Wenn Versicherungen Zahlungen von Sonderklassegebühren ablehnen, kann das viele Gründe haben: die Versicherung stellt beispielsweise die stationäre Notwendigkeit in Frage, bezahlt Operationsgruppen nicht in der verrechneten Höhe oder – was häufig vorkommt – kürzt Rechnungen aufgrund von Interpretationsfragen zum Sondergebührenvertrag. Der erste Schritt bei der Klärung dieser Fälle sind bilaterale Gespräche zwischen Rechtsträger und Versicherung. Wenn eine Lösung auf dieser Ebene scheitert, kommt die Sondergebührenschlichtung als letzte Möglichkeit ins Spiel, um einer kostspieligen und aufwendigen Klage gegen die Versicherung zu entgehen. Hier hat die Schlichtungskommission, die mit je drei Vertretern der Ärztekammer für Oberösterreich und drei Vertretern von Seiten des Versicherungsverbandes paritätisch besetzt ist – schon viele verfahrene und aussichtslose Fälle erfolgreich für Oberösterreichs Ärzte zu einem guten Ende bringen können. In mühevollen und arbeitsintensiven Verhandlungen können so jedes Jahr mehrere 100.000 Euro erkämpft werden, die den oberösterreichischen Ärztinnen und Ärzten zugutekommen!
Jedes Jahr werden zwar mehr Fälle an die Sondergebührenschlichtung herangetragen, allerdings hat die Schlichtungsstelle auch sukzessive steigende Durchsetzungsquoten!
Hohe Erfolgsquote bei strittigen Fällen
Mit einer Erfolgsquote von über 50 Prozent hat der Schlichtungsausschuss der Ärztekammer für Oberösterreich eine enorme Durchsetzungs-Kraft – diese Zahl ist umso bedeutender, werden hier ja jene strittigen Fälle zugunsten der Ärzteschaft entschieden, bei denen eine Lösung bereits in bilateralen Gesprächen - wie oben beschrieben - gescheitert ist. Dass die Ärztekammer für Oberösterreich in vielen zähen Verhandlungs-gesprächen es dennoch schafft, die Ablehnung des Versicherungsverbandes bei der Mehrheit der Fälle in eine Zustimmung zu ändern, stellt den Erfolg der Schlichtungsstelle eindeutig unter Beweis – es gilt hier ja wegen der paritätischen Besetzung des Ausschusses einen Konsens und damit auch eine Zustimmung der notwendigen Stimmen des Versicherungsverbandes zu finden.
Die Sondergebührenschlichtung setzt sich mit aller Kraft für jeden einzelnen Arzt und jedes einzelne Problem ein - schließlich geht es hier um jenes Geld, das Sonderklasseversicherte zahlen, um sich ihre Ärztin bzw. ihren Arzt im Krankenhaus aussuchen zu können – daher ist es nur sinnvoll und richtig, dass dieses Geld auch bei jenen Ärzten ankommt! Alleine in den letzten zehn Jahren konnten so über 3 Millionen Euro für die Ärzte erkämpft werden! 9.310 Fälle wurden in 74 Sitzungen erledigt – eine enorme Bilanz!
Die Ärztekammer für Oberösterreich unterstützt Sie und kämpft auch weiterhin um die Ihnen zustehenden Gelder!
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