35 Jahre Schiedsstelle: Bewährte Hilfe bei Behandlungszwischenfällen

Seit 35 Jahren sorgt die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle der Ärztekammer für Oberösterreich für eine rasche, unparteiische und außergerichtliche Klärung von Beschwerden im Rahmen ärztlicher Behandlungen. Rund 21,5 Millionen Euro wurden Patientinnen und Patienten in Schiedsverfahren seit ihrem Bestehen zugesprochen.

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Seit ihrer Einrichtung im Jahr 1991 ist die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten und hat sich zu einem unverzichtbaren Erfolgsmodell entwickelt. Das Ziel der Schiedsstelle ist es, Beschwerden nach ärztlichen Behandlungen sachlich zu prüfen, offene Fragen zu klären und eine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten zu ermöglichen. Patientinnen und Patienten, die einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten und dadurch einen Schaden erlitten haben, können sich mit ihrem Anliegen an die Schiedsstelle wenden. Das gilt sowohl für Behandlungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Oberösterreich als auch für ärztliche Behandlungen in oberösterreichischen Krankenanstalten. Häufig geht es dabei etwa um vermutete Aufklärungsfehler, Komplikationen nach Operationen oder verspätete Diagnosen. In ihrer Arbeit ist die Schiedsstelle dabei unabhängig und unparteiisch, was durch die Besetzung der Kommission garantiert wird. Die Ärztekammer für Oberösterreich stellt darüber hinaus die für die Arbeit notwendigen organisatorischen und personellen Ressourcen zur Verfügung. 

Möglichkeit zur außergerichtlichen Klärung 

Gerichtsverfahren können langwierig, kostenintensiv und für alle Beteiligten sehr belastend sein. Die Schiedsstelle bietet hingegen die Möglichkeit, Behandlungszwischenfälle durch eine unabhängige Kommission fachlich prüfen zu lassen und dabei möglichst rasch zu einer außergerichtlichen Lösung zu gelangen, die für die Betroffenen völlig kostenfrei ist. Patientinnen und Patienten erhalten damit eine niederschwellige Anlaufstelle für ihre Beschwerden. Aber auch Ärztinnen und Ärzte profitieren von diesem außergerichtlichen Streitbeilegungsversuch: Vorwürfe können auf sachlicher Ebene geklärt werden, ohne dass ein Gerichtsverfahren benötigt wird oder sich ihr Name in den Medien wiederfindet. Außerdem kann eine Aufarbeitung auf diesem Weg dazu beitragen, das Vertrauen zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientin bzw. Patient zu erhalten oder wiederherzustellen. „Seit 35 Jahren zeigt die Schiedsstelle, wie wertvoll es ist, Beschwerden nach ärztlichen Behandlungen sachlich, außergerichtlich und ohne Einflussnahme zu klären. Sie gibt Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, ihre Anliegen professionell prüfen zu lassen und schafft auch für Ärztinnen und Ärzte einen verlässlichen Rahmen zur Klärung. Eine solche sachliche Aufarbeitung ist für beide Seiten wichtig, denn eine gute Arzt-Patienten-Beziehung lebt von Vertrauen und einem offenen Umgang miteinander“, betont Dr. Silke Haim, Präsidentin der Ärztekammer für Oberösterreich. 

Erfolgreiche Bilanz nach 35 Jahren 

Dass sich die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle in den vergangenen 35 Jahren als Erfolgsmodell bewährt hat, zeigt auch ein Blick auf die Zahlen: Über 21,5 Millionen Euro wurden Patientinnen und Patienten seit ihrer Einrichtung 1991 zugesprochen. In diesem Zeitraum gingen 6.128 Beschwerden bei der Schiedsstelle ein und 843 Sitzungen wurden abgehalten.

