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Eltern-Kind-Pass

Im Eltern-Kind-Pass werden die wichtigsten Untersuchungen der Schwangeren und des Kindes in den ersten Lebensjahren in analoger Form („gelbes Heftchen“) dokumentiert. Sie dienen weitestgehend der Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes und der Früherkennung etwaiger Krankheiten. Informationen zur Umstellung auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) finden Sie unten gesondert.
Die Durchführung der verpflichtenden Untersuchungen in der Schwangerschaft und bis zum 14. Lebensmonat des Kindes sind Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.

Das Untersuchungsprogramm, gültig ab Oktober 2026, finden Sie im angefügten Dokument.
EKP-Programm ab Oktober 2026(BGBl)

Eine Zusammenfassung zu den wesentlichen Änderungen in den vergangenen Monaten finden Sie im Dokument anbei (= Informationsschreiben der ÖÄK bzw. der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte sowie voraussichtlicher Gesamtvertrag zur Durchführung von Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen).
Informationen zum EKP (Stand August 2026)

In Zukunft soll der elektronische Eltern-Kind-Pass österreichweit eingeführt werden. Darin sind Art und Umfang der im Rahmen des EKP-Untersuchungsprogrammes vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen und die wesentlichen Inhalte und besonderen Feststellungen der Beratungen festzuhalten. Der eEKP ist für Schwangerschaften ab 01.10.2027 und Geburten ab 01.03.2028 verpflichtend. Es können Pilotregionen festgelegt werden, die bereits früher zur Nutzung des eEKP verpflichtet sind. Oberösterreich ist gegenwärtig keine solche Pilotregion (Stand 08/2026).

Auszug BGBl I 62/2026 Verschiebung eEKP