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Unterstützungsmaßnahmen aus dem "Innovationstopf"

Von der Ärztekammer für Oberösterreich und der Öster­reichischen Gesundheitskasse wurde ein sogenannter „Innovationstopf“ gegründet, um daraus Maßnahmen zur Reduktion von Wartezeiten und zur Verhinderung von Vakanzen zu finanzieren. Damit werden sowohl für Einzel- aber auch für Gruppenpraxen verschiedene finanzielle Unterstützun­gen ermöglicht. Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass die Unterstützungs­maßnahmen aus dem Innovationstopf erneut weiterentwickelt werden konn­ten!

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung aus dem „Innovationstopf“ an den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Maß­nahmenkatalog und an die Verfügbarkeit finanzieller Mittel gebunden ist.

Wir freuen uns, Sie auch weiterhin mit unseren Maßnahmen unterstützen zu können!

Finanzielle Unterstützung für die Errichtung einer Gruppenpraxis zur Abdeckung vakanter Vertragsstellen durch Modell 1 (volle Stelle) oder durch Modell 2 (Bruchstelle)

Oberösterreichische Vertragsärzt/innen für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzt/innen für Kinder- und Jugendheilkunde können eine finanzielle Förderung für die Errichtung einer Gruppenpraxis beantragen, sofern sie durch diese Kooperation eine vakante, erfolglos zur Nachbesetzung ausgeschriebene Stelle - zumindest teilweise - abdecken.

•    Voraussetzung für Allgemeinmediziner/innen ist die Gründung der Gruppenpraxis in der gleichen Gemeinde bzw. angrenzenden Nachbargemeinde der vakanten Stelle.
•    Voraussetzung für Vertragsfachärzt/innen für Kinder- und Jugendheilkunde ist die Gründung der Gruppenpraxis im gleichen Bezirk bzw. angrenzenden Bezirk der vakanten Stelle.
•    Der Seniorpartner/die Seniorpartnerin erhält zur Abdeckung des Aufwandes (Suche von geeigneten Partner/innen, Neugründung einer Gesellschaft, Adaptierung der Ordination) eine einmalige Unterstützung in Höhe von € 10.000,-. Dieser Unterstützungsbetrag wird bei einer Gruppenpraxis nach Modell 2 aliquot gekürzt.
•    Als Nachweis dient der Gesellschaftsvertrag.
•    Dieses Angebot gilt nicht für eine „Erweiterte Vertretung“ bzw. eine „Anstellung von Ärzt/innen bei Vertragsärzt/innen“ oder für die Umwandlung eines anderen Gruppenpraxis-Modells.
•    Die Förderung kann von allen in Frage kommenden Gruppenpraxen rückwirkend mit 1.1.2019 beantragt werden.
•    Der Bedarf für eine Gruppenpraxis nach den Modellen 1 und 2 wird von Kammer und Kasse festgestellt.

Antragsformular


Ansprechpersonen:
ÄKOÖ:    Reinhard Hechenberger
ÖGK:      Nadine Strummer, nadine.strummer@oegk.at, 05 0766 14104811

 

 

Ansprechpartner

Reinhard Hechenberger

Abteilungsleiter-Stellvertreter E-Health & Vertragsarztstellen

0732 77 83 71-236

hechenberger[at]aekooe.at

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Überbrückungshilfen bei finanziellen Engpässe

1. Zusätzliche Vorauszahlung

Häufig entstehen für Vertragsärzt/innen zu Beginn ihrer Ordinations­tätigkeit finanzi­elle Engpässe. Um diese zu überbrücken, kann eine finanzielle Unterstützung in Form einer zusätzlichen Vorauszahlung, die später wieder zurückzubezahlen ist, be­antragt werden.

  • Diese Überbrückungshilfe ist mit der Höhe der letzten Vo­rauszahlung, maximal mit € 50.000,00, begrenzt. Sollte es noch keine Vorauszahlung gegeben haben, wird der Durchschnitt der Vorauszahlungen des entsprechenden Vergleichszeit­raumes der je­weiligen Fachgruppe herangezogen.
  • Die zusätzliche Vorauszahlung wird beginnend mit der nächstfolgen­den Voraus­zahlung in den nächsten 6 bis 12 Monaten aliquot vom Honorar einbehalten – die Länge des Rückzahlungszeitraumes kann vom Vertrags­arzt/von der Ver­trags­ärztin in diesem Zeitraum frei gewählt werden.
  • Die Antragstellung für diese Maßnahme ist ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem die Stelle vom Ver­tragsarzt/von der Vertragsärztin angenommen wurde. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab der tat­sächlichen Aufnahme der vertraglichen Tätigkeit.
  • Eine Überbrückungshilfe („Zusätzliche Vorauszahlung“ oder „Vorfinanzierung der Ablöse für Juniorpartner in einer Gruppenpraxis Modell 4“) kann zum Vertragsbeginn auch kombiniert (Maximalbetrag auch bei Kombination gesamt € 50.000,00) und in der Folge maximal ein weiteres Mal – im Abstand von zumindest einem Jahr – in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der gewährte Gesamtbetrag der ersten Inanspruchnahme bereits zur Gänze zu­rückgezahlt wurde.
  • Der Verwendungszweck muss in Zusammenhang mit der vertraglichen Tätigkeit stehen und Kammer und Kasse im Antrag mitgeteilt werden.

