Die Ärztekammer für Oberösterreich kümmert sich auch um Anliegen von Patientinnen und Patienten in bestimmten Situationen: Zum einen betrifft das Beschwerden im Zuge des persönlichen Kontakts von Patientinnen und Patienten mit Ärztinnen und Ärzten in Ordinationen. Zum anderen werden auch Behandlungszwischenfälle, also wenn es im Rahmen einer medizinischen Behandlung zu Schwierigkeiten gekommen ist, geklärt. Sie können sich in diesen Angelegenheiten bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Unterstützung auch an die Arbeiterkammer wenden (Konsumentenschutz - Telefonnummer: +43 50 6906 2). Wir weisen daraufhin, dass aus organisatorischen Gründen Beschwerden ausschließlich schriftlich entgegengenommen werden.
Auf dieser Seite finden Sie auch die "Arztsuche": Dort können Patientinnen und Patienten gezielt nach einem niedergelassenen Allgemeinmediziner/einer niedergelassenen Allgemeinmedizinerin (= Hausärzte) oder nach einem niedergelassenen Facharzt/einer niedergelassenen Fachärztin suchen. Wichtig ist: Beim Suchergebnis wird sofort angezeigt, ob der betreffende Arzt/die betreffende Ärztin noch neue Patientinnen und Patienten aufnimmt.
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Wenn Sie etwa wegen Terminvergaben, Verhaltensweisen oder Ordinationsmängel eine Beschwerde gegen einen Arzt/eine Ärztin im niedergelassenen Bereich haben, so sind Sie hier richtig. Bedenken Sie aber: Beschwerden können aus organisatorischen Gründen nur dann bearbeitet werden, wenn diese
gerichtet werden.
Grundlage ist eine schriftliche und nachvollziehbar begründete Beschwerde der Patientin/des Patienten, die mit einer eigenhändigen Unterschrift, der Adresse und Telefonnummer versehen sein muss. Beschwerden von selbst nicht betroffenen Personen (außer es handelt sich dabei um gesetzliche Vertreter), können wegen rechtlicher Bestimmungen nicht bearbeitet werden. Die Interventionsstelle wird die Beschwerden prüfen und den betroffenen Arzt bzw. die betroffene Ärztin um Stellungnahme ersuchen. Mit der Einbringung der Beschwerde entbindet der Patient/die Patientin die betroffenen Ärzte gegenüber der Interventionsstelle von der Verschwiegenheitspflicht. Andernfalls ist eine Bearbeitung aufgrund der geltenden Rechtslage nicht möglich. Sobald eine Stellungnahme von ärztlicher Seite vorliegt, wird diese in Kopie an Sie weitergegeben.
Die Interventionsstelle bietet eine telefonische Beratung für medizinische Fragen durch eine Ärztin für Allgemeinmedizin an, jeweils dienstags zwischen 9.00 und 11.30 Uhr unter Tel 0810 200 216.
Grundsätzlich kann jede Patientin / jeder Patient bei einem vermuteten Behandlungsfehler die Unterstützung eines ordentlichen Gerichts in Anspruch nehmen. Derartige Gerichtsverfahren dauern oft sehr lange und sind extrem kostenintensiv. Der Ausgang eines Verfahrens kann außerdem nie vorhergesagt werden.
Seit 1991 gibt es die Schiedsstelle für ärztliche Behandlungszwischenfälle der Ärztekammer für Oberösterreich. Sie stellt die Alternative zu den Gerichtsverfahren dar.
Eine derartige Schiedsstelle gibt es in fast allen Ärztekammern in den Bundesländern.
Antragstellung:
Notwendig ist ein formloser Antrag an Frau Nina Höllrigl (Kontaktmail siehe unten)
Nähere Infos finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.
Wir dürfen wir Ihnen mitteilen, dass für Beschwerden gegen den Ärztenotdienst Linz und den Hausärztlichen Notdienst die
Österreichische Gesundheitskasse
HÄND-Beschwerdestelle
Gruberstraße 77
4021 Linz
ombudsstelle-14[at]oegk.at
zuständig ist.
Die Patientenvertretung informiert und unterstützt PatientInnen von Spitälern in Oberösterreich – auch bei außergerichtlicher Schadensregulierung, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Behandlungszwischenfall in einem OÖ Krankenhaus besteht.
Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: +43 / 732 / 7720–14215
E-Mail: ppv.post[at]ooe.gv.at
Mehr Details auf www.land-oberoesterreich.gv.at.
Bitte wenden Sie sich an die
Landeszahnärztekammer Oberösterreich
Marienstraße 9
4020 Linz
Tel: 050 511-4010
Fax: 050 511-4014
E-Mail: office[at]ooe.zahnaerztekammer.at