Die Verpflichtung zur ärztlichen Qualitätssicherung ist im Ärztegesetz verankert (§§ 49, 117, 118). Die Qualitätskriterien und die Vorgangsweise der Ordinationsevaluierung wurden von der Österreichischen Ärztekammer in der Qualitätssicherungsverordnung festgelegt. Zur Überprüfung der festgelegten Qualitätskriterien wird im Rahmen der Ordinationsevaluierung ein Evaluierungsfragebogen verwendet. Einen Musterfragebogen sowie eine Broschüre zur Ordinationsevaluierung stellt die ÖQMED zur Verfügung.
Die Evaluierungspflicht betrifft alle Ordinationen und Gruppenpraxen. Die Ordinationen erhalten dazu den Evaluierungsfragebogen von der ÖQMed zugesandt, d.h. die Ordinationen müssen nicht von sich aus aktiv werden.
Die gültige Qualitätssicherungsverordnung 2023 (QS-VO 2023) legt 23 Qualitätskriterien sowie fachspezifische Ausstattungslisten (sh. QS-VO 2023) fest. Teil der Evaluierung ist auch die gesamte Hygieneverordnung 2014 mit Stand 1.1.2023 (Hygiene-VO 2014 - konsolidierte Fassung).
Die Ärztekammer unterstützt Sie mit: