Hier erfahren Sie, wie Sie als niedergelassener Arzt die Vorsorgeuntersuchungen (VU) abrechnen können.
HIER finden das Übersichtsdokument zu den verschiedenen im Zuge der obigen Vorsorgeuntersuchungen verrechenbaren Leistungen.
Recall – ein Einladungssystem zur Förderung der Vorsorgeuntersuchung
Recall Systeme sind besondere Serviceleistungen zur Erinnerung
an die Vorsorgeuntersuchung.
Ablauf
Kosten
Jede Ordination erhält zweimal im Jahr eine leistungsbezogene Abrechnung (je nach Anzahl der Aussendungen).
Der Preis pro Aussendungsbrief (incl. Datenverwaltung und Vordrucke für Einverständniserklärungen) beträgt € 1,55.
Was muss ich von der Vorsorgeuntersuchung aufbewahren?
Das Befundblatt müssen Sie bei allen Patienten (elektronisch) aufbewahren, bei Patienten der BVAEB und SVS müssen Sie dieses zusätzlich an die Krankenkasse übermitteln. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann die Aufbewahrung von weiteren Unterlagen geboten sein.
Ich habe Fragen zu den medizinischen Inhalten der VU, wie sieht die konkrete „Behandlung“ aus?
Auch Ärzte, die bereits die Berechtigung zur Abrechnung der VU haben, sind berechtigt an der VU-Schulung der Medizinischen Fortbildungsakademie für OÖ zur Auffrischung teilzunehmen. Der Ablauf einer Vorsorgeuntersuchung wird dort im Detail erläutert.
Müssen alle Bestandteile der VU gemacht werden?
Ja, um von der Kasse das Honorar ausbezahlt zu bekommen, ist die gesamte VU zu durchzuführen. Einzig der Alkoholfragebogen ist für den Patienten freiwillig. Erscheint der Patient bei der allgemeinen VU zum zweiten Termin nicht, so kann nach 3 Monaten unter besonderer Anmerkung (Feld: Proband nicht erschienen) die VU trotz Nichterscheinen verrechnet werden. Verweigert der Patient einzelne kleine Bestandteile der VU, sollten Sie dies unbedingt bei der Verrechnung anmerken und den Patienten zur schriftlichen Bestätigung auffordern.
Darf ich das VU-Programm erweitern, häufigere VUs anbieten?
Die Honorierung für die verschiedenen Formen der Vorsorgeuntersuchung deckt die vollständige Vorsorgeleistung ab, ein erweitertes Vorsorgepaket können Sie somit nicht verrechnen. Von der Vorsorgeuntersuchung vollständig losgelöste Leistungen (zB Verschreibung einer Dauermedikation) sind gänzlich von der VU zu trennen und auch zu verrechnen.
Ergeben sich im Zuge des standardisierten Programms der VU zusätzlicher medizinisch begründete kurative Behandlungen, sind diese mittels einer „klassischen Steckung“ und Einzelverrechnung der durchgeführten Behandlung zu verbuchen. Auch für Wahlärzte wird die Honorierung von Leistungen über die standardisierte VU hinaus nicht durch diese abgegolten, sie können (nach Aufklärung des Patienten) eine eigene Rechnung hierfür legen.
Darf ich die Vorsorgeuntersuchung zu meinen regulären Öffnungszeiten anbieten?
Grundsätzlich dürfen Kassenärzte die VU nicht in den mit der Kasse vereinbarten Öffnungszeiten anbieten. Darüber hinaus sind Wahlärzte oder auch Kassenärzte außerhalb der mit der Kasse vereinbarten (Mindest-)öffnungszeitenin der Termingestaltung frei.
Welchen Fall stecke ich im E-Card System bei einer allgemeinen VU?
Für das gesamte Basisuntersuchungsprogramm bei einer niedergelassenen Ärztin/bei einem niedergelassenen Arzt sind meistens zwei Termine notwendig.
Wie verrechne ich die Vorsorgeuntersuchung mit Patienten der OÖ Krankenfürsorgen?
Die konkrete Untersuchung läuft gleich ab, der Patient erhält von Ihnen die Rechnung über die Behandlung (die gesamtvertraglichen Tarife sind verbindlich) und bekommt anschließend 100% von der Krankenfürsorge ersetzt. Die Patienten tragen hier keinen Selbstbehalt.
