Individualhaftungsliste

Der Erstattungskodex des Dachverbands der Sozialversicherungsträger normiert, welche Medikamente auf Kassenkosten verschrieben werden dürfen. Manche Medikamente müssen vom medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden. Wird diese Genehmigung nicht eingeholt, haftet der verschreibende Arzt für die Kosten des Medikaments. Für die ÖGK tritt in Oberösterreich an Stelle dieser Genehmigung zum großen Teil die eigene ärztliche Verantwortung zur sachgerechten Verschreibung. Nur für eine geringe Anzahl an Präparaten aus dem „RE1, red box, no box“-Bereich bedarf es dennoch einer eigenen Bewilligung durch den medizinischen Dienst der ÖGK – diese Präparate werden auf der Individualhaftungsliste geführt. Informationen zum Erstattungskodex und zum Ökotool zur richtigen Verschreibweise finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Gesundheitskasse. 

Hier finden Sie die monatsaktuellen Änderungen der Individualhaftungsliste.

Die aktuelle Individualhaftungsliste: 
Liste anfragepflichtiger Medikamente Stand 01. Februar 2026

Die jüngsten Änderungen:
Individualhaftungsliste Neuerungen Februar 2026
Individualhaftungsliste Neuerungen Jänner 2026
Individualhaftungsliste Neuerungen Dezember 2025

Alte Individualhaftungslisten:
Liste anfragepflichtiger Medikamente Stand 01. Jänner 2026
Liste anfragepflichtiger Medikamente Stand 01. Dezember 2025
Liste anfragepflichtiger Medikamente Stand 01. November 2025
Liste anfragepflichtiger Medikamente Stand 01. Oktober 2025
Liste anfragepflichtiger Medikamente Stand 01. September 2025
​​​​​​​Liste anfragepflichtiger Medikamente Stand 01. August 2025
Liste anfragepflichtiger Medikamente Stand 01. Juli 2025
Liste anfragepflichtiger Medikamente Stand 01. Juni 2025
Liste anfragepflichtiger Medikamente Stand 01. Mai 2025
Liste anfragepflichtiger Medikamente Stand 01. April 2025
Liste anfragepflichtiger Medikamente Stand 01. März 2025
Liste anfragepflichtiger Medikamente Stand 01. Februar 2025
 

 

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