei Kassen- als auch bei Wahlärzten mit den Krankenkassen zum Pauschalhonorar von € 15,--. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten. Abrechnungspositionen
Einreichung der Abrechnung für WahlärztInnen
Übermitteln Sie jeweils nach Quartalsende eine Sammelrechnung mit der Gesamtanzahl der durchgeführten Impfungen, dem Rechnungsbetrag und Ihrer Bankverbindung, sowie das Abrechnungs-Excel mit den Detaildaten zu den durchgeführten Covid-19-Impfungen. Muster WahlärztInnenabrechnung
Aufklärungs- und Dokumentationsbogen für COVID-19-Impfungen
Über die Homepage des Sozialministeriums (jew. aktuelle Versionen)
Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums
Anwendungsempfehlung des Nationalen Impfgremiums (jew. aktuelle Version auf der Homepage des Sozialministeriums)
Fachinformationen des BASG zu den Impfstoffen
Fachinformationen zu den Impfstoffen
Stellungnahmen des Nationalen Impfgremiums
NIG-Empfehlungen: s. Kapitel COVID-19 im Impfplan 2023
Gesundheitsministerium: wann vorübergehend nicht geimpft werden soll (Version 2.0, Stand: 02.03.2022)
Fachinformationen zu den Impfstoffen
Gebrauchs- und Fachinformationen zu den Impfstoffen (BASG - Überblick zu allen Impfstoffen und jew. aktuelle Version)
Downloads zu den Impfstoffen:
Comirnaty:
Spikevax von Moderna
JCOVDEN von Janssen
Nuvaxovid von Novavax
Valneva
EMA-Genehmigung für bivalente Impfstoffe BA.1 (Biontech / Pfizer und Moderna)
EMA-Genehmigung für adaptierten Impfstoff Comirnaty BA.4 und BA.5
Off-Label-Use und Haftung:
Bund haftet für Impfschäden
Off-label-use_Covid-19-Impfstoff_Info_BMSGPK_31.08.2021
Information des BASG über den Zusammenhang zwischen Impfung und dem Auftreten von Thrombosen
über das Risiko für das Auftreten von Immunthrombozytopenie (ITP) und venöser Thromboembolie (VTE) nach der Anwendung von COVID-19 Vaccine Janssen - 14.10.2021
über das Risiko einer Thrombozytopenie (einschließlich Immunthrombozytopenie) mit oder ohne assoziierter Blutung nach der Anwendung von Vaxzevria - 14.10.2021
über den Zusammenhang zwischen der Impfung mit Vaxzevria und dem Auftreten von Thrombosen 14.4.2021
Empfehlung der Medizinischen Universität Wien hinsichtlich Thrombosen
Empfehlung der Medizinischen Universität Wien zur Diagnostik und Therapie von Thrombosen im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen
"Telefonische Krankschreibung“
AU-Meldung auf Basis einer telemedizinischen Konsultation bei der ÖGK
Behördliche Absonderung: Wie komme ich zu meiner Entschädigung nach dem Epidemiegesetz? (Informationen aus dem Newsletter vom 17. Dezember 2020)
Eine behördliche Absonderung erfolgt vereinfacht gesagt dann, wenn ein ungeschützter Kontakt mit einer infizierten Person bestanden hat oder man selbst SARS-CoV-2 positiv ist. Für die Berechtigung auf eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz ist es unerheblich, ob Krankheitssymptome an COVID-19 bestanden haben oder nicht, Anknüpfungsgrund ist lediglich das Vorliegen eines schriftlichen Absonderungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft/des Magistrates.
Da eine behördliche Absonderung bei selbständig tätigen Ärztinnen und Ärzten in der Regel eine Betriebsschließung oder den Ausfall von Einsätzen wie etwa arbeitsmedizinischen Terminen bedeutet, geht damit in der Regel ein relevanter Verdienstentgang einher. Um seitens des Bundes eine Entschädigung für diesen finanziellen Ausfall erhalten zu können, ist folgendes zu beachten:
Anforderungsschein SARS CoV-2 PCR (COVID-19) Es wird ersucht den Begleitschein verlässlich mit Arzt-Stempel und Kontakt (Telefonnummer) der Ärztin /des Arztes zu versehen.
Woran erkenne ich COVID-19? (Patienteninformation)
Verhaltensregeln in der Ordination (deutsche Version)
Verhaltensregeln in der Ordination (englische Version)
Hier gilt die 3-G-Regel
Hier werden keine Impfbefreiungsatteste ausgestellt
Bitte Maske tragen
Ordinationsplakate vom Land OÖ:
"Gemeinsam wachsam bleiben"
"Fragen zur Corona-Schutzimpfung?"
Visitenkarte - Land OÖ - "Jetzt Impfen"
5 Gründe jetzt zu impfen
Ü65 impft