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Klassische Vertretung

FAQs zu KLASSISCHE VERTRETUNG

Wann muss ich mich als Ordinationsinhaber vertreten lassen und durch wen?
Im Falle einer persönlichen Verhinderung (Urlaub, Fortbildung, Krankheit, etc.) hat der Ordinationsinhaber selbst für eine Vertretung zu sorgen. Diese Vertretungsärzte müssen im selben Fachgebiet tätig sein. Sofern kein entsprechender (Fach-)Arzt verfügbar ist, kann nach Zustimmung des Versicherungsträgers (insbesondere ÖGK/BVAEB) von der Bestellung eines Vertreters Abstand genommen werden.

Wie erfolgt diese Vertretung?
Der Vertreter ordiniert entweder in der eigenen Ordination des Vertretenen, wobei der Ordinationsinhaber in diesem Fall dafür haftet, dass der Vertreter auch die kassenvertragsrechtlichen Bestimmungen einhält. Bezüglich der zivilrechtlichen Haftung gegenüber den Patienten kommt es darauf an, ob die Vertretungseigenschaft den Patienten ausreichend zur Kenntnis gebracht wurde. Wie bei jeder Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit muss der Vertreter vorher mit der Standesführung der Ärztekammer Kontakt aufnehmen bezüglich Eintragung in die Ärzteliste. Andererseits kann die Vertretung auch durch die umliegenden Vertragsärzte der gleichen Fachrichtung erfolgen, selbstverständlich mit deren Kenntnis. Wichtig ist, dass immer die konkreten Namen der Vertretung(en) kommuniziert werden, per Information beim Ordinationsschild und innerhalb der Ordination und durch Nachricht auf dem Anrufbeantworter (Name des Vertreters, dessen Ordinationszeiten, Zeitpunkt der nächsten Ordination durch Ordinationsinhaber selbst etc.).

Wie finde ich einen Vertreter?
In der Praxis funktionieren Vertretungen immer dann am besten, wenn sich die umliegenden Vertragsärzte gegenseitig vertreten. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, online eine Vertretungssuche zu starten: https://www.aekooe.at/niedergelassen/vertreterboerse. Ein Inserat zur Suche können sie im Redaktionssystem im Arztsucheportal https://arztsuche.aekooe.at/ einpflegen.

Besteht eine zusätzliche Meldepflicht meiner Abwesenheit an Ärztekammer bzw. ÖGK?
Unabhängig von deren Dauer sind alle Abwesenheiten und die Namen der Vertreter im Ärztefinder (https://arztsuche.aekooe.at) einzutragen. Sofern die Vertretung länger als zwei Wochen dauert, sieht der OÖ Gesamtvertrag eine verpflichtende Meldung an Ärztekammer und ÖGK vor. Gruppenpraxen haben jede Vertretung diesen beiden Institutionen zu melden. Mit Ihrer Eintragung in den Ärztefinder haben Sie diese Meldeverpflichtung erfüllt, da damit automatisch eine Information an die Ärztekammer und ÖGK ergeht. Wenn die Vertretung länger als 3 Monate dauert, können Ärztekammer oder die ÖGK einer weiteren Vertretung widersprechen.

Wie erhält der Vertreter Punkte für seine Tätigkeit in meiner Kassenordination?
Die Grundvoraussetzungen dafür sowie eine technische Unterstützung zur erforderlichen vorhergehenden Eintragung im Ärztefinder finden Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen „klassischer“ Stellvertretung und erweiterter Vertretung?
Für Fälle, in denen der Ordinationsinhaber aufgrund von Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder anderen Gründen persönlich verhindert ist, die vertragsärztliche Tätigkeit selbst auszuüben, gibt es die Stellvertretung.
Bei der klassischen Vertretung ist der Ordinationsinhaber jedenfalls nicht in der Ordination anwesend.
Die erweiterte Vertretung kommt in solchen Fällen zur Anwendung, in denen sich der Ordinationsinhaber regelmäßig vertreten lässt. Hierfür muss kein Grund für die Vertretung vorliegen.

Für welche Form der Vertretung soll ich mich entscheiden, wenn ich (zB aufgrund Karenz) für die nächsten 12 Monate nicht selbst die Ordination führen kann?
Hier ist eine Meldung (vertragsarztstellen[at]aekooe.at) erforderlich mit dem Namen des Kollegen, der die Vertretung vornimmt. Ebenfalls zu melden ist eine, in dieser Zeit, notwendige Abänderung der Ordinationszeiten.
Ihre Meldung wird der ÖGK übermittelt und Sie erhalten einen Anhang zu Ihrem Einzelvertrag der diese Vertretung legitimiert.
Für diesen Zeitraum wäre eine Erweitere Vertretung oder Anstellung nicht die geeignete Form – wenn der Vertreter auch in Hinblick einer Kassenstelle Punkte sammeln möchte.
Übernehmen mehrere Ärzte die Vertretung während Ihrer Karenzierung, müssen Sie die jeweiligen Tage im Arztsuche Portal eintragen.

Ich würde gerne bei einem Kassenkollegen vertreten gehen, bekomme ich hierfür Punkte für die Vergabe von Kassenstellen?
Mit Jänner 2025 ändern sich die Rahmenbedingungen zur Erlangung von Punkten für die Vergabe von Kassenstellen, wenn der Vertragsarzt zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung seine Vertragsordination offenhält.
Grundvoraussetzung ist, dass
• der ÖGK Vertragsarzt persönlich verhindert ist, die vertragliche Tätigkeit auszuüben (Abwesenheit, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit, Fortbildung usw.) und
• die Vertretung in der Vertragsarztordination des abwesenden Vertragsarztes bzw. der Vertragsärztin erfolgt und
• die Vertretung am Ordinationstag des abwesenden Vertragsarztes der Vertragsärztin die gesamte vertraglich vereinbarte Ordinationszeit oder mindestens 4 Stunden umfasst.

Zusätzliche Voraussetzungen, damit eine Anrechnung von geleisteten Vertretungen möglich ist:
• Meldeverpflichtung der Vertretung durch den ÖGK Vertragsarzt im Vorfeld: Der Vertragsarzt hat den Vertretungsarzt (bei der Meldung seiner Abwesenheit) zu deklarieren und im Meldesystem des Arztsuche Portals der Ärztekammer unter https://arztsuche.aekooe.at einzutragen. 
• Vertretungsmeldungen können bis spätestens am Tag der Vertretung bis 12 Uhr eingebracht werden.

Wo finde ich die Matchingplattform?
Sie finden diese unter folgendem Link.

Online Tool - Anleitung Abwesenheitsverwaltung

Anleitung für den Kassenarzt zur Eintragung der Abwesenheit im Ärztefinder
Eine technische Unterstützung zur erforderlichen vorhergehenden Eintragung im Ärztefinder finden Sie hier.

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