Antragsformular - Zusätzliche Vorauszahlung

 

2. Finanzierung der Ablöse für Juniorpartner in einer Gruppenpraxis Modell 4 (Nachfolgepraxis)

Im Rahmen einer Gruppenpraxis nach Modell 4 muss lt. einschlägigem Gesamtvertrag der Juniorpartner bei der Übernahme der Praxis eine Ablöse an den Seniorpartner entrichten.

Es besteht nun für den Juniorpartner die Möglichkeit, eine Vorfinanzierung der zu zah­lenden Ablöse (bis zu einer maximalen Höhe von € 50.000,00) mit einer ratenweisen Rückzahlung zu beantragen.

  • Die Antragstellung ist ab Beginn der Gruppenpraxis Modell 4 und bis spätestens zum Ende dieser Gruppenpraxis möglich.
  • Die Auszahlung erfolgt bei rechtzeitiger Antragstellung 14 Tage vor Ende der Gruppenpraxis bzw. zur Fälligkeit laut OG-Vertrag.  
  • Die Vorfinanzierung der Ablöse wird beginnend mit Aufnahme der Tätigkeit durch den Juniorpartner in der Vertrags-Einzelpraxis mit der ersten Vorauszahlung in den nächsten 12 bis 18 Monaten aliquot vom Honorar einbe­halten – die Länge des Rückzahlungszeitraumes kann vom Vertragsarzt/von der Ver­tragsärztin in diesem Zeitraum frei gewählt werden.
  • Eine Überbrückungshilfe („Zusätzliche Vorauszahlung“ oder „Vorfinanzierung der Ablöse für Juniorpartner in einer Gruppenpraxis Modell 4“) kann zum Vertragsbeginn auch kombiniert (Maximalbetrag auch bei Kombination gesamt € 50.000,00) und in der Folge maximal ein weiteres Mal – im Abstand von zumindest einem Jahr – in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der gewährte Gesamtbetrag der ersten Inanspruchnahme bereits zur Gänze zu­rückgezahlt wurde.

Antragsformular - Vorfinanzierung

Ansprechpersonen:
ÄKOÖ:      Mag. Tanja Müller-Poulakos, mueller-poulakos[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 337
ÖGK:        Nadine Strummer, nadine.strummer@oegk.at, 05 0766 14104811

 

Ansprechpartnerin

Mag. Tanja Müller-Poulakos, LL.M.

0732 77 83 71-337

mueller-poulakos[at]aekooe.at

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Mentoring

Durch Mentoring soll bereits bei Studierenden sowie bei jungen Ärztinnen und Ärzten das Interesse für die Tätigkeit in der Allgemein­medizin geweckt werden. Sie sollen für diese Tä­tigkeiten gewonnen und in ihrer Entwicklung gefördert werden.

Erfahrene Vertragsärzt/innen für Allgemeinmedizin (Mentoren) geben ihr Fach- und Erfah­rungswissen an zukünftige Vertragsärzt/innen für Allgemeinmedizin (Mentees) weiter und be­kommen dafür eine Aufwandsentschädigung.

1. Mentoring für Studierende - vorzugsweise der JKU - siehe RS Nr. 1775/2019
2. Mentoring für Ärzt/innen in Ausbildung - siehe RS Nr. 1775/2019
3. Summer Schools

Zusätzliche Schulungen im Rahmen des Mentoring-Systems werden z. B. in Form von Summer Schools je nach Bedarf von ÄKOÖ und ÖGK gefördert.

Alle dafür nötigen Formulare und Informationen finden sie hier

Ansprechpersonen:
ÄKOÖ:      Mag. Tanja Müller-Poulakos, mueller-poulakos[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 337
ÖGK:         Monika Reitinger, monika.reitinger[at]oegk.at, 05 0766 14104838

 

Ansprechpartnerin

Mag. Tanja Müller-Poulakos, LL.M.

