Ärztinnen und Ärzten sind nach ihrem Berufsrecht unsachliche, unwahre und das Standesansehen beeinträchtigende Informationen verboten.
Auszug aus dem Ärztegesetz (§ 53ÄrzteG)
Arzt und Öffentlichkeit (Werberichtlinie)
Kundmachung der ÖÄK – Werberichtlinie
Ärztlicher Verhaltenskodex (Code of Conduct) (ÖÄK)