Von der Ärztekammer für Oberösterreich und der Österreichischen Gesundheitskasse wurde ein sogenannter „Innovationstopf“ gegründet, um daraus Maßnahmen zur Reduktion von Wartezeiten und zur Verhinderung von Vakanzen zu finanzieren. Damit werden sowohl für Einzel- aber auch für Gruppenpraxen verschiedene finanzielle Unterstützungen ermöglicht. Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass die Unterstützungsmaßnahmen aus dem Innovationstopf erneut weiterentwickelt werden konnten!
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung aus dem „Innovationstopf“ an den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Maßnahmenkatalog und an die Verfügbarkeit finanzieller Mittel gebunden ist.
Wir freuen uns, Sie auch weiterhin mit unseren Maßnahmen unterstützen zu können!
Oberösterreichische Vertragsärzt/innen für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzt/innen für Kinder- und Jugendheilkunde können eine finanzielle Förderung für die Errichtung einer Gruppenpraxis beantragen, sofern sie durch diese Kooperation eine vakante, erfolglos zur Nachbesetzung ausgeschriebene Stelle - zumindest teilweise - abdecken.
• Voraussetzung für Allgemeinmediziner/innen ist die Gründung der Gruppenpraxis in der gleichen Gemeinde bzw. angrenzenden Nachbargemeinde der vakanten Stelle.
• Voraussetzung für Vertragsfachärzt/innen für Kinder- und Jugendheilkunde ist die Gründung der Gruppenpraxis im gleichen Bezirk bzw. angrenzenden Bezirk der vakanten Stelle.
• Der Seniorpartner/die Seniorpartnerin erhält zur Abdeckung des Aufwandes (Suche von geeigneten Partner/innen, Neugründung einer Gesellschaft, Adaptierung der Ordination) eine einmalige Unterstützung in Höhe von € 10.000,-. Dieser Unterstützungsbetrag wird bei einer Gruppenpraxis nach Modell 2 aliquot gekürzt.
• Als Nachweis dient der Gesellschaftsvertrag.
• Dieses Angebot gilt nicht für eine „Erweiterte Vertretung“ bzw. eine „Anstellung von Ärzt/innen bei Vertragsärzt/innen“ oder für die Umwandlung eines anderen Gruppenpraxis-Modells.
• Die Förderung kann von allen in Frage kommenden Gruppenpraxen rückwirkend mit 1.1.2019 beantragt werden.
• Der Bedarf für eine Gruppenpraxis nach den Modellen 1 und 2 wird von Kammer und Kasse festgestellt.
Ansprechpersonen:
ÄKOÖ: Reinhard Hechenberger
ÖGK: Nadine Strummer, nadine.strummer@oegk.at, 05 0766 14104811
1. Zusätzliche Vorauszahlung
Häufig entstehen für Vertragsärzt/innen zu Beginn ihrer Ordinationstätigkeit finanzielle Engpässe. Um diese zu überbrücken, kann eine finanzielle Unterstützung in Form einer zusätzlichen Vorauszahlung, die später wieder zurückzubezahlen ist, beantragt werden.
Antragsformular - Zusätzliche Vorauszahlung
2. Finanzierung der Ablöse für Juniorpartner in einer Gruppenpraxis Modell 4 (Nachfolgepraxis)
Im Rahmen einer Gruppenpraxis nach Modell 4 muss lt. einschlägigem Gesamtvertrag der Juniorpartner bei der Übernahme der Praxis eine Ablöse an den Seniorpartner entrichten.
Es besteht nun für den Juniorpartner die Möglichkeit, eine Vorfinanzierung der zu zahlenden Ablöse (bis zu einer maximalen Höhe von € 50.000,00) mit einer ratenweisen Rückzahlung zu beantragen.
Antragsformular - Vorfinanzierung
Ansprechpersonen:
ÄKOÖ: Mag. Tanja Müller-Poulakos, mueller-poulakos[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 337
ÖGK: Nadine Strummer, nadine.strummer@oegk.at, 05 0766 14104811
Durch Mentoring soll bereits bei Studierenden sowie bei jungen Ärztinnen und Ärzten das Interesse für die Tätigkeit in der Allgemeinmedizin geweckt werden. Sie sollen für diese Tätigkeiten gewonnen und in ihrer Entwicklung gefördert werden.
Erfahrene Vertragsärzt/innen für Allgemeinmedizin (Mentoren) geben ihr Fach- und Erfahrungswissen an zukünftige Vertragsärzt/innen für Allgemeinmedizin (Mentees) weiter und bekommen dafür eine Aufwandsentschädigung.
1. Mentoring für Studierende - vorzugsweise der JKU - siehe RS Nr. 1775/2019
2. Mentoring für Ärzt/innen in Ausbildung - siehe RS Nr. 1775/2019
3. Summer Schools
Zusätzliche Schulungen im Rahmen des Mentoring-Systems werden z. B. in Form von Summer Schools je nach Bedarf von ÄKOÖ und ÖGK gefördert.