0732 77 83 71-337

mueller-poulakos[at]aekooe.at

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Abgeltung für die Behandlung von Patientinnen und Patienten an ordinationsfreien Tagen bzw. zu ordinationsfreien Zeiten zum Abbau von langen Wartezeiten in allgemeinen Facharztordinationen

Wenn Patient/innen in Ordinationen von allgemeinen Vertragsfachärzt/innen zusätzlich zur ungekürzten Tätigkeit laut Ordinationszeitenregelung an einem ordinationsfreien Tag (z. B. Samstag, sofern das kein offizieller Ordi­nationstag ist) oder zu bisher ordinationsfreien Zeiten (z. B. an einem an sich ordinationsfreien Nachmittag, auch wenn am Vormittag geöffnet ist) behandelt werden, erfolgt bei Erfüllung der untenstehenden Vorausset­zungen eine zusätzliche Honorie­rung in Form eines Zuschlages pro Fall aus dem Innovations­topf. Dieser Zuschlag wird in Höhe des durchschnittlichen halben Fallwerts der Fachgruppe pro mehrgeleistetem Fall ge­genüber dem entsprechenden Vergleichszeitraum be­zahlt. Die Ver­rechnung des Zuschlags er­folgt außerhalb des Honorarsummenlimits mit Scheinart 8 (= früherer Ersatzbehandlungsschein).

Voraussetzungen:

  • Diese Abgeltung ist an den Abbau von Wartezeiten gebunden.
  • Anspruchsberechtigt sind Fachärzte und Fachärztinnen, in deren Region ein Warte­zeitenproblem vor­liegt, das bedeutet, dass im Einzugsgebiet für Patient/innen keine Ausweich­möglichkeit zu einem an­deren Arzt/einer anderen Ärztin der benötigten Fachgruppe besteht.
  • Die Wartezeitensituation und der Bedarf werden von Kammer und Kasse im Einzelfall geprüft und genehmigt.
  • Im Fall der Genehmigung wird diese Maßnahme auf maximal 12 Monate befristet. Eine weitere Ver­län­gerung auf 12 Monate ist auf Antrag nach Zu­stimmung durch Kammer und Kasse möglich.
  • Es sind zumindest 2 Stunden zusätzliche Ordinationszeit pro Woche mit Kammer und Kasse zu vereinbaren und für die Patient/innen transparent zu machen (z. B. Aus­hang in der Ordination, Information auf der Homepage).
  • Diese Maßnahme ist nicht kombinierbar mit der Innovationstopf-Maßnahme „Abgel­tung der Beiziehung einer „Erweiterten Vertretung“ oder der „Anstellung eines Arz­tes/einer Ärztin“ zum Abbau von langen Wartezeiten bzw. zur Abdeckung einer vakan­ten Stelle“.

Antragsformular

Ansprechpersonen:
ÄKOÖ:      Mag. Tanja Müller-Poulakos, mueller-poulakos[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 337
ÖGK:         Nadine Strummer, nadine.strummer@oegk.at, 05 0766 14104811

 

Ansprechpartnerin

Mag. Tanja Müller-Poulakos, LL.M.

0732 77 83 71-337

mueller-poulakos[at]aekooe.at

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Abgeltung der Beiziehung einer „Erweiterten Vertretung“ oder der „Anstellung ei­nes Arztes/einer Ärztin“ zum Abbau von langen Wartezeiten bzw. zur Abdeckung einer vakanten Stelle in allgemeinen Facharztordinationen

Bestehen bei allgemeinen Vertragsfachärzt/innen lange Wartezeiten bzw. werden Patient/innen einer vakanten Vertragsfacharztstelle zusätzlich betreut, können die betroffenen Vertragsfach­ärzte/Vertragsfachärztinnen einen zusätzlichen Arzt/eine zusätzliche Ärztin der gleichen Fach­richtung im Rahmen einer Anstellung oder Erweiterten Vertretung hinzuziehen.

Die Honorierung der Mehrleistung erfolgt

  • zum einen außerhalb des Honorarsummenlimits (durch Anhebung der Grenzen für Limi­tierungen analog Gruppenpraxis-Gesamtvertrag in Form einer Zielwertfestlegung für die zu erwartenden höheren Patientenfrequenzen) und
  • zum anderen durch eine zusätzliche Honorierung in Form eines Zuschlages pro Fall aus dem „Innovationstopf“. Dieser Zuschlag wird in Höhe des durchschnittlichen halben Fall­werts der Fachgruppe pro mehrgeleistetem Fall gegenüber dem entsprechenden Ver­gleichszeit­raum bezahlt.

Bei Fachgruppen, für die ein Grundleistungszuschlag für die ersten 500 Fälle geregelt ist, wird der Fallzuschlag um den Grundleistungszuschlag erhöht.

Der Zuschlag aus dem Innovationstopf gebührt dann, wenn sich die Fallzahl gegenüber den Fällen im entsprechen­den Vergleichszeitraum er­höht hat und wird von der Kasse nach Vorliegen des Abrech­nungsquar­tals ausbezahlt.

