Ich war mir immer sicher, dass eine telefonische Beratung auch in Oberösterreich schlussendlich gut klappen wird. Es funktioniert ja auch in anderen Ländern bestens, und was andere können, können wir schon lange, sagen wir Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher immer. Natürlich ist die Ärztin/der Arzt rund um die Uhr persönlich vor Ort das Beste vom Besten, aber mittlerweile in ganz Europa nicht mehr möglich.
Das E-Rezept ist hier ein weiterer Schritt in die richtige Richtung – hin zu einer optimalen Betreuung und Beratung in der Nacht. Geplant ist auch die Möglichkeit, per Videochat die Kontaktaufnahme mit den Patientinnen und Patienten zu verbessern. Dann sind wir bald dort, wo andere Länder, wie etwa die Schweiz, schon sind – bei einer guten Lenkung und Betreuung der Patientinnen und Patienten auch nach 23 Uhr. Die erhobenen Daten in diesen Ländern zeigen, dass circa 40 Prozent der Patientinnen und Patienten nach dieser telefonischen Betreuung keiner weiteren Intervention mehr bedürfen. Natürlich gäbe es noch die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten freie oder zusätzliche Termine für den nächsten Tag – auf Neudeutsch „Slots“ – in den Ordinationen zu vermitteln, um die Ambulanzen zu entlasten. Da braucht‘s aber auch freie Kapazitäten bei den Kolleginnen und Kollegen sowie attraktive Zusatz-Konditionen seitens der ÖGK, wenn man diese freien Slots zur Verfügung stellt. Bringen wir es auf den Punkt: Es ist wirklich an der Zeit, dass die ÖGK endlich genug Kassenstellen schafft.
FACHÄRZTIN/FACHARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN
Im Gesetz heißt es sehr lapidar: Ab dem 1. Jänner 2025 besteht gemäß § 262 ÄrzteG 1998 die Möglichkeit, die neue Facharztbezeichnung „Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ zu erwerben. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen: Diplom zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin, ärztliche Berufserfahrung für die Gesamtdauer von zumindest 24 Monaten in Vollzeitbeschäftigung (zumindest 30 Wochenstunden) im Bereich der Grundversorgung (Primärversorgung), jedenfalls aber in der Krankheitserkennung und -behandlung im Rahmen des Aufgabengebietes des Sonderfaches Allgemeinmedizin und Familienmedizin – davon sind zumindest sechs Monate innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung nachzuweisen. Und somit hat die ÖÄK sehr viel Arbeit geerbt. Natürlich freuen wir uns über die neue Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, und auch darüber, dass sich die Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Übergangsbestimmungen diesen Titel anerkennen lassen können. Aber es wird einiges zu tun sein für die ÖÄK: Jeder Antrag muss einzeln überprüft werden, ob die Rahmenbedingungen zutreffen und passen. Sowohl die Anträge von jenen, die in der Niederlassung arbeiten, als auch von jenen, die in den Krankenhäusern als Allgemeinmedizinerin oder Allgemeinmediziner arbeiten, denn der neue Titel ist ein Rechtsakt und das geht in Österreich nicht ohne Bürokratie.
Falls die genannten Voraussetzungen nach der entsprechenden Prüfung nicht erfüllt sind, ist ab 1. Juni 2026 eine Prüfung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin und amilienmedizin notwendig. Vieles ist in seinen Abläufen mit dem Ministerium noch nicht geklärt. Wenn alles auf den Punkt gebracht ist, werden Sie es in einer Ausgabe der OÖ Ärzte sowie in gesonderten Aussendungen genau dargestellt bekommen. Ich bitte Sie daher um etwas Geduld. Auch wenn Sie bereits am 1. Jänner 2025 den Antrag für den neuen Titel stellen – die Formulare hierfür folgen noch –, wird es seine Zeit dauern, bis alle Punkte abgearbeitet sind und Sie den Titel tragen können. An der zukünftigen Arbeit wird sich aber auch durch den neuen Titel nichts ändern.
Ihr Präsident Dr. Peter Niedermoser
Linz, im November 2024