Pistenspaß, aber ohne Alkohol

Die Wintersport-Saison ist in vollem Gange. Neben Pistenspaß und Skivergnügen gehört Après-Ski mit dazu. „Das ist so lange ein schöner Teil dieser Form der Freizeitgestaltung, solange sich der Alkoholkonsum in Maßen hält", so OÖ-Ärztekammer-Präsident Dr. Peter Niedermoser. Höchst problematisch wird es aber, wenn Alkoholisierte sich und andere Menschen gefährden oder sogar verletzen. „Dann werden auch ärztliche Ressourcen gebunden und sinnlos vergeudet. Diese Akutbetreuung kann bedeuten, dass Routineoperationen verschoben werden müssen - und das ist nicht fair. Es kann nicht sein, dass Spitalsambulanzen und der niedergelassene Bereich sich um Patientinnen und Patienten kümmern müssen, die durch Alkoholeinfluss zu Schaden gekommen sind", so Dr. Niedermoser: „Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten ohnehin bereits am Limit."

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Ein Drittel alkoholisiert beim Wintersport
Bei einer kürzlich veröffentlichten Befragung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit gaben 34 Prozent an, im letzten Jahr Wintersport betrieben zu haben, obwohl sie Alkohol konsumiert hatten. In Österreich werden etwa 26.000 Skiunfälle jährlich registriert. „Mit verantwortungsbewusstem Sport ist das nicht vereinbar“, sagt Dr. Niedermoser. „Schon geringe Mengen vermindern die Reaktions- und Koordinationsfähigkeit. Das Problem ist, dass sich die Betroffenen subjektiv nicht beeinträchtigt fühlen. Kommt es zu Verletzungen, bringen sie diese selten mit dem Alkoholkonsum in Zusammenhang“, so Dr. Niedermoser. Aus diesem Grund dürfte es eine hohe Dunkelziffer geben, denn bei Eigenverletzungen werden keine routinemäßigen Alkoholkontrollen durchgeführt. Diese Kontrollen werden jedoch von Dr. Niedermoser gefordert: „Verletzungen unter Alkoholeinfluss verursachen einen hohen volkswirtschaftlichen Schaden.“ Bei gestörter Koordination durch Alkohol treten meist Verletzungen der Knie oder/und der Unterschenkel auf, aber auch andere Personen auf der Piste können verletzt werden. Mit dem Alkoholkonsum steigen auch Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung, das tritt bereits ab etwa 0,2 Promille ein.

Konsequenzen möglich
Ein Skiunfall unter Alkoholeinfluss kann zudem strafrechtliche und/oder finanzielle Konsequenzen haben. Eine private Haftpflichtversicherung kann unter Umständen eine Deckung des entstandenen Schadens teilweise oder zur Gänze ablehnen, sofern gewisse Voraussetzungen gegeben sind. „Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss können überdies Leistungen von Seiten der Sozialversicherungsträger geschmälert oder rückgefordert werden“ warnt Dr. Niedermoser.