Folgende Bewilligungskriterien sind nach § 12 ÄAO (für Ärzte für Allgemeinmedizin) für Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen vorgesehen (gem. § 18 ÄAO gelten diese Voraussetzungen auch für Fachärzte - mit Ausnahme von Z.1):
§ 12. (1) Die Voraussetzungen für eine Bewilligung von Ordinationsstätten als Lehrpraxis sind erfüllt, wenn
(gilt nicht für Fachärzte!),
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist ein Kassenvertrag nicht Voraussetzung, sondern sind bei Erfüllung der Kriterien auch Lehrpraxisbewilligungen für Wahlärzte möglich.
So komme ich zu meiner Bewilligung als Lehrpraxis
Die vollständigen genannten Unterlagen senden an Ärztekammer für Oberösterreich, Frau Julia Nobis, E-Mail: nobis[at]aekooe.at, Fax: 0732/783660-205, oder an die Postadresse: Dinghoferstraße 4, 4010 Linz
Nachstehend finden Sie die entsprechenden Links:
Termine Lehrpraxisleiterseminar MedAK - Link
Lehrpraxisleiterseminar - e-learning
Antrag Anerkennung von Lehrpraxis / Nachweis Leistungszahlen Fachärzte / Kooperationsvereinbarung
Bitte beachten:
Vom Einreichen der Unterlagen bis zum Erlangen der Bewilligung als Lehrpraxis bedarf es einiger Monate (bei Fachärzten bis zu einem halben Jahr), da Ihre Unterlagen einerseits in OÖ im Ausschuss für ärztliche Ausbildung und andererseits bei Österreichischen Ärztekammer in der Ausbildungskommission geprüft werden. Weiters hat die Sozialversicherung ein Monat Zeit zu Ihrem Antrag Stellung zu nehmen. Sollten Sie also planen einen Lehrpraktikanten aufzunehmen, bitte eine entsprechende Vorlaufzeit einplanen.
Die neue Ärzteausbildungsordnung gilt für alle Turnusärzte, die ab 1.6.2015 mit der Ausbildung begonnen haben bzw. auch für jene Turnusärzte, die zwar noch nach der alten Ausbildungsordnung begonnen haben, aber in die neue Ausbildung wechseln.
Derzeit bestehende Lehrpraxis-Bewilligungen sind nur mehr für Ausbildungen nach der alten ÄAO möglich. Für die Ausbildung nach der neuen ÄAO muss um eine neue Anerkennung bei der ÖÄK angesucht werden, die erstmalige Bewilligung gilt dann vorerst für einen Zeitraum von sieben Jahren und kann dann durch Rezertifizierung immer wieder verlängert werden.
Nach der ÄAO 2015 sind in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin nach den neun Monaten Basisausbildung und den weiteren 27 Monaten Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, also nach insgesamt 36 Monaten, ganz am Ende sechs Monate in der Lehrpraxis eines Allgemeinmediziners verpflichtend vorgeschrieben.
Weiters können in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin in nachfolgenden Fächern Ausbildungen in Lehrpraxen der entsprechenden Fachärzte absolviert werden:
Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie und Traumatologie, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Augenheilkunde und Optometrie, HNO, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Urologie (jeweils drei Monate, insgesamt sind höchstens 12 Monate anrechenbar).
In der Ausbildung zum Facharzt können nach neun Monaten Basisausbildung und der Sonderfach-Grundausbildung dann Ausbildungsabschnitte der Sonderfach-Schwerpunktausbildung bei den entsprechenden Fachärzten absolviert werden, wobei maximal 12 Monate anrechenbar sind.
Finanzierung Lehrpraxis Allgemeinmedizin Ärzteausbildungsordnung 2015
Für die Jahre 2018 – 2020 werden die Kosten grundsätzlich zu 25 % vom Bund getragen, von den Ländern zu 32,5 %, von den Sozialversicherungen ebenfalls zu 32,5 % und die restlichen 10 % durch die Lehrpraxis bzw. Lehrgruppenpraxis. Ab 2021 sollte sich der Anteil der Länder und Sozialversicherungen auf je 30 % verkürzen und der Anteil der Lehrpraxis bzw. Lehrgruppenpraxis sollte auf 15 % steigen. Die Regelung für die Jahre 2018 - 2020 wurde allerdings um ein Jahr verlängert, weshalb die ursprüngliche Aufteilung der Kostenanteile auch 2021 aufrecht bleibt.
Zwischen der OÖGKK und der Ärztekammer für OÖ ist vereinbart, dass die Leistungen von Lehrpraktikanten vertraglich verrechenbar sind und zur Abdeckung der Aufwendungen für den Lehrpraktikanten Umsatzsteigerungen zulässig sind. Wir gehen davon aus, dass der Beitrag zum Gehalt des Lehrpraktikanten (wie oben angeführt hat der Lehrpraxisinhaber 10 % von den Gesamtkosten zu tragen) auf jeden Fall durch die Umsatzsteigerung erwirtschaftet werden kann bzw. der Lehrpraktikant zu einer entsprechenden Arbeitsentlastung des Praxisinhabers beiträgt.
Finanzierung Lehrpraxis Facharzt & Ärzteausbildungsordnung 2006
Für die fachärztliche Lehrpraxis sowie die allgemeinmedizinische Lehrpraxis nach der "alten" ÄAO 2006 ist keine Förderung vorgesehen.
Lehrpraxis neu - Liste Ärzte mit Bescheid Dezember 2020
Lehrpraxis - Infoblatt für Turnusärzte
RS Nr. 1714-2018 Lehrpraxis in OÖ - Umsetzung und Finanzierung gesichert
Zuweisungsvereinbarung
Lehrpraxis-Gesamtvertrag 31.3.2017
Klarstellung Geltungsbereich LehrpraxenGV
Lehrpraxis Muster-Einzelvertrag
KV gesetzlich verpflichtende LP 2016
Link Rasterzeugnisse
Mag. Christoph Voglmair , LL.M.
Gruppenleiter Arbeitsrecht, Wahlärzte & Standesführung
0732 78 36 60-291
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