Sachliche Aufarbeitung durch unabhängige Kommission 

Die Sitzungen der Schiedsstelle sind hochkarätig und interdisziplinär besetzt. Den Vorsitz der Kommission führt ein unabhängiger Richter – derzeit der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichtes Linz, Dr. Erich Dietachmair. Gemeinsam mit seinem Stellvertreter, Dr. Johannes Payrhuber, ebenfalls ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichtes Linz, sowie den beiden ärztlichen Beisitzern, Prim. i.R. Dr. Rudolf Sigl und Prim. i.R. Univ.-Prof. Dr. Roman Rieger sowie zwei juristischen Beisitzern werden in über 20 Sitzungen pro Jahr die Fälle behandelt. Die Kommission nimmt im außergerichtlichen Streitbeilegungsversuch eine vermittelnde Rolle ein und versucht eine für alle Seiten akzeptable Lösung herbeizuführen. Der Weg der außergerichtlichen Vermittlung eröffnet Möglichkeiten, die in einem Gerichtsverfahren oftmals nur noch eingeschränkt bestehen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Konfrontation, sondern die gemeinsame Aufarbeitung des jeweiligen Falls. Alle Beteiligten können ihre Sichtweise darlegen, medizinische Sachverhalte können unmittelbar erläutert und offene Fragen geklärt werden. „Wir erleben in den Sitzungen immer wieder, dass in einem persönlichen und vertrauensvollen Gespräch Lösungen möglich werden, die auf anderem Weg nur schwer zu erreichen wären. Anders als in einem Gerichtsverfahren sind die Fronten häufig noch nicht verhärtet. Die Beteiligten können ihre Sichtweise unmittelbar darlegen, Fragen können direkt beantwortet und Missverständnisse ausgeräumt werden. Gerade weil das Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient eine so wichtige Rolle spielt, ist diese gemeinsame Aufarbeitung von großem Wert.“, sagt Vorsitzender Dr. Erich Dietachmair. 

Der Ablauf ist dabei klar geregelt und die betroffenen Personen und Institutionen sind in diesen Ablauf von Anfang an eingebunden. Die relevanten Personen und Institutionen werden über die jeweiligen Verfahrensschritte informiert. Für Patientinnen und Patienten ist der Streitbeilegungsversuch kostenlos und unbürokratisch. Sie haben ganz unabhängig davon auch weiterhin die Möglichkeit, den Rechtsweg zu wählen, sollten sie mit dem Ausgang des Schiedsstellenverfahrens nicht zufrieden sein. 

Eine ganz wesentliche und entscheidende Rolle kommt dabei auch der medizinischen Expertise innerhalb der Kommission zu. Denn ein unerwünschter Verlauf oder eine Komplikation bedeutet nicht automatisch, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Aufgabe der ärztlichen Beisitzer ist es unter anderem, die medizinischen Abläufe und Zusammenhänge fachlich einzuordnen und für die Beteiligten nachvollziehbar zu machen. „Nicht hinter jeder Komplikation steht ein Behandlungsfehler. Deshalb ist es wichtig, jeden Fall sorgfältig und differenziert zu betrachten. Mit unserer Expertise können wir medizinische Abläufe erklären, Zusammenhänge einordnen und gemeinsam aufarbeiten, wie es zu einem bestimmten Verlauf gekommen ist. Diese fachliche Klärung schafft Transparenz für Patientinnen und Patienten, aber auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte“, erklärt der ärztliche Beisitzer, Prim. i.R. Dr. Rudolf Sigl. Können medizinische Fragestellungen durch die ärztlichen Beisitzer nicht vollständig geklärt werden, wird während der Sitzung gemeinsam über die Einholung eines entsprechenden medizinischen Sachverständigengutachtens entschieden. 

Wichtige Partner: Rechtsträger und Versicherungen 

Dass außergerichtliche Lösungen tatsächlich zustande kommen können, setzt die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten voraus. Eine wesentliche Rolle spielen dabei insbesondere die Ärztinnen und Ärzte, Rechtsträger sowie Haftpflichtversicherungen. Ihre Bereitschaft, an den Verfahren mitzuwirken und die Ergebnisse der Schiedsstelle entsprechend zu berücksichtigen, ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Modells.