e-Impfpass

Welche Zugangsmöglichkeiten habe ich zum e-Impfpass?
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit e-Card-Anschluss können Impfungen über die e-Card Weboberfläche erfassen. Die Integration in die bestehenden Arztsoftwaresysteme ist technisch ebenfalls möglich. Ärzte, welche über keine ELGA-Schnittstelle bzw. ein in die Software integriertes Modul verfügen, haben über https://gda.gesundheit.gv.at/ beispielsweise die Möglichkeit, über einen webbasierten Zugang mit ID Austria Impfungen in den e-Impfpass einzutragen. Eine weitere Möglichkeit besteht über die App „e-Impfdoc“. Auch hier wird eine aktive ID Austria benötigt. Unter folgendem Link finden Sie zusammengefasst die derzeitigen Möglichkeiten und auch die Kontaktdaten zur Hotline bezüglich der Nutzung von e-Impfpass Dokumentationssystemen: https://www.e-impfpass.gv.at. Allgemeine Informationen zum e-Impfass sowie wichtige Kontaktadressen finden Sie unter https://www.e-impfpass.gv.at/allgemeines/.

Ist der e-Impfpass ein Teil von ELGA?
Nein, der Impfpass ist nicht von ELGA umfasst, obwohl er für Patienten über das ELGA-Portal zugänglich ist. Bezüglich e-Impfpass wird nur die technische Infrastruktur von ELGA genutzt. Patienten können sich daher auch nicht bezüglich des e-Impfpasses abmelden. Der Zugriff auf den e-Impfpass für den Arzt ist 28 Tage ab der letzten e-Card-Steckung möglich.

Welche Impfungen sind derzeit verpflichtend im e-Impfpass einzutragen?
Grippe-, Affenpocken, HPV-, Covid-, Herpes Zoster (Gürtelrose) und Pneumokokkenimpfungen sind derzeit verpflichtend im e-Impfpass einzutragen. In Zukunft sollen alle Impfungen eingetragen werden müssen und so der e-Impfpass den bzw. die Papierimpfpässe ablösen.

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