Voraussetzung für die Tätigkeit als Arbeitsmediziner ist der Abschluss einer arbeitsmedizinischen Ausbildung. Arbeitsmedizinische Ausbildungen dürfen nur von sog. Akademien für Arbeitsmedizin angeboten werden.
Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (AAMP)
Clemens-Holzmeister-Straße 6/4. Stock
1100 Wien
Tel. 0664 / 8800 3850
Web www.aamp.at
Mail office[at]aamp.at
Wiener Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (WIAP)
Zeltgasse 12/EG
A-1080 Wien
Homepage: www.wiap.at
Mail: office[at]wiap.at
Bei positiver Absolvierung erhalten Sie ein Zertifikat von der Akademie ausgestellt. Dieses Zertifikat brauchen Sie, um das Diplom für Arbeitsmedizin der Ärztekammer für Oberösterreich erhalten zu können.
Für die Diplomausstellung benötigen Sie das Antragsformular der Österreichischen Akademie der Ärzte. Dieses können Sie entweder direkt bei der Akademie bestellen (email: diplome[at]arztakademie.at) oder auf der Website der Akademie (www.arztakademie.at) im Kapitel Spezialdiplome selbst abrufen. Dieses Formular ist unter Beilage einer Kopie des Zertifikats direkt an die Österreichische Akademie der Ärzte, Weihburggasse 9/21, 1010 Wien zu senden. Sie erhalten dann direkt von der Akademie Ihr Diplom für Arbeitsmedizin.
Die Ausbildung zur Arbeitsmedizinerin/zum Arbeitsmediziner können sowohl Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin als auch Fachärztinnen und Fachärzte absolvieren. Ein Tätigwerden als Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner vor Abschluss der Ausbildung ist nicht zulässig.
Anfragen bezüglich genauer Kurstermine, Anmeldungen usw. richten Sie bitte direkt an die betreffende Akademie für Arbeitsmedizin.
ÖÄK RS 132/2026 ÖÄK-Information an AUVAsicher-Vertragspartner 4. Quartal 2026 08_2026
ÖÄK RS 2026_123 Vorabinformation zu AUVAsicher-Aufträgen 4. Quartal 2026 08_2026
AUVAsicher_03/2024
AUVAsicher Vertragliche Vereinbarung_04/2016
AUVAsicher Honorarerhöhung für 2026
Bewerbungsunterlagen und Informationen
Informationen für ermächtigte Ärzte gem. § 56 ASchG
Referat für Arbeitsmedizin der ÖÄK