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Ordinationsevaluierung

Die Evaluierungspflicht betrifft alle Ordinationen und Gruppenpraxen. Die Ordinationen erhalten dazu den Evaluierungsfragebogen von der ÖQMed zugesandt, d.h. die Ordinationen müssen nicht von sich aus aktiv werden.

Zur Überprüfung der festgelegten Qualitätskriterien wird im Rahmen der Selbstevaluierung ein Evaluierungsfragebogen verwendet. Einen Musterfragebogen stellt die ÖQMED zur Verfügung.

Die  Qualitätssicherungsverordnung 2024 (QS-VO 2024) legt 22 Qualitätskriterien sowie fachspezifische Ausstattungslisten fest. Teil der Evaluierung ist auch die gesamte Hygieneverordnung 2014 mit Stand 1.1.2023 (Hygiene-VO 2014 - konsolidierte Fassung).

Die Ärztekammer unterstützt Ordinationen mit:

Informationen zu den Änderungen ab 2024 hinsichtlich Verordnungskompetenz und operativer Durchführung stellt die ÖQMed zur Verfügung.

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