Zwischen Rotem Kreuz, ÖGK Landesstelle OÖ und Ärztekammer für Oberösterreich wurde vereinbart, einen COVID-19-Visitendienst einzurichten, der durch Ärztinnen und Ärzte mit ius practicandi für Allgemeinmedizin auf freiwilliger Basis betreut werden soll.Der Zweck dieses Visitendienstes ist die Behandlung und Überwachung von Patienten, die COVID-19 positiv getestet und in häuslicher Quarantäne erkrankt sind, sowie sich in Absonderung oder Selbstquarantäne befinden und medizinische Betreuung benötigen.