Bleibt etwas Gutes von COVID-19?

Das Thema COVID-19 hat auch in dieser Ausgabe einen wichtigen Platz. Manche von Ihnen, wie auch ich, können dieses Virus und seine Folgen schon nicht mehr hören, aber es wird uns Ärztinnen und Ärzte weiter im Bann halten.

Es gibt aber auch manche Dinge, die COVID-19 beschleunigt hat beziehungsweise die wir uns in der Zeit nach COVID-19 erhalten sollten. Ein positiver Aspekt ist der, dass die Zahl der BesucherInnen in den Krankenhäusern reduziert wurde. Das hat viel zur Beruhigung in der Patientenbetreuung beigetragen. Ich kann mich noch an die Zeit am Beginn meines Turnus erinnern, wo „normal“ versicherte PatientInnen nur zwischen 14:00 und 16:00 Uhr besucht werden durften, und es damals ein besonders geschätzter Vorteil der Sonderversicherung war, dass man hier – in Absprache – jederzeit Besuche abgestattet bekommen konnte. Vor allem kann nun auch die Pflege in aller Ruhe mit den Patienten arbeiten. Es müssen nicht dauernd die Besucher aus dem Zimmer gebeten werden. Auch für die Patienten ist es gut, etwas Ruhe zu finden und nicht dauernd bei Besuchen Rede und Antwort stehen zu müssen. Natürlich bringen Besuche auch positive Aspekte für den Patienten, aber hier sollte man in Zukunft die Zahl der Besucher und die Dauer des Besuches immer wieder auf die Person und ihre Erkrankung abstimmen. „Zimmerpartys“, wie man oft schon mal den Eindruck hatte, sollten der Vergangenheit angehören. Laut Aussage unserer GeburtshelferInnen gab es noch nie so wenige Stillprobleme wie in der Zeit der Pandemie. Auch das hat natürlich mit der Zahl der Besucher zu tun. Es ist einfach ein Stress für Mutter und Kind, alle Tanten und Opas im Stundentakt sehen zu dürfen.

TELEMEDIZIN WIRD AUSGEBAUT WERDEN
Die Telemedizin hat uns in der Pandemie sehr geholfen, die Patientenbetreuung aufrechtzuerhalten – und diese wird uns erhalten bleiben. Es ist aber die Aufgabe der Ärzteschaft und somit auch der Standesvertretung, Regelungen zu schaffen, die es uns ermöglichen, mit diesem neuen Instrument korrekt umzugehen. Was fällt eigentlich laut Literatur unter den Begriff Telemedizin? Das sind: Telediagnostik einschließlich Teleanamnese und Telebefundung, Teletherapie einschließlich Teleberatung, Teleoperation, Televisite, Telemonitoring, Telebetreuung, Telenachsorge und Telebehandlungspflege, (medizinische) Telerehabilitation und Teleprävention. Alle diese Formen der Telemedizin müssen geregelt werden. Was bedeutet vor allem das in § 49 Abs. 2 ÄrzteG geregelte Unmittelbarkeitsgebot, das verlangt, dass die Ärztin bzw. der Arzt den Beruf persönlich und unmittelbar ausübt? Ganz vereinfacht geht die derzeit herrschende Meinung davon aus, dass die aktuelle berufsrechtliche Lage in Österreich prinzipiell eine telemedizinische Erbringung von Leistungen zulässt, wenn dies aus ärztlicher Sicht vertretbar erscheint und damit nicht gegen die gebotene ärztliche Sorgfalt verstoßen wird. Dafür braucht es aber auch die Diskussion, welche Leistungen aus dem Kassenvertrag telemedizinisch erbringbar sein sollten oder welche neuen Leistungsformen sich aus der Telemedizin ergeben. Wichtig sind natürlich Fragen der Honorierung ebenso wie datentechnische Themen. Die telemedizinische Durchführung von Leistungen setzt auch entsprechendes technisches Equipment voraus, das den Anforderungen des Datenschutzes und der Übermittlungssicherheit entspricht. Allen diesen Dingen werden wir uns widmen müssen, um keinen Wildwuchs zu bekommen, denn die Firmen, die Telemedizin anbieten, drängen ganz massiv auf den Markt, ohne dass hier zu den angesprochenen Fragen nachvollziehbare Lösungen bestehen. Seien Sie sicher, wir arbeiten daran.

NOCHMALS COVID-19
Im Herbst wird es ausreichend Infektionen geben, die uns neben COVID-19 beschäftigen werden. Damit diese nicht in die Ordination getragen werden, wird es wichtig sein, dass weiterhin eine telefonische Krankschreibung möglich ist. Hier darf es keine andere Lösung geben, auch wenn manche in der ÖGK anderer Meinung sind.

Ihr Präsident Dr. Peter Niedermoser
Linz, im September 2020