Mit der 14. Ärztegesetz-Novelle im August 2010 wurde die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für in Österreich freiberuflich tätige Ärzte (niedergelassene Ärzte, Wohnsitzärzte und angestellte Ärzte, die einer freiberuflichen Nebentätigkeit nachgehen) sowie Gruppenpraxen eingeführt. Als Nachweis muss das Formblatt "Meldung der Berufshaftplichtversicherung gemäß § 52d ÄrzteG" durch die Versicherung an uns übermittelt werden.
Auszug Ärztegesetz – siehe hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40120386
Weitere Infos zur Berufshaftpflichtversicherung und weitere Versicherungen finden Sie im Rahmenvertrag 2022:
Rahmenvertrag 2022: Notwendige berufliche Versicherungen auf freiwilliger Basis
Michaela Stieringer
Teamleiterin
Standesführung - Ärzteliste
0732 78 36 60-252
michaela.stieringer[at]aekooe.at
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