Woher weiß ich, ob die letzte Vorsorgeuntersuchung des Patienten bereits über 1 Jahr zurückliegt?
Wenn die Option Vorsorgeuntersuchung im E-Card System gesteckt werden kann, besteht auch der Anspruch darauf. Wenn nicht, liegt in der Regel die letzte Vorsorgeuntersuchung weniger als 365 Tage zurück. Wenn Sie über keine e-Card Ausstattung verfügen oder sollte das E-Card System offline sein, ist es wichtig, dass Sie die Probanden unterschreiben lassen, dass sie die Vorsorgeuntersuchungen in den letzten zwölf Monaten nicht in Anspruch genommen haben.
Das Honorar der Sozialversicherungen wird nur ausbezahlt, wenn seit der letzten Vorsorgeuntersuchung mindestens 365 Tage vergangen sind!
Haben auch Nichtversicherte Anspruch auf eine VU?
Ja, Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein Wohnsitz in Österreich.
Eine Anspruchsberechtigung = E-Card Ersatzbeleg, kann für diese Personengruppe von der ÖGK Bezirksstelle ausgestellt werden (Patient muss sich selbst darum kümmern und mit dieser zu Ihnen kommen). Die ÖGK prüft in diesen Fällen allerdings nicht die Einhaltung der Jahresfrist. Auch hier ist es ratsam sich vom Patienten schriftlich bestätigen zu lassen, dass die letzte VU bereits länger als ein Jahr zurückliegt.
Diese Fälle (nur VU-Leistungen) werden „händisch“ ins Programm aufgenommen (mit der Versicherungskategorie 26) oder außerhalb der EDV-Abrechnung in Papierform separat eigereicht.
Etwaige Sonderleistungen sind privat zu verrechnen.
Wie wird der VU Fall vergütet?
Der VU Fall selbst hat keinen Wert, die VU Leistung, welche beim Abschlusstermin verrechnet wird (wie VU1, VU2 etc.), hat einen Tarif. Die Werte entnehmen Sie bitte dem Tarifblatt.
Darf ich automatisch bei jeder Vorsorgeuntersuchung ein EKG dazu machen?
Die Vorsorgeuntersuchung umfasst ein vorgegebenes Programm und darf nicht automatisch erweitert werden. Leistungen, die bereits im Untersuchungsprogramm enthalten sind, dürfen nicht zusätzlich verrechnet werden.
Sollte aus ärztlicher Sicht die medizinische Notwendigkeit einer Krankenbehandlung während der VU bestehen, ist noch zusätzlich ein Regelfall zu buchen (der Patient also rechtlich „ein zweites Mal“ – dieses Mal als kurativer Patient zu behandeln) und die entsprechende Sonderleistung zu verrechnen.
Achten Sie hier bitte auch auf die kurative Diagnose im Diagnosefeld.
Gegebenenfalls muss eine solche „Zusatzleistung“ auf Nachfragen der Kasse medizinisch begründet werden.
Der Patient kam im gleichen Abrechnungszeitraum (Quartal) einmal zur VU, einige Zeit später wegen einer Krankenbehandlung in die Ordination, welcher Fall ist hier zu stecken, zu verrechnen?
Im e-card System werden alle Fallarten je nach Anlass gesteckt. In der Abrechnung darf nur der letztendlich gültige Fall eingegeben sein, das heißt: die Fallart muss entsprechend korrigiert werden.
VU-Fall und Regelfall im selben Quartal = abgerechnet wird der Regelfall
Wie hoch ist die Vergütung der Vorsorgeleistungen?
Bitte dem Tarifblatt zu entnehmen.
Hier nicht beschriebene „Vorsorgeleistungen“
Hier werden nur jene Vorsorgeleistungen beschrieben, welche gemäß dem Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag angeboten werden dürfen abzüglich jener Vorsorgeleistungen durch technische Fächer.
Insbesondere das Vorgehen zur Brustkrebsfrüherkennung isd. BKFP, die dermatologische Vorsorge durch FÄ für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Pos. 250a/250v) und das Vorgehen bei Vorsorgeuntersuchungen durch Großlaboratorien und Radiologen weicht erheblich von den obigen Informationen ab. Wir bitten Sie Anfragen zu diesem Bereich direkt an uns zu richten.