e-Impfpass

Um Impfungen mobil über die von der ELGA GmbH zur Verfügung gestellten App „e-Impfpass“ erfassen zu können, werden von den Providerfirmen A1 Telekom, Hutchinson Drei und Magenta sichere mobile Zugänge mittels mobilen Device (Tablet) angeboten.
Voraussetzung für die Nutzung der e-Impfdoc-App ist die Authentifizierung in der Digitalen Amt-App mittels einer Handysignatur, welche am Tablet installiert ist.
Weiters darf nur eine im GDA-Index eingetragene Ärztin / ein im GDA-Index eingetragener Arzt Impfungen erfassen. Zum Nachweis muss bei der Bestellung der zugehörige Object Identifier (OID-Nummer) im österreichischen Gesundheitswesen angegeben werden. Ihre OID-Nummer können Sie über das OID-Portal abfragen. Die Abfrage funktioniert am einfachsten über die Eingabe Ihre ÖÄKID (Arztnummer am Arztausweis) im Feld „Symbolischer Name“

Achtung: Juni 2024
Die Funktionen der vorkonfigurierten Impf-Tablets sind und werden weiterhin gewährleistet.

Eine technische Umstellung ist geplant. Dabei werden die Tablets in ihrer derzeitigen Form im Hinblick auf die App e-Impfdoc („classic Version“) nicht mehr unterstützt und es wird ein Umstieg auf die e-Impfdoc App Variante aus den öffentlich zugänglichen Stores erfolgen. Das Datum der Umstellung muss jedoch noch definiert werden.

Die jeweiligen Provider werden Sie wie gewohnt durch die Umstellung begleiten oder darüber informieren.

Die neue e-Impfdoc App Variante kann nun auf jedem internetfähigen Tablet (iOS, Android) verwendet werden.

Weiters steht eine Webanwendung "e-Impfamt“ (Zugang zu E-Impfpass über
https://gda.gesundheit.gv.at/) im Internet zur Verfügung.

Welche Zugangsmöglichkeiten habe ich zum e-Impfpass?
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit e-Card-Anschluss können Impfungen über die e-Card Weboberfläche erfassen. Die Integration in die bestehenden Arztsoftwaresysteme ist technisch ebenfalls möglich. Ärzte, welche über keine ELGA-Schnittstelle bzw. ein in die Software integriertes Modul verfügen, haben über https://gda.gesundheit.gv.at/ beispielsweise die Möglichkeit, über einen webbasierten Zugang mit ID Austria Impfungen in den e-Impfpass einzutragen. Eine weitere Möglichkeit besteht über die App „e-Impfdoc“. Auch hier wird eine aktive ID Austria benötigt. Unter folgendem Link finden Sie zusammengefasst die derzeitigen Möglichkeiten und auch die Kontaktdaten zur Hotline bezüglich der Nutzung von e-Impfpass Dokumentationssystemen: https://www.e-impfpass.gv.at. Allgemeine Informationen zum e-Impfass sowie wichtige Kontaktadressen finden Sie unter https://www.e-impfpass.gv.at/allgemeines/.

Ist der e-Impfpass ein Teil von ELGA?
Nein, der Impfpass ist nicht von ELGA umfasst, obwohl er für Patienten über das ELGA-Portal zugänglich ist. Bezüglich e-Impfpass wird nur die technische Infrastruktur von ELGA genutzt. Patienten können sich daher auch nicht bezüglich des e-Impfpasses abmelden. Der Zugriff auf den e-Impfpass für den Arzt ist 28 Tage ab der letzten e-Card-Steckung möglich.

Welche Impfungen sind derzeit verpflichtend im e-Impfpass einzutragen?
Grippe-, Affenpocken, HPV-, Covid-, Herpes Zoster (Gürtelrose) und Pneumokokkenimpfungen sind derzeit verpflichtend im e-Impfpass einzutragen. In Zukunft sollen alle Impfungen eingetragen werden müssen und so der e-Impfpass den bzw. die Papierimpfpässe ablösen.

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