Alle dafür nötigen Formulare und Informationen finden sie hier
Ansprechpersonen:
ÄKOÖ: Mag. Tanja Müller-Poulakos, mueller-poulakos[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 337
ÖGK: Monika Reitinger, monika.reitinger[at]oegk.at, 05 0766 14104838
Wenn Patient/innen in Ordinationen von allgemeinen Vertragsfachärzt/innen zusätzlich zur ungekürzten Tätigkeit laut Ordinationszeitenregelung an einem ordinationsfreien Tag (z. B. Samstag, sofern das kein offizieller Ordinationstag ist) oder zu bisher ordinationsfreien Zeiten (z. B. an einem an sich ordinationsfreien Nachmittag, auch wenn am Vormittag geöffnet ist) behandelt werden, erfolgt bei Erfüllung der untenstehenden Voraussetzungen eine zusätzliche Honorierung in Form eines Zuschlages pro Fall aus dem Innovationstopf. Dieser Zuschlag wird in Höhe des durchschnittlichen halben Fallwerts der Fachgruppe pro mehrgeleistetem Fall gegenüber dem entsprechenden Vergleichszeitraum bezahlt. Die Verrechnung des Zuschlags erfolgt außerhalb des Honorarsummenlimits mit Scheinart 8 (= früherer Ersatzbehandlungsschein).
Voraussetzungen:
Ansprechpersonen:
ÄKOÖ: Mag. Tanja Müller-Poulakos, mueller-poulakos[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 337
ÖGK: Nadine Strummer, nadine.strummer@oegk.at, 05 0766 14104811
Bestehen bei allgemeinen Vertragsfachärzt/innen lange Wartezeiten bzw. werden Patient/innen einer vakanten Vertragsfacharztstelle zusätzlich betreut, können die betroffenen Vertragsfachärzte/Vertragsfachärztinnen einen zusätzlichen Arzt/eine zusätzliche Ärztin der gleichen Fachrichtung im Rahmen einer Anstellung oder Erweiterten Vertretung hinzuziehen.
Die Honorierung der Mehrleistung erfolgt
Bei Fachgruppen, für die ein Grundleistungszuschlag für die ersten 500 Fälle geregelt ist, wird der Fallzuschlag um den Grundleistungszuschlag erhöht.
Der Zuschlag aus dem Innovationstopf gebührt dann, wenn sich die Fallzahl gegenüber den Fällen im entsprechenden Vergleichszeitraum erhöht hat und wird von der Kasse nach Vorliegen des Abrechnungsquartals ausbezahlt.
Da die tatsächliche Fallzahlsteigerung erst im Nachhinein errechnet werden kann, wird die Honorarvorauszahlung für den Zeitraum der Erweiterten Vertretung oder Anstellung zunächst auf Basis einer Prognoseberechnung angehoben. Bei Feststehen der tatsächlichen Abrechnungsdaten kann es dementsprechend noch zu Anpassungen kommen.
Voraussetzungen:
Ergänzende Informationen dazu finden Sie in den RS Nr. 1813/2019 und 1841/2019
Formulare für die "Erweiterte Vertretung" finden Sie hier.
Formulare für die "Anstellung Arzt bei Arzt" finden Sie hier.
Ansprechpersonen:
ÄKOÖ: Mag. Tanja Müller-Poulakos, mueller-poulakos[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 337
ÖGK: Nadine Strummer, nadine.strummer@oegk.at, 05 0766 14104811
Durch eine Termin-Applikation auf der Website des Arztes/der Ärztin und eine Schnittstelle zur Arzt-Software können Patient/innen selbständig Terminanfragen vornehmen. Automatische Erinnerungs-SMS erhöhen zudem die Termintreue. Dabei behalten Sie die volle Kontrolle über den Terminplan: Das Terminkontingent kann individuell bestimmt und Termine blockiert werden. Dadurch ergeben sich weniger Telefonate in der Praxis, die Terminadministration wird vereinfacht und die Mitarbeiter/innen werden entlastet. Zudem ergibt sich eine bessere Erreichbarkeit der Ordination für Patient/innen, die zusätzlich aktiv an Termine erinnert werden. TOS kann auf der bestehenden Homepage durch den Provider eingegliedert werden.
Die Einführung eines Termin-Online-Systems wird mit € 200,- einmalig gefördert.
Ergänzende Informationen dazu finden Sie im RS Nr. 1705/2018.
Zur Seite der Arztesoftware geht es hier.
Ansprechpersonen:
ÄKOÖ: Mag. Martin Keplinger, keplinger[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 231
ÖGK: Monika Zehetgruber, monika.zehetgruber[at]oegk.at, 05 0766 14104859
Das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) ist Teil des Studiums der Humanmedizin und dient dem Erwerb und der Vertiefung ärztlicher Fertigkeiten, insbesondere im Zuge des praktisch-medizinischen Unterrichts.
Im Rahmen der Attraktivierung der Allgemeinmedizin wurde zwischen ÄKOÖ und ÖGK die Förderung des Klinisch-Praktischen Jahres in der niedergelassenen Vertragsordination für Allgemeinmedizin in Oberösterreich vereinbart.
Hier finden Sie Informationen zum Rundschreiben Nr. 1811/2019 und hier finden Sie die nötigen Formulare.
Ansprechpersonen:
ÄKOÖ: Mag. Christoph Voglmair LL.M., voglmair[at]aekooe.at, 0732 / 778371 – 291
ÖGK: Monika Reitinger, monika.reitinger[at]oegk.at, 05 0766 14104838