OÖ-Ärztekammer zu irreführenden Wahlarzt-Aussagen von LH-Stv. Mag. Christine Haberlander

Irritiert zeigt sich die Ärztekammer für Oberösterreich von den jüngsten Aussagen von LH-Stv. Mag. Christine Haberlander in einem OÖN-Zeitungsbericht. Darin hatte sie unter anderem gefordert, dass sich Wahlärzte „am Versorgungsauftrag, an den öffentlichen Gesundheitsaufgaben beteiligen“ sollten, weil „das Medizinstudium, das Wahlärzte absolvieren, öffentlich finanziert“ werde. Einige teils irreführende Aussagen im genannten Zeitungsbericht möchte die OÖ-Ärztekammer klarstellen.

LH-Stv. Mag. Christine Haberlander

„Der überwiegende Teil der Studien in Österreich wird öffentlich finanziert“, weiß Dr. Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich. Für die OÖ-Ärztekammer ist es daher irritierend, warum LH-Stv. Mag. Christine Haberlander aber nur von den Wahlärzten fordert, die im Studium entstandenen Kosten durch eine Beteiligung an der Gesundheitsversorgung wieder an die Öffentlichkeit „zurück zu zahlen“. „Nur weil es vielleicht gerade ins System passt, sollte man nicht einzelne Berufsgruppen herausgreifen“, so Dr. Niedermoser.

Falsche Behauptungen

Auch fachlich sind einige Aussagen im genannten Zeitungsbericht falsch. So wird etwa behauptet, Kassenärzte seien zur Teilnahme an der Therapie von Drogensüchtigen verpflichtet. Dies ist für den niedergelassenen Bereich nicht verpflichtend, egal ob Kassen- oder Wahlarzt. Zudem sollten Wahlärzte künftig auch beim hausärztlichen Notdienst eingesetzt werden. „Das passiert ohnehin bereits in einem großen Ausmaß“, so MR Dr. Claudia Westreicher, 1. Vizepräsidentin in der OÖ-Ärztekammer und Leiterin des Referats für Wahlärzte. „Beim hausärztlichen Notdienst handelt es sich um eine selbstauferlegte Verpflichtung der Ärzteschaft. Dieser funktioniert dank der finanziellen Unterstützung des Landes Oberösterreich aber auch nur deshalb so gut, weil sich sowohl Kassen- als auch Wahlärzte für diese Dienste zur Verfügung stellen“, so Dr. Niedermoser.

Lieber Anerkennung als neue Verpflichtungen

Zudem waren sich die Wahlärztinnen und Wahlärzte gerade in den letzten zwei Jahren ihrer großen Verantwortung für die medizinische Grundversorgung im Lande durchaus bewusst. So haben etwa auch Wahlärztinnen und Wahlärzte zehntausende Corona-Schutzimpfungen alleine in Oberösterreich durchgeführt. „Daher wäre es besser, wenn politische Entscheidungsträger dieses tolle Engagement anerkennen und loben, anstatt gerade den Wahlärzten neue Verpflichtungen aufzuerlegen“, sagt Dr. Niedermoser.

„Wenn die medizinische Grundversorgung daran krankt, dass zu wenige Ärztinnen und Ärzte in das Kassensystem wollen, dann sollte man darüber nachdenken, wie man dieses immer schlechter funktionierende System attraktiver gestalten kann“, sagt Dr. Westreicher. Zudem war es für viele Wahlärztinnen und Wahlärzte zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit gar nicht möglich, einen Kassenvertrag zu erhalten. „Mir wurde damals gesagt: Du wirst nie einen Kassenvertrag bekommen“, berichtet Dr. Westreicher. Der Weg als selbstständiger Wahlarzt war für viele Ärztinnen und Ärzte daher unumgänglich.

Dies galt auch für einzelne Fachrichtungen, in denen Kassenärztinnen und -ärzte aktuell leider Mangelware sind. Die Ärztekammer für Oberösterreich hat etwa im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde hier zusammen mit der ÖGK bereits Maßnahmen gesetzt, wo etwa die geförderte Lehrpraxis erste Früchte trägt. Gerade bei solchen Schritten könnte mit verstärkter Hilfe durch die Politik noch mehr für die Patientinnen und Patienten erreicht werden. „Es führt sicher zu keinen besseren Lösungen, wenn man solche Ideen aus den Medien erfährt“, sagt Dr. Niedermoser. „Eine Verpflichtung in dieser Form werden wir uns sicher nicht gefallen lassen“, sagt Dr. Westreicher.