Sämtliche im Zusammenhang mit COVID-19 stehende Leistungen sind für die gesetzlichen Krankenversicherungsträger mittels gesonderter Verordnung geregelt.
Die Wohlfahrtskasse ist per definitionem zwar nicht von dieser Verordnung umfasst, hat sich jedoch bereit erklärt, folgende Leistungen für ihre Versicherten zu denselben Bedingungen wie auch bei der ÖGK, SVS, BVAEB sowie den OÖ Krankenfürsorgen zu refundieren:
SARS-CoV-2-Impfung im niedergelassenen Bereich
Für alle im Zusammenhang mit der Schutzimpfung stehenden Leistungen, beispielsweise die Abklärung der Impftauglichkeit, die Aufklärung, die Durchführung und die verpflichtende Dokumentation im zentralen Impfregister (via e-Impfpass, Tablet, e-Card-Web-GUI) vergütet die Wohlfahrtskasse für die erste Teilimpfung ein Pauschalhonorar von € 25,-. Diese Leistung ist in der Honorarnote mit der Abrechnungsposition COVI1 zu verrechnen. Für die zweite Teilimpfung ist ein Tarifsatz in Höhe von € 20,- vereinbart. Diese ist mit der Abrechnungsposition COVI2 zu kennzeichnen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schutzimpfung in der eigenen Ordination oder im Rahmen einer Visite (also nicht in der „Impfstraße“!) erfolgt ist.
Gratis Antigen-Testungen in den Apotheken
Seit 8.2.2021 können gratis Corona-Antigen-Testungen auch in autorisierten Apotheken durchgeführt werden. Im Gegensatz zu den bereits etablierten Teststraßen, werden diese Testungen über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.
Da es keine Möglichkeit zur Direktabrechnung zwischen den Apotheken und der Wohlfahrtskasse gibt, erhalten Versicherte der Wohlfahrtskasse nach der Testung eine Rechnung über den vereinbarten Tarif in der Höhe von € 25,00 und können diese Kosten im Anschluss zur Refundierung einreichen.
Corona Antigen-Testungen im niedergelassenen Bereich
Für ausschließlich Wohlfahrtskasse versicherte Personen werden die Antigen-Testungen im niedergelassenen Bereich, sofern entsprechende Symptome vorliegen, vergütet.
Es gelten die Tarife bzw. Positionsnummern analog den anderen Sozialversicherungsträgern (ÖGK, SVS, BVAEB) sowie den OÖ Krankenfürsorgen:
Es sind dieselben Positionsnummern...
1. Antigen-Test positiv und PCR-Test veranlasst = COVT1
2. Antigen-Test negativ ohne PCR-Test = COVT2
3. Antigen-Test negativ mit PCR-Test veranlasst = COVT3
4. PCR-Test für Labor = COVL
...wie bei der ÖGK anzuführen.
Ist eine Beitragsreduktion möglich?
Beitragsreduktionen aufgrund eines zu erwartenden Umsatzausfalls können aktuell unbürokratisch und rasch abgewickelt werden. Senden Sie bitte ein e-mail mit Ihren Daten und einer kurzen Begründung an wfk[at]aekooe.at. Wir können die Bezahlung der Pensionsbeiträge (bei gleichzeitiger zukünftiger Leistungsreduktion!) vorerst bis zu drei Monate (April-Juni 2020) aussetzen. Ein Nachzahlen der Beiträge ist im Anschluss bei Aufnahme der Tätigkeit ebenso unproblematisch möglich.
Steht Krankengeld der Wohlfahrtskasse zu?
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einer bestätigten Infektion mit COVID-19 und einer Quarantäne.
Bestätigte Infektion: Bei einer bestätigten Infektion gilt die Krankheit durch den Bescheid der Behörde als bestätigt, somit besteht auch Anspruch auf Krankengeld. Wir bitten Sie den Bescheid an leistung[at]aekooe.at zu übermitteln - dies reicht für die Veranlassung zur Auszahlung.
Quarantäne: eine behördlich angeordnete oder freiwillige Quarantäne ist im § 26 der Satzung der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer nicht vorgesehen und somit kann auch keine Leistung erfolgen. Ist die Quarantäne verordnet, gebührt eine Entschädigung aus dem Epidemiegesetz. Hierfür steht für Anfragen Mag. Dr. Sylvia Hummelbrunner, MBL PM.ME zur Verfügung
Weitere Erleichterungen für Versicherte der Krankenpflegehilfe der Wohlfahrtskasse
Tarifliche Anpassungen der Wohlfahrtskasse
Kommunikation
Aufgrund der aktuellen Situation wechseln sich die Teams der Wohlfahrtskasse mit der Vor-Ort Anwesenheit in der ÄK OÖ ab. Die Erreichbarkeit der einzelnen Gruppen ist zu jeder Zeit gewährleistet. Idealerweise senden Sie uns eine E-Mail.
Für Anliegen zum Thema Leistungen/Pension leistung[at]aekooe.at
Für Anliegen zu Ihren Beiträgen unter wfk[at]aekooe.at
Bei telefonischen Anfragen bitten wir um etwas Geduld. Ist telefonisch eine Rückfrage notwendig, melden wir uns auch gerne bei Ihnen. In diesem Fall senden Sie uns bitte ihre aktuelle Telefonnummer per E-Mail. Leider stellen wir verstärkt fest, dass oftmals nicht aktuelle Daten vorliegen.