Ausbildungsstellen: Bewilligung muss weiterhin in Ärzte-Hand bleiben!

Die Ausbildungsstellen für Ärztinnen und Ärzte drohen hinkünftig ohne Mitwirkung der ärztlichen Standesvertretung genehmigt zu werden. Die Ärztekammer für Oberösterreich fürchtet einen Qualitätsverlust und sieht den Medizin-Standort Oberösterreich gefährdet – daher muss die Bewilligung weiterhin in Ärzte-Hand bleiben!

Derzeit werden Ansuchen für die Bewilligung von Ausbildungsstellen von der ärztlichen Standesvertretung begutachtet und bewilligt. Mit Einführung der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015), die mit 1. Juni 2015 in Kraft trat, wurden strengere Kriterien für die Bewilligung von Ausbildungsstellen wirksam, um langfristig die Ausbildungsqualität zu sichern: Neben der Berücksichtigung des so genannten Facharztschlüssels nach dem 1:1 Prinzip (pro Ausbildungsärztin/ pro Ausbildungsarzt muss zumindest eine Fachärztin oder ein Facharzt an der ansuchenden Abteilung tätig sein) müssen auch die erforderlichen Leistungszahlen in den Sonderfächern für eine Bewilligung entsprechend gegeben sein.

Damit wurde die ärztliche Ausbildung an neue Qualitätskriterien gebunden, um weiterhin den hohen Ausbildungsstandard bei den angehenden Ärztinnen  und Ärzten zu gewährleisten. Wenngleich die formale Bewilligung einer Ausbildungsstelle in Form eines Bescheides durch die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) erfolgt, liegt die inhaltliche Prüfung der Ansuchen um neue Ausbildungsstellen bei der jeweiligen Landesärztekammer. Innerhalb der Ärztekammer für Oberösterreich hat diese verantwortungsvolle Aufgabe der Ausschuss für ärztliche Ausbildung unter dem Vorsitz von Herrn Priv.-Doz. Prim. Dr. Achim von Goedecke inne. In diesem Gremium sind niedergelassene Ärzte ebenso vertreten wie angestellte Ärzte und repräsentieren zugleich die unterschiedlichsten Fachrichtungen – so wird eine möglichst breite Expertise sichergestellt. Im Ausschuss für ärztliche Ausbildung werden somit alle notwendigen Kriterien und Voraussetzungen, unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten, geprüft und diskutiert. Danach übermittelt der Ausschuss eine Stellungnahme über das Ergebnis für jede beantragte Ausbildungsstelle an die ÖÄK. Die Teils intensiven Diskussionen im Gremium zeigen, wie wichtig eine ärztliche Fachexpertise im Bewilligungsprozess ist. Daher ist diese auch nicht wegzudenken, sondern ein wesentlicher Baustein für eine qualitativ hochwertige Ausbildung, in der angehende Ärztinnen und Ärzte umfangreich geschult werden.

Gleiches Schicksal wie bei der Ärzteliste droht

Ausgehend von einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) droht der Bewilligung der Ausbildungsstellen ein fatales Schicksal: Das Ärztegesetz muss „repariert“ werden, weil der VfGH das bisherige Bewilligungsverfahren als verfassungswidrig eingestuft hat. Diese Kompetenz würde aus Sicht der Entscheidung des VfGH beim Bund liegen und eine Übertragung an die Länderkammern sei nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bundesländer möglich. Da es diese Zustimmung der Bundesländer nicht gibt, muss das Gesetz novelliert werden. Um die Kompetenz bei der Ärztekammer zu belassen, müssten somit alle Länder einer Übertragung dieser Kompetenz an die ÖÄK zustimmen, hier gibt es jedoch keinen Konsens. Der Gesetzgeber muss nun bezüglich Bewilligung der Ausbildungsstellen handeln, denn die Frist der Reparatur des Gesetzes läuft mit März 2021 aus.

Bewilligungen ohne Fokus auf Qualität drohen

Zwar ist man bis jetzt in Oberösterreich gemeinsam um eine qualitativ hochwertige Ausbildung bemüht, jedoch drohe damit dennoch eine Bewilligung von Ausbildungsstellen, die sich womöglich nicht an der Qualität orientiere, sondern an regionalen Bedürfnissen und die Qualität vernachlässige. Die Bewilligung von ärztlichen Ausbildungsstellen ohne die Expertise der Standesvertretung gefährdet massiv die Ausbildungsqualität und wird viele junge Kolleginnen und Kollegen dazu veranlassen, im benachbarten Ausland ärztlich tätig zu werden. Das würde den ohnehin bereits in einigen Fächern bestehenden Ärztemangel zusätzlich verschärfen.

Forderung klar: Ausbildungsstellen-Bewilligung soll Ärztekammer-Sache bleiben!

Durch den Ausschuss für ärztliche Ausbildung wurde jahrelanges Know-how in der Ärztekammer für Oberösterreich aufgebaut – Know-how dass auch ganz wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Ausbildungen in Oberösterreich bei Ausbildungsevaluierungen im bundesländervergleich meist unter den Top 3 zu finden waren. Verändert man nun dieses Prozedere, ist damit auch ganz eindeutig der Medizin-Standort in Oberösterreich gefährdet, denn es ist zu befürchten, dass die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden, die dann die Ausbildungsstellen bewilligen würden, diesbezüglich bei Null anfangen.

Die Ärztekammer für Oberösterreich fordert daher, dass die Bewilligung der Ausbildungsstellen weiterhin bei der ärztlichen Standesvertretung verbleibt, denn nur so kann die hohe medizinische Qualität gewährleistet werden und Verschlechterungen – sei es für den Ärztenachwuchs oder die Patientinnen und Patienten – verhindert werden.  Und nur so kann auch unser ausgezeichnetes Gesundheitssystem, wie wir es kennen, weiter bestehen bleiben!

 

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