Von der Ärztekammer für Oberösterreich und der Österreichischen Gesundheitskasse wurde ein sogenannter „PEQI“ gegründet, um daraus Maßnahmen zur Reduktion von Wartezeiten und zur Verhinderung von Vakanzen zu finanzieren. Damit werden sowohl für Einzel- aber auch für Gruppenpraxen verschiedene finanzielle Unterstützungen ermöglicht. Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass die Unterstützungsmaßnahmen aus dem Innovationstopf erneut weiterentwickelt werden konnten!
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung aus dem „PEQI“ an den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Maßnahmenkatalog und an die Verfügbarkeit finanzieller Mittel gebunden ist.
Wir freuen uns, Sie auch weiterhin mit unseren Maßnahmen unterstützen zu können!
Oberösterreichische Vertragsärzt/innen für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzt/innen für Kinder- und Jugendheilkunde können eine finanzielle Förderung für die Errichtung einer Gruppenpraxis beantragen, sofern sie durch diese Kooperation eine vakante, erfolglos zur Nachbesetzung ausgeschriebene Stelle - zumindest teilweise - abdecken.
• Voraussetzung für Allgemeinmediziner/innen ist die Gründung der Gruppenpraxis in der gleichen Gemeinde bzw. angrenzenden Nachbargemeinde der vakanten Stelle.
• Voraussetzung für Vertragsfachärzt/innen für Kinder- und Jugendheilkunde ist die Gründung der Gruppenpraxis im gleichen Bezirk bzw. angrenzenden Bezirk der vakanten Stelle.
• Der Seniorpartner/die Seniorpartnerin erhält zur Abdeckung des Aufwandes (Suche von geeigneten Partner/innen, Neugründung einer Gesellschaft, Adaptierung der Ordination) eine einmalige Unterstützung in Höhe von € 10.000,-. Dieser Unterstützungsbetrag wird bei einer Gruppenpraxis nach Modell 2 aliquot gekürzt.
• Als Nachweis dient der Gesellschaftsvertrag.
• Dieses Angebot gilt nicht für eine „Erweiterte Vertretung“ bzw. eine „Anstellung von Ärzt/innen bei Vertragsärzt/innen“ oder für die Umwandlung eines anderen Gruppenpraxis-Modells.
• Die Förderung kann von allen in Frage kommenden Gruppenpraxen rückwirkend mit 1.1.2019 beantragt werden.
• Der Bedarf für eine Gruppenpraxis nach den Modellen 1 und 2 wird von Kammer und Kasse festgestellt.
Ansprechpersonen:
ÄKOÖ: Reinhard Hechenberger
ÖGK: Nadine Strummer, nadine.strummer@oegk.at, 05 0766 14104811
Reinhard Hechenberger
Stellvertreter der Leitung und Teamleiter für Vertragsarztstellen
Reinhard.Hechenberger[at]aekooe.at
mehr1. Zusätzliche Vorauszahlung
Häufig entstehen für Vertragsärzt/innen zu Beginn ihrer Ordinationstätigkeit finanzielle Engpässe. Um diese zu überbrücken, kann eine finanzielle Unterstützung in Form einer zusätzlichen Vorauszahlung, die später wieder zurückzubezahlen ist, beantragt werden.
Antragsformular - Zusätzliche Vorauszahlung
2. Finanzierung der Ablöse für Juniorpartner in einer Gruppenpraxis Modell 4 (Nachfolgepraxis)
Im Rahmen einer Gruppenpraxis nach Modell 4 muss lt. einschlägigem Gesamtvertrag der Juniorpartner bei der Übernahme der Praxis eine Ablöse an den Seniorpartner entrichten.
Es besteht nun für den Juniorpartner die Möglichkeit, eine Vorfinanzierung der zu zahlenden Ablöse (bis zu einer maximalen Höhe von € 50.000,00) mit einer ratenweisen Rückzahlung zu beantragen.
Antragsformular - Vorfinanzierung
Ansprechpersonen:
ÄKOÖ: Mag. Tanja Müller-Poulakos, mueller-poulakos[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 337
ÖGK: Nadine Strummer, nadine.strummer@oegk.at, 05 0766 14104811
Durch Mentoring soll bereits bei Studierenden sowie bei jungen Ärztinnen und Ärzten das Interesse für die Tätigkeit in der Allgemeinmedizin geweckt werden. Sie sollen für diese Tätigkeiten gewonnen und in ihrer Entwicklung gefördert werden.
Erfahrene Vertragsärzt/innen für Allgemeinmedizin (Mentoren) geben ihr Fach- und Erfahrungswissen an zukünftige Vertragsärzt/innen für Allgemeinmedizin (Mentees) weiter und bekommen dafür eine Aufwandsentschädigung.
1. Mentoring für Studierende - vorzugsweise der JKU - siehe RS Nr. 1775/2019
2. Mentoring für Ärzt/innen in Ausbildung - siehe RS Nr. 1775/2019
3. Summer Schools
Zusätzliche Schulungen im Rahmen des Mentoring-Systems werden z. B. in Form von Summer Schools je nach Bedarf von ÄKOÖ und ÖGK gefördert.
Alle dafür nötigen Formulare und Informationen finden sie hier
Ansprechpersonen:
ÄKOÖ: Mag. Tanja Müller-Poulakos, mueller-poulakos[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 337
ÖGK: Monika Reitinger, monika.reitinger[at]oegk.at, 05 0766 14104838
Das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) ist Teil des Studiums der Humanmedizin und dient dem Erwerb und der Vertiefung ärztlicher Fertigkeiten, insbesondere im Zuge des praktisch-medizinischen Unterrichts.
Im Rahmen der Attraktivierung der Allgemeinmedizin wurde zwischen ÄKOÖ und ÖGK die Förderung des Klinisch-Praktischen Jahres in der niedergelassenen Vertragsordination für Allgemeinmedizin in Oberösterreich vereinbart.
Hier finden Sie Informationen zum Rundschreiben Nr. 1811/2019 und hier finden Sie die nötigen Formulare.
Ansprechpersonen:
ÄKOÖ: Mag. Christoph Voglmair LL.M., voglmair[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 291
ÖGK: Monika Reitinger, monika.reitinger[at]oegk.at, 05 0766 14104838