Da die tatsächliche Fallzahlsteigerung erst im Nachhinein errechnet werden kann, wird die Honorarvorauszahlung für den Zeitraum der Erweiterten Vertretung oder Anstellung zu­nächst auf Basis einer Prognoseberechnung angehoben. Bei Feststehen der tatsächlichen Abrechnungsdaten kann es dementsprechend noch zu Anpassungen kommen.

Voraussetzungen:

  • Diese Abgeltung ist an den Abbau von Wartezeiten bzw. an eine zusätzlich (mit-)betreute vakante Stelle gebunden.
  • Anspruchsberechtigt sind Fachärzte und Fachärztinnen, in deren Region ein Warte­zeitenproblem (z. B. aufgrund einer vakanten Stelle) vorliegt, das bedeutet, dass im Einzugsge­biet für Patient/innen keine Ausweichmöglichkeit zu einem anderen Arzt der benötigten Fachgruppe be­steht.
  • Es müssen die allgemeinen gesamtvertraglichen Voraussetzungen für die Erweiterte Vertretung bzw. Anstellung bei temporärer Leistungsausweitung erfüllt werden.
  • Die zusätzlichen Ordinationszeiten werden mit Kammer und Kasse vereinbart und für die Patient/innen sichtbar gemacht.
  • Der Bedarf wird von Kammer und Kasse im Einzelfall geprüft und genehmigt.
  • Es erfolgt eine Befristung auf 12 Monate, eine Verlängerung ist auf Antrag nach Zu­stimmung durch Kammer und Kasse möglich.
  • Diese Maßnahme ist nicht kombinierbar mit der Innovationstopf-Maßnahme „Abgel­tung für die Behandlung von Patient/innen an ordinationsfreien Tagen bzw. zu ordina­tionsfreien Zeiten zum Abbau von langen Wartezeiten in allgemeinen Facharztordina­tionen“.

Ergänzende Informationen dazu finden Sie in den RS Nr. 1813/2019 und 1841/2019

Formulare für die "Erweiterte Vertretung" finden Sie hier.

Formulare für die "Anstellung Arzt bei Arzt" finden Sie hier.


Ansprechpersonen:
ÄKOÖ:    Mag. Tanja Müller-Poulakos, mueller-poulakos[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 337
ÖGK:       Nadine Strummer, nadine.strummer@oegk.at, 05 0766 14104811

 

Ansprechpartnerin

Mag. Tanja Müller-Poulakos, LL.M.

0732 77 83 71-337

mueller-poulakos[at]aekooe.at

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Termin-Online-System (TOS)

Durch eine Termin-Applikation auf der Website des Arztes/der Ärztin und eine Schnittstelle zur Arzt-Software können Patient/innen selbständig Terminanfragen vornehmen. Automati­sche Erinnerungs-SMS erhöhen zudem die Termintreue. Dabei behalten Sie die volle Kontrolle über den Terminplan: Das Terminkontingent kann individuell bestimmt und Ter­mine blockiert werden. Dadurch ergeben sich weniger Telefonate in der Praxis, die Terminad­ministration wird vereinfacht und die Mitarbeiter/innen werden entlastet. Zudem ergibt sich eine bes­sere Erreichbarkeit der Ordination für Patient/innen,  die zusätzlich aktiv an Termine erinnert werden. TOS kann auf der bestehenden Homepage durch den Provider eingegliedert werden.

Die Einführung eines Termin-Online-Systems wird mit € 200,- einmalig gefördert.

Ergänzende Informationen dazu finden Sie im RS Nr. 1705/2018.

Zur Seite der Arztesoftware geht es hier.

Ansprechpersonen:
ÄKOÖ:         Mag. Martin Keplinger, keplinger[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 231
ÖGK:           Monika Zehetgruber, monika.zehetgruber[at]oegk.at, 05 0766 14104859

 

Ansprechpartner

Klinisch-Praktisches Jahr (KPJ)

Das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) ist Teil des Studiums der Humanmedizin und dient dem Erwerb und der Vertiefung ärztlicher Fertigkeiten, insbesondere im Zuge des praktisch-me­di­zinischen Unterrichts.

Im Rahmen der Attraktivierung der Allgemeinmedizin wurde zwischen ÄKOÖ und ÖGK die Förderung des Klinisch-Praktischen Jahres in der niedergelassenen Vertragsordination für Allgemeinmedizin in Oberösterreich vereinbart.

Hier finden Sie Informationen zum Rundschreiben Nr. 1811/2019 und hier finden Sie die nötigen Formulare.

Ansprechpersonen:
ÄKOÖ:    Mag. Christoph Voglmair LL.M., voglmair[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 291
ÖGK:      Monika Reitinger, monika.reitinger[at]oegk.at, 05 0766 14104838

 

Ansprechpartner

Mag. Christoph Voglmair, LL.M.

0732 77 83 71-291

voglmair[at]aekooe.at

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