Häufig wird nachgefragt, ob und wie weit sich der notdiensthabende Arzt von seinem Notdienstsprengel entfernen darf.
Mit Zustimmung der Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte ist der Aufenthaltsort ausnahmsweise außerhalb des Sprengels zulässig, wenn gemäß WigeoGis-Analyse die Erreichbarkeit von mindestens 2/3 des gesamten Gebietes der HÄND-Region innerhalb von 30 Minuten gewährleistet ist.
Dies gilt nur für den Dienst an Wochentagen in der Zeit von 14.00 bis 19.00 Uhr, bzw. in HÄND-Regionen ohne RK-Fahrdienst, nicht jedoch für Ordinationsdienste und Visitendienste mit dem Roten Kreuz.
Mit der WigeoGis-Analyse kann dargestellt werden, in welchem Zeitraum von einem Standort aus ein bestimmtes Gebiet erreicht werden kann.
Die WigeoGis-Analyse können Sie per E-Mail (an: haend[at]aekooe.at) mit Angabe der Verweiladresse und für welchen HÄND-Sprengel es gelten soll beantragen.
Teilnahme am Hausärztlichen Notfalldienst
Die Details finden sie in der Notdienstverordnung
Andere Ärzte für Allgemeinmedizin sind nicht zur Teilnahme an den Hausärztlichen Notfalldiensten verpflichtet.
Eine freiwillige Teilnahme ist jedoch zulässig.
Bereitschaftsdienstabrechnung mit der ÖGK
Sowohl der 24. Dezember als auch der 31. Dezember sind – unabhängig vom Wochentag – in Bezug auf die Abrechnung, einem Feiertag gleichzusetzen.
Das heißt, der Bereitschaftsdienst beginnt, wie auch an anderen Feiertagen um 7:00 für die Fahrdienste, die Ordinationsdienste beginnen gemäß den vereinbarten Öffnungszeiten in den verschiedenen Sprengel.
In Linz, Weyer, Gaflenz, Maria Neustift und Großraming wird generell der Bereitschaftsschein/Verrechnung -> 5/20 gesteckt, in allen anderen Sprengel wird der Bereitschaftsschein/Pauschal -> 5/25 gesteckt!
Die einzutragenden Positionen sind somit:
Pos. 1
Tagesordination (7 Uhr bis 20 Uhr) an Sonn – oder Feiertagen bzw. während des Wochenendbereitschaftdienstes
Diese Position kann nur verrechnet werden, wenn die Notwendigkeit einer dringlichen ärztlichen Hilfeleistung gegeben war und zur betreffenden Zeit in der Regel keine Ordination abgehalten wird.
oder
Pos. 5
Tagesbesuch (7 Uhr bis 20 Uhr) an Sonn – oder Feiertagen bzw. während des Wochenendbereitschaftdienstes
Nur bei Dringlichkeit mit Begründung oder als Erstbesuch verrechenbar.
Werden zur gleichen Zeit mehrere im selben Haushalt, Internat, Heim, Schule und dgl. oder an einem Unfallort anwesende Personen besucht, so kann nur einmal die Position 5 verrechnet werden. Für jede weitere Person ist die Position 1 verrechenbar.
Nachtordinationen, Nachtvisiten und Sonderleistungen werden wie gewohnt einzutragen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Frau Susanne Pilar, Vertragsartstellen & IT
pilar[at]aekooe.at; 0732 778371 219
HÄND OÖ 2024
RS Nr. 2258/2024 "Verpflichtende Nutzung der HÄND-App zur Dokumentation" 01/2024
HÄND Umstellung in den einzelnen Regionen
Anmeldeformular Ärztenotdienst für Nicht-Vertragsärzte
HÄND Doku-Blatt 2024
Heiliger Abend und Silvester; Bereitschaftsdienst - Abrechnung mit ÖGK
Präambel zur Notdienstverordnung
Notdienstverordnung 2024