Auswahl Bewerberinnen und Bewerber Vertragsarztstellen (Punkteliste)
| FACHLICHE EIGNUNG |
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| Zeiten ärztlicher Tätigkeit |
| Zeiten werden zukünftig ab Berechtigung der freiberuflichen Tätigkeit Berechtigter angerechnet |
| Keine unterschiedliche Bepunktung für Allgemeinmedizin- und Facharztstellen mehr |
| Durchrechnungszeitraum der Zeiten ärztlicher Tätigkeiten wird auf 9 Jahre festgelegt |
| Das neue Punktemaximum wird auf 15 Punkte festgelegt |
| Ärztliche Tätigkeit in der ausgeschriebenen Fachgruppe |
| Das neue Punktemaximum wird auf 3 Punkte festgelegt und ist nach 3 Jahren ausgeschöpft |
| Niedergelassene Tätigkeiten Für den gesamten Bereich soll es möglich sein, in Summe 12 Punkte aus allen Tätigkeiten zu erlangen. Eine Kombination bis zum Maximum soll auch weiterhin aus den folgenden Punkten möglich sein |
| HÄND Im HÄND soll es zukünftig unabhängig von der Dauer eines Dienstes pauschale Punkte geben. Für Facharztstellen werden keine HÄND-Dienste mehr angerechnet. |
| Vertretung - Einzeltage Am zuletzt eingeführten Prozess (Portal der Eintragung in der Arztsuche / Ärztefinder) wird festgehalten. Die Bepunktung von Einzeltagen und die Verwendung des Portals unter: https://arztsuche.aekooe.at/ bleibt weiterhin aufrecht. Zukünftig sollen pro Jahr 50 Vertretungen angerechnet werden können (das gilt auch für die Radiologie). Die Regelung in der Radiologie (Halbierung der Punkte mit angeschlossenem Institut, in welchem der Bewerber ggf. angestellt ist) fällt weg. 150 Vertretungstage sind notwendig, um das Punktemaximum zu erreichen. |
| Wahlarzttätigkeit Die aktuellen Regelungen werden gänzlich aufgelöst (Wartezeit auf Punkte, Regionalität, eine beendete Wahlarzttätigkeit in den letzten 60 Monaten, regelmäßige Bewerbungen, um Wahlarztpunkte zu erhalten …). Es soll mit der Neuregelung für sämtliche Niederlassungen (auch mit einer Nebentätigkeit, egal in welcher Höhe) Punkte ab dem ersten Monat geben können. Das Punktemaximum wird mit 2 Punkten (von möglichen 12) festgelegt, die in einem Durchrechnungszeitraum von 4 Jahren (48 Monate) erzielt werden können. |
| Für Kooperationsformen (Juniorpartner in Gruppenpraxen, Erweiterte Vertretung, Anstellung bei Kassenarzt) und vertragsärztliche Tätigkeit soll das Punktemaximum von 12 Punkten nach 3 Jahren (36 Monaten) erreicht werden können. |
| Mitarbeit an der Gruppenpraxis Die aktuellen Regelungen unter diesem Punkte bleiben wie bisher gültig. |
| ZUSÄTZLICHE FACHLICHE QUALIFIKATION |
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| DIPLOME Die in den einzelnen Fachgruppen etablierten Diplomlisten sollen in Zukunft generell umgestellt werden, dass sämtliche angeführten Diplome mit jeweils 2 Punkte berechnet werden. Zukünftig ist es daher möglich, mit 5 Diplomen das Punktemaximum zu erreichen. Für die Fachrichtung Kinderheilkunde wurde das Fortbildungsangebot um das ÖÄK Zertifikat Reisemedizin und um die ÖGKJ-DFP Module Pneumologie und Allergologie erweitert. (Details finden Sie in der Anlage zur Richtlinie) |
| Die Substitutionsbehandlung soll keine Sonderpunkte mehr erfahren und ist gänzlich zu streichen. Es wird nur mehr im Zuge der ÖÄK Diplome bepunktet. |
| Was wird zukünftig nicht mehr angerechnet? |
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| Ausbildungszeiten inkl. Lehrpraxis wird nicht mehr bewetet werden |
| "Medizinische/Soziale Tätigkeit“ nach der Promotion während der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz |
| Karenzzeiten & Präsenz und Zivildienstzeiten während der Ausbildungszeit können nicht mehr als Ersatzzeit angerechnet werden die ersten 3 Aufzählungen jeweils aufgrund der Anrechenbarkeiten als zur freiberuflichen Tätigkeit Berechtigter (siehe Punkt 4 der FAQs) |
| Die Substitutionsbehandlung wird keine Sonderpunkte mehr erhalten und wurde gänzlich gestrichen. In den relevanten Fachgruppen wird es nur mehr im Zuge der ÖÄK Diplome bepunktet. |
| Einzelvertretungstage die nicht über das Portal vom Kassenarzt nahmhaft gemacht wurden. |
| 50 oder mehr Vertretungstage in einem Kalenderjahr werden mit maximal 50 Tagen anrechenbar |
| HÄND Dienste um eine VertragsFACHArztstelle |