Im Eltern-Kind-Pass werden die wichtigsten Untersuchungen der Schwangeren und des Kindes in den ersten Lebensjahren in analoger Form („gelbes Heftchen“) dokumentiert. Sie dienen weitestgehend der Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes und der Früherkennung etwaiger Krankheiten.
Die Durchführung der Untersuchungen in der Schwangerschaft und bis zum 14. Lebensmonat des Kindes sind Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe (ausgenommen hiervon sind der Schwangerenultraschall, der Hüftultraschall und die Hebammenberatung).
Eine detaillierte Beschreibung der Untersuchungsinhalte und weiterführende Informationen können unter www.gesundheit.gv.at eingesehen werden.
Dieser Eintrag wird aktuell überarbeitet, es folgen bald nähere Information.
In Zukunft soll der elektronische Eltern-Kind-Pass eingeführt werden. Darin sind Art und Umfang der im Rahmen des EKP-Untersuchungsprogrammes vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen und die wesentlichen Inhalte und besonderen Feststellungen der Beratungen festzuhalten. Gesetzlich wurde der 01.10.2026 für diesen Start hinsichtlich der Aufzeichnung von Schwangerschaften definiert. Für die Aufzeichnung von Geburten wurde der 01.03.2027 als Start definiert. Detailregelungen und eine breit verfügbare Softwarelösung stehen aktuell [Stand 06.07.2026] noch aus, weshalb auch eine Verschiebung um ein Jahr diskutiert wird. Hierfür bedarf es jedoch einer expliziten Gesetztesänderung. Wir dürfen Sie umgehend informieren, sobald diese beschlossen wurde.
Informationsschreiben der ÖÄK vom 03.07.2026 zum elektronischen Eltern-Kind-Pass