BKNÄ RS 79/2025 Aktuelle Informationen zur Nutzungsvereinbarung für Wahlärzte_12/2025
e-Impfpass_verpflichtende Angabe Impfsetting_052025
BKNÄ RS 22/2025 Gesundheitstelematik-AnpassungsVO 2025 01/2025
BGBl Gesundheitstelematik-AnpassungsVO_01/2025
Antworten_BMSGPK_Gesundheitstelematik-AnpassungsVO_02/2025
Fragen an BMSGPK Gesundheitstelematik-AnpassungsVO 02/2025
20250115_e-impfpass_pilot-abrechnungsunterstuetzung
Dokumentation e-Impfass va Influenza und Covid-19 Impfungen_10_2024
Dokumentation e-Impfpass Schemavereinfachung_10_2024
Eintragung eImpfpass Influenza 09/2024
30_01_2024 e-Impfdoc-App Info und Nutzerpfad
2023-11-13_e-Impfpass-Newsletter_Dokumentationssysteme_V1.3
2023-11-22 e-Impfdoc-APP zum Download für Tablets
'Webanwendung "e-Impfamt (Zugang zu E-Impfpass)" im Internet verfügbar
E-Rezept Ende Förderung mit 30.06.2023
Informationsblatt - ELGA-Zugriff für Patienten ohne Versicherungsanspruch
GesundheitstelematikG - Grundsätze der Impfdatenverarbeitung
Um Impfungen mobil über die von der ELGA GmbH zur Verfügung gestellten App „e-Impfpass“ erfassen zu können, werden von den Providerfirmen A1 Telekom, Hutchinson Drei und Magenta sichere mobile Zugänge mittels mobilen Device (Tablet) angeboten.
Voraussetzung für die Nutzung der e-Impfdoc-App ist die Authentifizierung in der Digitalen Amt-App mittels einer Handysignatur, welche am Tablet installiert ist.
Weiters darf nur eine im GDA-Index eingetragene Ärztin / ein im GDA-Index eingetragener Arzt Impfungen erfassen. Zum Nachweis muss bei der Bestellung der zugehörige Object Identifier (OID-Nummer) im österreichischen Gesundheitswesen angegeben werden. Ihre OID-Nummer können Sie über das OID-Portal abfragen. Die Abfrage funktioniert am einfachsten über die Eingabe Ihre ÖÄKID (Arztnummer am Arztausweis) im Feld „Symbolischer Name“
Achtung: Juni 2024
Die Funktionen der vorkonfigurierten Impf-Tablets sind und werden weiterhin gewährleistet.
Eine technische Umstellung ist geplant. Dabei werden die Tablets in ihrer derzeitigen Form im Hinblick auf die App e-Impfdoc („classic Version“) nicht mehr unterstützt und es wird ein Umstieg auf die e-Impfdoc App Variante aus den öffentlich zugänglichen Stores erfolgen. Das Datum der Umstellung muss jedoch noch definiert werden.
Die jeweiligen Provider werden Sie wie gewohnt durch die Umstellung begleiten oder darüber informieren.
Die neue e-Impfdoc App Variante kann nun auf jedem internetfähigen Tablet (iOS, Android) verwendet werden.
Weiters steht eine Webanwendung "e-Impfamt“ (Zugang zu E-Impfpass über https://gda.gesundheit.gv.at/) im Internet zur Verfügung.
Welche Zugangsmöglichkeiten habe ich zum e-Impfpass?
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit e-Card-Anschluss können Impfungen über die e-Card Weboberfläche erfassen. Die Integration in die bestehenden Arztsoftwaresysteme ist technisch ebenfalls möglich. Ärzte, welche über keine ELGA-Schnittstelle bzw. ein in die Software integriertes Modul verfügen, haben über https://gda.gesundheit.gv.at/ beispielsweise die Möglichkeit, über einen webbasierten Zugang mit ID Austria Impfungen in den e-Impfpass einzutragen. Eine weitere Möglichkeit besteht über die App „e-Impfdoc“. Auch hier wird eine aktive ID Austria benötigt. Unter folgendem Link finden Sie zusammengefasst die derzeitigen Möglichkeiten und auch die Kontaktdaten zur Hotline bezüglich der Nutzung von e-Impfpass Dokumentationssystemen: https://www.e-impfpass.gv.at. Allgemeine Informationen zum e-Impfass sowie wichtige Kontaktadressen finden Sie unter https://www.e-impfpass.gv.at/allgemeines/.
Ist der e-Impfpass ein Teil von ELGA?
Nein, der Impfpass ist nicht von ELGA umfasst, obwohl er für Patienten über das ELGA-Portal zugänglich ist. Bezüglich e-Impfpass wird nur die technische Infrastruktur von ELGA genutzt. Patienten können sich daher auch nicht bezüglich des e-Impfpasses abmelden. Der Zugriff auf den e-Impfpass für den Arzt ist 28 Tage ab der letzten e-Card-Steckung möglich.
Welche Impfungen sind derzeit verpflichtend im e-Impfpass einzutragen?
Grippe-, Affenpocken, HPV-, Covid-, Herpes Zoster (Gürtelrose) und Pneumokokkenimpfungen sind derzeit verpflichtend im e-Impfpass einzutragen. In Zukunft sollen alle Impfungen eingetragen werden müssen und so der e-Impfpass den bzw. die Papierimpfpässe ablösen.