Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Leistungen dokumentieren - das ist nicht nur in den Krankenanstaltengesetzen sondern auch im Ärztegesetz verankert. Diese Dokumentation dient auf der einen Seite als Gedächtnisstütze für die Medizinerin / den Mediziner und sichert eine fachgerechte Behandlung, auf der anderen Seite aber auch als Beweissicherung, besonders dann wenn es um die Klärung von Zwischenfällen im Rahmen von Schadenersatzprozessen geht. Obendrein ist die Dokumentation auch für Abrechnungszwecke, etwa Kassenabrechnungen oder bei Geltendmachung von Honoraransprüchen gegenüber Privatpatienten, bei der Abrechnung von Leistungen der Krankenanstalt gegenüber den für die Krankenanstaltenfinanzierung zuständigen Fonds oder privaten Krankenversicherungen, notwendig.