Überblick
1. Stellenplan
2. 100 Kassenstellen zusätzlich für gesamt Österreich – „Bundesstellen“
3. Startbonus als Förderung bis zu Euro 100.000,-- für bestimmte Fächer
4. Vertragspartnerrecht
5. Bundesweit einheitliche Leistungskataloge für alle Krankenversicherungsträger (betrifft alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte)
6. Digitalisierung
7. Qualitätssicherung
8. Ambulatorien
9. Strukturierte und codierte elektronische Diagnose- und Leistungsdokumentation (betrifft alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte)
10. Die Gesundheitsreform betrifft Nicht-Vertragsärzt:innen, insbesondere in folgenden Bereichen:
10.1 Pflicht zur Verwendung des e-Card-Systems, von ELGA (eMedikation, eBefund und eImpfpass) und Ausnahmen
10.2 Pflicht zur elektronischen Honorarnoten-Übermittlung an die ÖGK
10.3 Keine generelle Pflicht zur Verwendung des eRezepts
Alle Details entnehmen Sie bitte den FAQ zur Gesundheitsreform 2024, die Sie auch unter
www.aekooe.at/niedergelassen => FAQ Gesundheitsreform finden.
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