FAQs im Zusammenhang mit der Vergaberichtlinie ab 1.1.2027

Auswahl Bewerberinnen und Bewerber Vertragsarztstellen (Punkteliste)

  1. Warum wurde nach 2025 nun wieder die Vergaberichtlinie verändert?
    Die aktuelle Umsetzung der Regelungen im Rahmen der Reihungskriterien-Verordnung hat in Verbindung mit den Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte zu einem inzwischen sehr komplexen Regelwerk geführt. Basierend auf einem standespolitischen Konsens beider Kurien mit dem Ziel einer größtmöglichen Vereinfachung der Vergaberichtlinie, hat die Ärztekammer für OÖ die Vergaberichtlinie gemeinsam mit der ÖGK verständlicher gestaltet und von bisher 27 auf 16 Seiten gekürzt.
    https://www.aekooe.at/ausschreibungen#/statistik/punkte
  2. Wie kann ich meine Punkte berechnen?
    Ab sofort steht die Möglichkeit zur Verfügung Ihren Punktestand auch selbst zu berechnen. Dafür wurde ein Excel Berechnungstool gebaut.
    Bitte beachten Sie, dass dieses Tool lediglich als Orientierungshilfe dient und eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann.
    Es bestand bereits bisher die Möglichkeit, auf Anfrage im Einzelfall fiktive Punkteberechnungen durchzuführen. Aufgrund der nun vereinfachten Vergaberichtlinie haben wir dieses Angebot erweitert und als zusätzliches Service für alle Mitglieder ein eigenes Excel-Berechnungstool entwickelt.
  3. Ich möchte mich noch nicht um einen Kassenvertrag bewerben, gibt es eine Möglichkeit, auch so eine Punkteberechnung zu erhalten, um meine Chancen zu prüfen?
    Mit der Vereinfachung der Vergaberichtlinie ist es der Ärztekammer erstmalig möglich einen “Offline Punkterechner” für Sie anzubieten.
    Sie finden das Excel Tool unter: https://www.aekooe.at/vergaberichtlinie
    Oder Sie übermitteln und den Bewerbungsbogen ohne Beilagen und beim Berufssitz “fiktiv” und wir rechnen anhand ihrer Detailangaben den Punktestand fiktiv aus.
  4. Was wurde konkret in der neuen Vergaberichtlinie verändert? (Einteilung gem. Verordnungskriterien)
    Sämtliche Kriterien erhalten jeweils für alle ausgeschriebenen Fachrichtungen weitestgehend gleiche Regelungen und auch ein jeweils gemeinsames Punktemaximum.
    Zeiten für nicht volle Monate werden erst ab 15 Tagen des jeweiligen Monats als voller Monat gerechnet.
FACHLICHE EIGNUNG
Zeiten ärztlicher Tätigkeit
Zeiten werden zukünftig ab Berechtigung der freiberuflichen Tätigkeit Berechtigter angerechnet
Keine unterschiedliche Bepunktung für Allgemeinmedizin- und Facharztstellen mehr
Durchrechnungszeitraum der Zeiten ärztlicher Tätigkeiten wird auf 9 Jahre festgelegt
Das neue Punktemaximum wird auf 15 Punkte festgelegt
Ärztliche Tätigkeit in der ausgeschriebenen Fachgruppe
Das neue Punktemaximum wird auf 3 Punkte festgelegt und ist nach 3 Jahren ausgeschöpft
Niedergelassene Tätigkeiten
Für den gesamten Bereich soll es möglich sein, in Summe 12 Punkte aus allen Tätigkeiten zu erlangen.
Eine Kombination bis zum Maximum soll auch weiterhin aus den folgenden Punkten möglich sein
HÄND
Im HÄND soll es zukünftig unabhängig von der Dauer eines Dienstes pauschale Punkte geben.
Für Facharztstellen werden keine HÄND-Dienste mehr angerechnet.
Vertretung - Einzeltage
Am zuletzt eingeführten Prozess (Portal der Eintragung in der Arztsuche / Ärztefinder) wird festgehalten. Die Bepunktung von Einzeltagen und die Verwendung des Portals unter: https://arztsuche.aekooe.at/ bleibt weiterhin aufrecht.
Zukünftig sollen pro Jahr 50 Vertretungen angerechnet werden können (das gilt auch für die Radiologie). Die Regelung in der Radiologie (Halbierung der Punkte mit angeschlossenem Institut, in welchem der Bewerber ggf. angestellt ist) fällt weg.
150 Vertretungstage sind notwendig, um das Punktemaximum zu erreichen.
Wahlarzttätigkeit
Die aktuellen Regelungen werden gänzlich aufgelöst (Wartezeit auf Punkte, Regionalität, eine beendete Wahlarzttätigkeit in den letzten 60 Monaten, regelmäßige Bewerbungen, um Wahlarztpunkte zu erhalten …).
Es soll mit der Neuregelung für sämtliche Niederlassungen (auch mit einer Nebentätigkeit, egal in welcher Höhe) Punkte ab dem ersten Monat geben können. 
Das Punktemaximum wird mit 2 Punkten (von möglichen 12) festgelegt, die in einem Durchrechnungszeitraum von 4 Jahren (48 Monate) erzielt werden können.
Für Kooperationsformen (Juniorpartner in Gruppenpraxen, Erweiterte Vertretung, Anstellung bei Kassenarzt) und vertragsärztliche Tätigkeit soll das Punktemaximum von 12 Punkten nach 3 Jahren (36 Monaten) erreicht werden können.
Mitarbeit an der Gruppenpraxis
Die aktuellen Regelungen unter diesem Punkte bleiben wie bisher gültig.
ZUSÄTZLICHE FACHLICHE QUALIFIKATION
DIPLOME
Die in den einzelnen Fachgruppen etablierten Diplomlisten sollen in Zukunft generell umgestellt werden, dass sämtliche angeführten Diplome mit jeweils 2 Punkte berechnet werden.
Zukünftig ist es daher möglich, mit 5 Diplomen das Punktemaximum zu erreichen.
Für die Fachrichtung Kinderheilkunde wurde das Fortbildungsangebot um das ÖÄK Zertifikat Reisemedizin und um die ÖGKJ-DFP Module Pneumologie und Allergologie erweitert. 
(Details finden Sie in der Anlage zur Richtlinie)
Die Substitutionsbehandlung soll keine Sonderpunkte mehr erfahren und ist gänzlich zu streichen. Es wird nur mehr im Zuge der ÖÄK Diplome bepunktet.
Was wird zukünftig nicht mehr angerechnet?
Ausbildungszeiten inkl. Lehrpraxis wird nicht mehr bewetet werden
"Medizinische/Soziale Tätigkeit“ nach der Promotion während der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz
Karenzzeiten & Präsenz und Zivildienstzeiten während der Ausbildungszeit können nicht mehr als Ersatzzeit angerechnet werden
die ersten 3 Aufzählungen jeweils aufgrund der Anrechenbarkeiten als zur freiberuflichen Tätigkeit Berechtigter (siehe Punkt 4 der FAQs)
Die Substitutionsbehandlung wird keine Sonderpunkte mehr erhalten und wurde gänzlich gestrichen.
In den relevanten Fachgruppen wird es nur mehr im Zuge der ÖÄK Diplome bepunktet.
Einzelvertretungstage die nicht über das Portal vom Kassenarzt nahmhaft gemacht wurden.
50 oder mehr Vertretungstage in einem Kalenderjahr werden mit maximal 50 Tagen anrechenbar
HÄND Dienste um eine VertragsFACHArztstelle