Erneut wetterte ÖGK-Obmann Huss gegen Wahlärztinnen und Wahlärzte und meint, dass Ärztinnen und Ärzte, die in einem öffentlichen Spital arbeiten, einen Nebenjob nur noch in einer Kassenpraxis genehmigt bekommen. Dagegen wehrt sich die OÖ-Ärztekammer vehement. Herr Huss muss es endlich verstehen, dass es mit Zwangsmaßnahmen keine Verbesserungen gibt, sondern nur mit attraktiveren Rahmenbedingungen. Solche Vorschläge in Zeiten, in denen händeringend medizinisches Personal für die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung gesucht wird, erscheinen mehr als fragwürdig. Huss meinte zudem, dass Wahlärzte nicht versorgungswirksam seien. Aber: Wenn es Wahlärzte nicht gäbe, würde das medizinische Versorgungssystem binnen kurzer Zeit zusammenbrechen. Um die Versorgungsrelevanz der Wahlärzte in Frage zu stellen, präsentiert die ÖGK gerne die Zahlen der von den Patientinnen und Patienten bei der ÖGK eingereichten Wahlarzt-Honorare. Diese Zahlen sind leider nicht aussagekräftig. Manche Statistiken sprechen davon, dass nur 14 Prozent aller Wahlarzthonorare zur Rückerstattung eingereicht werden. Wieso diese Quote so niedrig ist, ist auch leicht erklärt: Viele Patienten machen sich einfach nicht die Mühe, die Honorarnote einzureichen, da die Rückerstattung der ÖGK so lächerlich niedrig ist.