Gleich vorweg: Die wichtigsten Regelungen finden Sie unter folgendem Link.
Kann ich mich vom HÄND-Dienst aus gesundheitlichen Gründen befreien lassen?
Ja, sowohl § 8 Notdienstverordnung 2024 als auch § 16 OÖ GV sehen eine Möglichkeit der Befreiung von den Hausärztlichen Notdiensten vor, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verrichtet werden können. Der Antrag auf Befreiung ist an die Ärztekammer für OÖ zu richten und aktuelle Befunde sind beizulegen, die dann auch an die ÖGK zur Begutachtung weitergeleitet werden. Die ÖGK und die Ärztekammer für OÖ entscheiden dann über eine allfällige (temporäre) Befreiung.
Kann ich mich vom HÄND-Dienst wegen Schwangerschaft befreien lassen?
Werdende Mütter sind gemäß § 8 Abs 4 Notdienstverordnung 2024 während der Schwangerschaft von der Verpflichtung zur Leistung von Visiten- und Rufbereitschaftsdiensten sowie für die Dauer des (vorzeitigen) Mutterschutzes zur Gänze von der Verpflichtung zur Leistung Hausärztlicher Notfalldienste befreit. Diese Befreiung tritt mit Meldung der Schwangerschaft an den HÄND-Koordinator, bzw. mit der Mitteilung über den Beginn des Mutterschutzes bzw. der Übermittlung des Freistellungszeugnisses an den HÄND-Koordinator in Kraft. Weiters sind Mütter bis 6 Monate nach der Geburt – allerdings nur auf Antrag! – von der Leistung Hausärztlicher Notdienste befreit.
Achtung: Wenn Schwangere in einer Gruppenpraxis oder in einer PVE tätig sind, wird in der Regel die Vertretung durch die anderen Gesellschafter oder weitere Vertretungen der betroffenen Kassenstelle durchgeführt, was bedeutet, dass diese auch die HÄND-Dienste der Gruppenpraxis / PVE im bisherigen Ausmaß zu leisten haben. Allfällige andere Regelungen (zB aliquote Befreiung im Ausnahmefall, weil eine Vertretung der Schwangeren nicht möglich ist) können nur in Absprache mit dem HÄND-Koordinator erfolgen.
Welche Steckungen sind im HÄND für die Abrechnung durchzuführen? – Detailinfo
Welche Steckungen sind im HÄND für die Abrechnung durchzuführen? – Übersicht
Die E- oder O-Card-Steckung erfolgt immer mit „BE Vertretung / Bereitschaft Bereitschaft“
Verrechnung | HÄND-Pauschale | (H)ÄND Leistungsverrechnung | HÄND-Leistungsverrechnung |
Fallart | 5/25 | 5/20 | 5/20 |
Wann? Wo? | an Wochentagen (19-23), Wochenend- und Feiertag | Linz Weyer, Gaflenz, Maria Neustift, Groß-raming | Nachmittagsrufbereitschaft werktags 14-19 Alle Regionen |
Für allfällige Rückfragen zu den E-Card-Steckungen im HÄND steht Ihnen Fr. Pilar unter 0732/77 83 71 – 219 gerne zur Verfügung.
-Sie sind bereits Kassenarzt?
Wir, das Team der Kontrollabrechnung sehen unsere Aufgabe darin, einzelnen Ärztinnen und Ärzten eine konkrete Hilfestellung zur Kontrolle ihrer ÖGK Abrechnung zu bieten.
Nachdem wir die Abrechnungsdatei per Befundübermittlung (Dame, MedicalNet) oder Datenträger (CD, Stick,…) bekommen haben werten wir die Abrechnung kostenlos für Sie aus.
Link zur Vorabrechnung-> Anmeldeformular
Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Pilar (DW 219) gerne zur Verfügung.
-Sie stehen kurz vor einem Vertrag mit der ÖGK und möchten sich über die Abrechnungsmodalitäten erkundigen?
Wir erklären Ihnen gerne alles über E-Card-Steckungen, Fälle, Leistungen und Limitierungen!
Link zur Vorabrechnung-> Anmeldeformulare
Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Pilar (DW 219) gerne zur Verfügung.